Wer? IDO-Verband
Wie viel? 232,05 Euro
Betroffene? Online-Händler im Allgemeinen
Seit 2014 gilt die neue Verbraucherrechtelinie: Neben umfassenden Informationspflichten trifft den Händler auch die Pflicht, Verbrauchern das Muster-Widerrufsformular zur Verfügung zu stellen. Dieses europaweit einheitliche Muster soll Verbrauchern den Widerruf auch bei grenzüberschreitenden Verfahren erleichtern.
Das Muster-Widerrufsformular muss dem Verbraucher vor Abgabe der Vertragserklärung in klarer und verständlicher Weise und in einer dem benutzten Fernkommunikationsmittel angepassten Weise zur Verfügung gestellt werden. Für Händler bedeutet das, dass sie das Formular beispielsweise hinter eine entsprechende zentrale und jederzeit verfügbare Schaltfläche mit der Bezeichnung „Widerrufsbelehrung und Widerrufsformular” legen können.
Für die Verbraucher besteht allerdings keine Pflicht, dieses Formular auch zu verwenden. Sie müssen ihren Widerruf lediglich gegenüber dem Unternehmen erklären. Dafür können sie auf das zur Verfügung gestellte Formular zurückgreifen (mehr dazu).
Weitere Abmahnungen
Pauschale Garantieerklärung
Wer? VSM Deutschland GmbH (durch Marquardt Rechtsanwälte)
Wie viel? 1.044,40 Euro
Betroffene? Händler im Allgemeinen
Wer dem Käufer für ein Produkt eine Garantie gibt, muss die genauen Bestimmungen der Garantie in der Garantieerklärung festhalten. Dies gilt auch dann, wenn der Händler lediglich die Information zur Herstellergarantie an den Kunden weiter gibt. Die Aussage „12-monatige … Herstellergarantie” ist als pauschales Garantieversprechen jedenfalls unzulässig.
Laut § 479 BGB gehören in die Garantieerklärung alle wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind”. Dazu gehört beispielsweise auch der Name und die Anschrift des Garantiegebers, der in diesem Fall der Hersteller ist. Unter welchen Bedingungen der Käufer einen Garantiefall beim Hersteller auslösen kann, muss ebenfalls vom Händler angegeben werden. Zudem müssen enthalten sein: Der Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers sowie ein Hinweis darauf, dass die gesetzlichen Rechte durch die Garantie nicht eingeschränkt werden sowie der Inhalt der Garantie.
Fehlende Datenschutzerklärung
Wer? IDO-Verband
Wie viel? 232,05 Euro
Betroffene? Online-Händler im Allgemeinen
Laut § 13 Telemediengesetz müssen Online-Händler ihre Seitenbesucher „zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten [...] in allgemein verständlicher Form zu unterrichten”. Diese Pflicht trifft auch Händler, die auf Marktplätzen, wie etwa Ebay, unterwegs sind. Diese Pflicht wird bereits dadurch erfüllt, indem eine Datenschutzerklärung eingestellt wird.
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