Auf TikTok werden täglich Tausende Videos mit lustigen Sounds geteilt. Dass es dabei zu teuren Abmahnungen kommen kann, ist wohl den allerwenigsten bewusst. Doch auch hier gelten die Grundsätze des Urheberrechts. Über 12.000 Euro Abmahnkosten kommen nun auf einen Händler zu. 

Video und Musik ohne Lizenz geteilt

In diesem Fall wurden von einem kommerziellen Account der Song „Pedro“ von „Jaxomy X Agatino Romero X Raffaella Carrà“ und das Video „Raccoon Meme“ geteilt. Leider hatte er keine Lizenzen, um den Song oder das Video zu nutzen. Da es sich um einen gewerblichen Account handelt, durften weder das Video noch die Musik dazu genutzt werden. Da das betreffende Video bereits seit über einem Jahr online war, wurde hier ein Schadensersatz in Höhe von 12.274,92 Euro in Rechnung gestellt. 
Der Schadensersatz bemisst sich an den Kosten, die entstanden wären, wenn eine Lizenzvereinbarung getroffen worden wäre. Da Lizenzen für die gewerbliche Nutzung teuer sind, kommt so eine hohe Summe zustande. 

Wie kann ich mich vor Abmahnungen auf TikTok schützen?

Auch wenn sich die Musik in der TikTok-Bibliothek befindet, erlaubt diese nur eine private Nutzung. Gewerbliche Accounts dürfen die Musikstücke und Sounds nicht ohne Weiteres nutzen. Wird ein Rechteinhaber darauf aufmerksam, kann er eine Abmahnung aussprechen und Schadensersatz verlangen. 

Wer einen gewerblichen Account hat, aber nicht auf Musik verzichten möchte, sollte stattdessen die Commercial Music Library (CML) nutzen. Hier werden Sounds und Songs zusammengestellt, die lizenzfrei genutzt werden können. Das gilt allerdings nur für die Nutzung auf TikTok. Die Videos dürfen nicht auf anderen sozialen Netzwerken geteilt werden, wenn ein Song aus der CML genutzt wurde. 

Ab wann ist mein Account gewerblich?

Die Grenze, ab wann ein Account kommerziell ist, ist oft fließend. Handelt es sich um einen Account, der den Umsatz von einem Unternehmen steigern möchte, auch indirekt, handelt es sich um einen kommerziellen Account. Auch wenn keine direkte Werbung gemacht wird, sondern lustige Videos geteilt werden, soll das Unternehmen dadurch bekannter gemacht werden und langfristig mehr Umsatz erzielen. 

Eine kommerzielle Nutzung kann auch nicht damit umgangen werden, dass kein Business-Account eingerichtet wird. Ausschlaggebend ist nur die tatsächliche Nutzung des Accounts.