Händler:innen, die einen gewerblichen Social-Media-Account nutzen, müssen das Urheberrecht im Auge behalten. Die Nutzung eines Bildes, eines Sounds oder eines Videos kann eine teure Abmahnung nach sich ziehen. 

Urheberrechtsverletzung auf Social Media

Wer mahnt ab? dpa Picture Alliance GmbH (vertreten durch KSP)
Wie viel? 1.377,99 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen allgemein

Ein Bild ist schnell kopiert und wieder hochgeladen. Ob Produktbilder oder Social-Media-Inhalte: Viele nehmen es mit dem Urheberrecht nicht ganz so genau. Das führt allerdings immer wieder zu teuren Abmahnungen unter Händler:innen. Auch in diesem Fall wurden einem Händler 1.377,99 Euro in Rechnung gestellt, da er ein Bild auf 
Social Media nutzte.

Irreführende Gesundheitsversprechen

Wer mahnt ab? Verband Sozialer Wettbewerb
Wie viel? 357 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen allgemein

Gleich eine ganze Reihe von Versprechungen machte ein Ebay-Händler zu seinen Produkten. Das Problem: Dabei handelte es sich um zahlreiche unzulässige Gesundheitsversprechen. „Beseitigt Haarausfall“, „Hemmt entzündliche Prozesse“ und „Beschleunigt die Wundheilung“ sind nur ein paar Beispiele. 
Da gesundheitsbezogene Aussagen und Heilungsversprechen streng reguliert sind, lagen hier Wettbewerbsverstöße vor, die vom Verband Sozialer Wettbewerb abgemahnt wurden. 

Fehlender Grundpreis

Wer mahnt ab? Verband Sozialer Wettbewerb
Wie viel? 357 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen allgemein

Bei Waren, die nach Gewicht, Länge oder Volumen verkauft werden, muss neben dem Gesamtpreis auch ein Grundpreis mit angegeben werden. Ein Amazon-Händler, der Kosmetikprodukte verkauft, hatte es versäumt, einen Grundpreis mit anzugeben. Zwar gibt es für dekorative Kosmetik, also Make-up oder Nagellack, eine Ausnahme. Hier wurde allerdings eine Creme verkauft, die nicht unter die Ausnahmeregel fällt.