Wer seine Produkte mit einer Preiseinsparung bewirbt, sollte sich schon sehr sicher sein, dass diese Einsparung unterm Strich auch nachvollziehbar ist. Angaben, die ins Blaue hinein erfolgen und für den Betrachter nicht nachvollziehbar sind, gelten als irreführend.
Diese Erfahrung musste nun laut Juris auch Tesla machen: Das Unternehmen wurde wegen irreführender Preisangaben von der Wettbewerbszantrale abgemahnt.
Preiswerbung bei Model 3
Tesla bewarb den Preis für das Model 3 wie folgt: Das Auto hat einen Kaufpreis von 56.380 Euro. Diesem Preis wurde ein anderer Preis gegenübergestellt. Der Kaufpreis soll „nach geschätzten Einsparungen” 51.380 Euro betragen.
Doch: Was sind diese Einsparungen? Mit einem Klick auf den Button „Einzelheiten anzeigen” erfährt der Kunde, dass dieser geringe Preis aufgrund der Ersparnisse beim Kraftstoff zusammenkommt. Laut Tesla beträgt die geschätzte Kraftstoffeinsparung 5.000 Euro. Begründet wird diese Ersparnis auf der Homepage wie folgt:
„Der durchschnittliche Fahrer legt ca. 20.000 Kilometer pro Jahr zurück und gibt in etwa 3.100 € für Benzin aus. Im Vergleich dazu sind die Stromkosten für den Betrieb des Model 3 über die gleiche Strecke 3 Mal geringer. In den fünf Jahren eines durchschnittlichen Fahrzeugbesitzes bedeutet dies eine Benzinkosteneinsparung von ungefähr 10.000 €.”
Keine echte Ersparnis
Die Wettbewerbszentrale moniert, dass diese Angabe irreführend sei: Für den angesprochenen Kundenkreis ist nicht ersichtlich, in welchem Bezug diese Ersparnis zustande kommt. Nicht nachvollziehbar seien relevante Bezugspunkte wie Laufleistung pro Jahr, welche Betriebskosten berücksichtigt worden seien, gegenüber welchem Fahrzeug solle die genannte Einsparung erzielt werden und so weiter.
Außerdem würde diese Angabe auch gegen die Preisangabenverordnung verstoßen: Die Angabe „Preis nach geschätzten Ersparnissen” suggeriert dem Kunden, dass dieser tatsächlich weniger ausgeben muss. Das ist aber nicht: Das Fahrzeug kostet trotzdem erst einmal 56.380 Euro. Die Ersparnisse, sofern diese Angaben so korrekt sind, kommen erst nach dem Kauf über den Zeitraum von fünf Jahren zusammen.
„Solche angeblichen Preisersparnisse sind Marketingübertreibungen zu Lasten von fair agierenden Mitbewerbern", teilt Andreas Ottofülling, Rechtsanwalt bei der Wettbewerbszentrale, dem Manager Magazin mit. Tesla hat sich in Folge der Abmahnung dazu verpflichtet, die Werbung nicht zu wiederholen und bis zum 20. März die Reklame endgültig zu stoppen.
Update (13.03.2019)
Mittlerweile ist Tesla seinem Versprechen nachgekommen. Wie t3n berichtet, wurde die irreführende Werbung entfernt.
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