Wer? Michael Rohde (durch Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte)
Wie viel? 650,34 Euro
Betroffene? Homepage-Betreiber
Unter lizenzfreien Bildern werden im Allgemeinen Grafiken und Fotografien verstanden, die vom Urheber zur kostenlosen Verwendung zur Verfügung gestellt werden. Allerdings unterliegen auch diese Bilder ihren eigenen Regeln: Der Urheber stellt die Nutzungslizenz zwar kostenlos zur Verfügung, dennoch lohnt sich ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Häufig wird festgelegt, wie und an welcher Stelle die Urheber genannt werden möchten. Wird diese Bedingung ignoriert, so stellt dies einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. In der Folge hat der Urheber einen Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz.
Weitere Abmahnungen
Fehlende Registrierung bei Lucid
Wer? TrendLineMix (durch Rechtsanwaltskanzlei Wetzel)
Wie viel? 1.029,35 Euro
Betroffene? Händler im Allgemeinen
Das neue Verpackungsgesetz ist mittlerweile seit fast einem dreiviertel Jahr gültig. Noch immer gibt es allerdings Händler, die ihrer Pflicht zur Registrierung bei der öffentlichen Datenbank Lucid nicht nachkommen. Die Datenbank soll es ermöglichen, zu kontrollieren, wer seine Verpackungen ordnungsgemäß lizenziert und wer nicht. Vorher war das im Rahmen der alten Verpackungsordnung nicht möglich.
Ungenügende Garantieerklärung
Wer? Jens Ferber (durch Walter, Thummerer, Endler & Coll.)
Wie viel? 1.100,51 Euro
Betroffen? Online-Händler im Allgemeinen
Eine Garantie ist ein zusätzliches Versprechen, welches neben der gesetzlichen Gewährleistung eingeräumt werden kann. Es unterliegt bestimmten Bedingungen: Zumeist wird es von den Herstellern gegeben und muss daher auch ihnen gegenüber geltend gemacht werden. Daher genügt es als Online-Händler nicht, ein Produkt pauschal mit einer Herstellergarantie zu bewerben. Laut § 479 BGB müssen in einer Garantieerklärung „alle wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind, insbesondere die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes sowie Namen und Anschrift des Garantiegebers” mit genannt werden (mehr dazu).
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