Wer? Tonga e. K. (durch Bendler, Fuchs-Baumann, Kollegen Rechtsanwälte)
Wie viel? 347,60 Euro
Betroffene: Online-Händler im Allgemeinen
Laut dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb gilt eine Werbung per E-Mail dann als unzumutbare Belästigung, wenn sie ohne das Einverständnis des Empfängers versendet wurde. Das bedeutet, dass bereits die erste E-Mail ohne Erlaubnis einen Rechtsverstoß darstellt. Häufig taucht dabei die Frage auf, ob diese Regelung nur gegenüber Verbrauchern gilt. Der betreffende § 7 UWG schützt mit dieser Regelung sowohl Unternehmer als auch Verbraucher. Also darf auch gegenüber Unternehmern keine Werbung ohne Einverständnis versendet werden. Wie dieses Einverständnis eingeholt wird und ob es vielleicht auch Ausnahmen gibt, kann der Leitfaden des Händlerbundes zum Thema „E-Mail-Marketing” nachgelesen werden.
Weitere Abmahnungen
Fehlende Anmeldung im Verpackungsregister LUCID
Wer? arte fiori e. K. (durch Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH)
Wie viel? 887,02 Euro
Betroffene? Händler im Allgemeinen
Seit dem 01.01.2019 ist das neue Verpackungsgesetz in Kraft. Viel Neues hat es nicht gebracht. Eine Regelung hat aber große Auswirkungen: In den letzten Jahren war es nämlich so, dass nicht alle Händler ihre systembeteiligungsplichtigen Verpackungen lizenziert haben. Solchen Händlern auf die Schliche zu kommen, war allerdings kaum zu realisieren. Als Konsequenz mussten die Unternehmen, die sich an der Entsorgung des Verpackungsmülls ordnungsgemäß beteiligt haben, unterm Strich für jene aufkommen, die es mit ihren Pflichten weniger genau nahmen.
Daher wurde mit dem neuen Gesetz auch die öffentlich einsehbare Datenbank LUCID geschaffen. Neben der Lizenzierungspflicht trifft die Unternehmer also auch eine Registrierungspflicht. Dieses Register zeigt auch Wirkung: Nicht einmal einen Monat nach dem Inkrafttreten des Gesetzes kam es zu den ersten Abmahnungen.
Veraltetes Energielabel bei Staubsaugern
Wer? Plogoo UG (durch Rechtsanwalt Sandhage)
Wie viel? 334,75 Euro
Betroffene? Staubsauger-Verkäufer
Im Januar dieses Jahres liefen die europäischen Vorgaben zum Energielabel für Staubsauger aus. Das bedeutet, dass damit auch die Aussagekraft des Labels hinfällig ist. Genau genommen ist die Verwendung des Labels sogar irreführend. Es ist daher ratsam, vom Verwenden des Labels abzusehen (wir berichteten).
Kommentar schreiben