Google erhält eine Abmahnung wegen Verstoßes gegen die Impressumspflicht

Veröffentlicht: 02.05.2013 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 30.04.2013

Dass auch große Konzerne wie google & Co. vor Abmahnungen nicht sicher sind, zeigt eine aktuelle Meldung: Google Deutschland wurde von der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) wegen einem Verstoß gegen die Impressumspflicht abgemahnt.

Abmahnung

Die Abmahnung gegenüber Google erfolgte, weil kein Kontakt mit dem Unternehmen über die offiziell angegebene E-Mail-Adresse möglich ist. Wer sich an die im Impressum genannte Kontakt-Adresse „support-de@google.com“ wendet, erhält lediglich folgende Antwort des Auto-Responders:

„… Liebe Google-Nutzerin, lieber Google-Nutzer,

vielen Dank, dass Sie sich an die Google Inc. wenden. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Vielzahl von Anfragen, E-Mails, die unter dieser E-Mail-Adresse support-de@google.com eingehen, nicht gelesen und zur Kenntnis genommen werden können…“

Die gesendete E-Mail an Google wird also tatsächlich von niemandem gelesen.

Die Verbraucherzentrale Bundesverband sieht in dieser Nachricht eine Missachtung der Impressumspflicht und hat Google Deutschland abgemahnt.

Es gilt:

Dienstanbieter sind zur Angabe der Kontaktdaten verpflichtet, die eine schnelle und unmittelbare (elektronische) Kommunikation ermöglichen, § 5 Abs. 1 Telemediengesetz (TMG).

Die Pflicht zur Angabe von Kontaktinformationsdaten besteht nicht grundlos. Die Kontaktmöglichkeit muss es erlauben, dass der Anfragende eine Rückantwort innerhalb einer angemessenen Frist erhält.

Die Frage, wie schnell eine E-Mail zu beantworten ist, wird in der Rechtsprechung zwar rege diskutiert, aber wer E-Mails – wie hier google - grundsätzlich ignoriert, stellt zweifelsfrei keine Kontaktmöglichkeit zur Verfügung und verstößt damit gegen die Impressumspflicht. Die Verbraucherschützer sprechen hier von einem «toten Briefkasten».

Statt einer Kontaktaufnahme mit einer anschließenden persönlichen Beantwortung der E-Mail werden die Anfragenden auf „Anleitungs“- und „Hilfe“-Seiten verwiesen. Google begründet sein Vorgehen mit der täglich unüberschaubaren Flut von E-Mail-Anfragen.

Tatsächlich seien aber nicht alle Probleme durch Kontaktformulare lösbar, so die Verbraucherschützer. Zwar mag das Verhalten des Unternehmens verständlich erscheinen, dennoch ändert dies nichts an einem Gesetzesverstoß.

Bereits der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte die ähnliche Frage zu klären, ob im Impressum zwingend eine Telefonnummer anzugeben ist. Dabei haben die europäischen Richter entschieden, dass eine zwingende Angabe einer Telefonnummer nicht erforderlich ist, der Websitebetreiber aber neben der E-Mail-Adresse einen weiteren Kommunikationsweg – z.B. in Form eines Kontaktformulars - zur Verfügung stellen muss (Entscheidung vom 16.10.2008, Az.: C 298/07).

Fazit:

Ob es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, bleibt spannend. Google hat bis zum 6. Mai 2013 Zeit, die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben.

Um einer Abmahnung vorzubeugen, sollten Unternehmer noch einmal überprüfen, ob auf allen Internetpräsenzen ein vollständiges und richtiges Impressum vorhanden ist.

Dazu zählen nicht nur die Online-Shops, sondern auch die Internetprofile auf Social Media-Plattformen wie Facebook und google+. Gerade hier kam es in den letzten Jahren immer wieder zu Massenabmahnungen.

Lesen Sie zu den inhaltlichen Anforderungen an ein Impressum für einen Einzelunternehmer unser informatives Hinweisblatt.

Das Impressum selbst sollte unter einer zentralen, deutlich sichtbaren und jederzeit verfügbaren Schaltfläche „Impressum“ eingestellt werden.

 

 

 

Kommentare  

#1 Paul Debo 2015-05-27 20:28
So eine Abmahnung ist ein Werkzeug das Juristen verwenden um einer Forderung Ausdruck zu verleihen. Aus meiner Sicht ist das auch eine Kriegerklärung und die Menscheit müsste eigentlich verstanden haben, dass Kriege uns Menschen in der Entwicklung nicht wirklich weiterbringt.

Warum kann man das nicht anders klären? Abmahnungen ohne Kostenrechnung würde ich persönlich positiver sehen.
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