Achtung! Stiftung EAR ändert Verwaltungspraxis zu Leuchten und Lampen – prüfen Sie jetzt, ob Ihre Produkte registriert sind

Veröffentlicht: 12.03.2013 | Geschrieben von: Katrin Krietsch | Letzte Aktualisierung: 12.03.2013

Von der Änderung betroffen sind die Definitionen von "Lampen" und "Leuchten" in Produktbereich 5 ("Beleuchtungskörper"). Die Begriffe sind an die europäischen Ökodesign-Vorschriften angepasst worden.

Justizia

In der Praxis fallen damit nun auch Leuchten mit untrennbar eingebauten Lichtquellen (wie z.B. Lichterketten mit fest verbundenen Lichtquellen/LED-Streifen) in den Anwendungsbereich des ElektroG und sind daher registrierungspflichtig.

Die Pflicht zur Registrierung bei der Stiftung EAR haben primär die Hersteller der Produkte. Diese Pflicht kann aber auch die Vertreiber der Produkte treffen, wenn diese für die Zwecke des ElektroG wie Hersteller behandelt werden.

Zur Abgrenzung, wer "Hersteller" und wer "Vertreiber" von Elektrogeräten ist, sehen Sie bitte die weiterführenden Informationen unter http://www.haendlerbund.de/hinweisblaetter/finish/1-hinweisblaetter/102-registrierung-nach-dem-elektrog.

Bitte stellen Sie als Händler vor dem Verkauf der Geräte sicher, dass sich der Hersteller der Geräte bei der Stiftung EAR registrieren lassen hat. Sollte die Registrierung des Herstellers nicht vorliegen, empfehlen wir, die Geräte nicht gewerbsmäßig zu verkaufen und zunächst selbst einen entsprechenden Antrag auf Registrierung zu stellen.

Weitere Hinweise zur Registrierung bei der Stiftung EAR erhalten Sie z.B. unter http://www.stiftung-ear.de/service_und_aktuelles/fragen_und_antworten.

Zu beachten ist, dass die neue Verwaltungspraxis laut der Stiftung EAR ab dem 01.09.2013 verbindlich gilt – jedenfalls wird das Umweltbundesamt bis zu diesem Stichtag bei entsprechenden Verstößen keine Maßnahmen auf dem Bereich des Ordnungswidrigkeitenrecht ergreifen, wie wir auf Nachfrage vom Umweltbundesamt erfahren haben.

Allerdings sollte auch beachtet werden, dass uns eine entsprechende wettbewerbsrechtliche Abmahnung  bereits vorliegt – von daher empfehlen wir, umgehend zu überprüfen, ob Sie entsprechende Leuchten mit fest verbundenen, untrennbaren Lichtquellen im Sortiment führen und ob diese bereits bei der Stiftung EAR registriert sind. Sollte das nicht der Fall sein, sollte umgehend eine Registrierung erfolgen.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Webseite der Stiftung EAR, z.B. unter:

http://www.stiftung-ear.de/service_und_aktuelles/mitteilungen sowie

http://www.stiftung-ear.de/service_und_aktuelles/presse_und_termine

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