Achtung: Neue Massenabmahnungen wegen Verletzung der Informationspflichten

Veröffentlicht: 20.03.2013 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 04.03.2016

Die Firma „Order Online Inc.“ mit Sitz in den USA hat sich mit der Hamburger Anwaltskanzlei Bode & Partner zusammengetan und zahlreiche Online-Shops herausgesucht, um diese kostenpflichtig abzumahnen.

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Die Abmahnerin betreibt Online-Shops beispielsweise unter www.usaproductsshop.com sowie unter http://restpostenverzeichnis.info.

Die mit der Abmahnung beauftragte Kanzlei fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, wobei die Frist von lediglich 5 Tagen hierfür auffällig kurz bemessen ist. Bei den uns vorliegenden Sachverhalten werden die Streitwerte mit 20.000,00 € angesetzt und eine Gebühr in Höhe von 770,00 € verlangt.

Es ist davon auszugehen, dass die Anzahl der Fälle in die Hunderte gehen könnte.

Den Betroffenen wird zum einen vorgeworfen, die Ihnen obliegenden Informationspflichten nicht zu erfüllen. Das betrifft vor allem die Pflicht des Verkäufers, dem Verbraucher die wesentlichen Merkmale der Ware, die Gegenstand des Vertrages werden, vor Abgabe der Vertragserklärung klar und verständlich mitzuteilen.

Zum anderen verstoße die Internetseite der Betroffenen gegen die sogenannte Button-Lösung. Nach dieser Vorschrift ist der Online-Händler verpflichtet, die Bestellsituation so zu gestalten, dass für den Verbraucher deutlich wird, dass er mit Betätigen des Buttons eine Art „Unterschrift“ unter seine Bestellung gibt, denn als solche soll der Button fungieren.

Die Abgemahnten Unternehmer verwendeten diese Formulierungen aber wohl noch nicht, sondern benannten Ihre Bestell-Buttons z.B. mit „Bestellung absenden“, „jetzt bestellen“ oder „Weiter“. Diese Bezeichnungen sind mit Inkrafttreten der sog. Button-Regelung am 01.08.2012 nicht mehr zulässig.

Fazit:

Zur Vermeidung eigener Verstöße empfehlen wir dringend, die von Ihnen in Ihrem Shop angebotenen Artikel zu den wesentlichen Merkmalen zu kontrollieren.

Zu den „wesentlichen Vertragsinformationen“, auf die der Händler auf der Bestellseite hinweisen muss, gehören:

  • die wesentlichen Merkmale der Ware und/ oder Dienstleistung - also diejenigen Merkmale, die für den Kunden kaufentscheidend sind;
  • die Mindestlaufzeit des Vertrages bei dauernden oder regelmäßig wiederkehrenden Leistungen;
  • Gesamtpreis einschließlich aller Preisbestandteile (z.B. Entgelte für Leistungen Dritter, die zwingend in Anspruch genommen werden müssen, wie z.B. Flughafengebühren) und Steuern;
  • Anfallende Liefer- und Versandkosten sowie einen Hinweis auf mögliche weitere Steuern oder Kosten (z.B. Zölle bei Auslandsversand).

Bitte überprüfen Sie, welche Merkmale gerade für Ihre Produkte als wesentlich angesehen werden und ergänzen Sie diese innerhalb der Artikelbeschreibung sowie auf der Bestellübersichtsseite. Ergänzen Sie die Bestellübersichtsseite insbesondere auch um die Anzeige des Produktfotos. 

Überprüfen Sie auch die Benennung des Buttons nach den o.g. Hinweisen und verwenden Sie nur die Bezeichnungen „zahlungspflichtig bestellen“, „kostenpflichtig bestellen“, „zahlungspflichtigen Vertrag schließen“ oder „kaufen“.

Weitere Informationen zu diesen Themen sowie Gestaltungshinweise finden Sie hier:

http://www.haendlerbund.de/hilfe-bei-abmahnung/abmahnung-button-loesung

http://www.haendlerbund.de/button-regelung/wesentliche-merkmale

http://www.haendlerbund.de/hinweisblaetter/finish/1-hinweisblaetter/99-button-loesung

http://www.haendlerbund.de/hinweisblaetter/finish/1-hinweisblaetter/115-wesentliche-merkmale-der-ware

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