Vielen Online-Händlern ist er bekannt: der IDO Verband, der seit ein paar Jahren Online-Händler abmahnt. In aller Regel waren die uns vorliegenden Abmahnungen gerechtfertigt, weshalb fast alle Online-Händler eine Unterlassungserklärung abgaben. Werden die Fehler jedoch im Anschluss nicht beseitigt, droht die Forderung einer Vertragsstrafe durch den IDO Verband. Zahlreiche Online-Händler ereilte in letzter Zeit dieses Schicksal.
Den Abmahnschreiben des IDO Verbandes liegt stets eine Unterlassungserklärung bei, die der Online-Händler unterzeichnen soll. In dieser heißt es, der Abgemahnte verpflichtet sich zur Zahlung einer Strafe (die sog. Vertragsstrafe) für den Fall eines erneuten Verstoßes. In aller Regel haben die Online-Händler die geforderte oder eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben. Ab diesem Zeitpunkt muss der Abgemahnte alle Fehler beseitigt haben, auf die sich die Unterlassungserklärung bezieht, sonst droht eine Vertragsstrafe, die im Einzelfall sogar mehrere Tausend Euro betragen kann.
Vertragsstrafen bis zu 4.000 Euro möglich
Solange sich der betroffene Online-Händler an die Vorgaben der Unterlassungserklärung hält, muss er nichts befürchten. Begeht er aber in der Folge (auch noch nach vielen Jahren) denselben Fehler wieder, droht die Zahlung einer Vertragsstrafe.
So trifft es jetzt zahlreiche Online-Händler, die vormals eine Unterlassungserklärung abgegeben haben, in der sie sich gegenüber dem IDO Verband verpflichtet haben, ein konkretes Verhalten zu unterlassen. Der IDO Verband fordert seit einer Weile vermehrt Vertragsstrafen für Verstöße gegen die Unterlassungserklärung ein. Diese betragen meist zwischen 3.000 und 4.000 Euro.
Info: Die Unterlassungserklärung begründet ein Rechtsverhältnis zwischen dem Abmahner und dem Abgemahnten, welche jedoch – anders als Ansprüche z.B. auf Zahlung eines Geldbetrages - nicht der Verjährung oder anderer zeitlicher Begrenzungen unterliegen. Ein Online-Händler, der eine Unterlassungserklärung unterzeichnet hat, ist also durch diese sein ganzes Leben lang gebunden.
Checken Sie Ihren Shop
Zu einer teuren Vertragsstrafe muss es nicht kommen. Die Abmahnungen durch den IDO Verband sind meist ähnlich. So drehten sich die meisten Abmahnungen um folgende Fehler in der Online-Präsenz:
- Fehlende Information über die Vertragstextspeicherung (d.h. darüber, ob der Vertragstext gespeichert wird und ob der Vertragstext dem Kunden zugänglich ist)
- Fehlende Information über das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechtes
- Veraltete Widerrufsbelehrung
- Fehlende Grundpreise
Checken Sie noch einmal Ihre Unterlassungserklärung. Wozu haben Sie sich genau verpflichtet? Prüfen Sie anschließend Ihren Shop, ob die konkreten Fehler behoben sind. Um sich vor einer Vertragsstrafe durch den IDO Verband zu schützen, müssen Online-Händler alle konkreten Punkte aus der Unterlassungserklärung erfüllen.
Händlerbund-Mitglieder müssen sich beispielsweise keine Sorgen machen: Online-Händler, die aktuelle und vollständige AGB und Widerrufsbelehrung(en) des Händlerbundes eingebunden haben, droht keine Abmahnung bzw. Vertragsstrafe durch den IDO Verband wegen Verletzung der Informationspflichten und Verwendung einer veralteten Widerrufsbelehrung. Hinsichtlich der korrekten Grundpreisangabe sei auf die Hinweisblätter des Händlerbundes verwiesen (eBay und Online-Shop).
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Mir ist das passiert. Hintergründe gerne bilateral, derzeit versuche ich nur deren Masche herauszubekomme n. - Und ich habe da einen Verdacht. Wenn der zutreffen sollte, sind das Betrüger. Daher bitte gerne melden: walter.delfst-online.de
Danke im Voraus
Viele Grüße
Walter Delfs
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So einfach wird man Millionär.
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vielen Dank für's aufmerksame Lesen! Da hatte sich tatsächlich der Fehlerteufel eingeschlichen. Wir haben die Stelle entsprechend korrigiert und es muss natürlich heißen:
"Achten Sie darauf, dass der Grundpreis gegenüber dem Gesamtpreis nicht optisch hervorgehoben sein darf."
Die Redaktion
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Achten Sie darauf, dass der Grundpreis gegenüber dem Grundpreis nicht optisch hervorgehoben sein darf.
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