Fehlendes Impressum
Wer? BruKa Trade UG (durch Rechtsanwalt Wachter)
Wie viel? 1171,67 Euro
Betroffene? Ebay-Händler
Wer als Online-Händler eine Seite betreibt, der muss auch ein Impressum bereitstellen. Dieses Impressum hat die Funktion, nach Außen darzustellen, wer für den veröffentlichten Inhalt verantwortlich ist. Werden durch einen Inhalt Rechte verletzt, wissen Betroffene durch das Impressum, an wen sie sich wenden müssen.
Auch auf Ebay müssen Unternehmer ein Impressum vorhalten. Hier wird dem einen oder anderen manchmal die Zeichenbegrenzung zum Verhängnis. Der Einzelunternehmer hat in der Regel kein Problem. Problematisch kann es für Unternehmensformen sein, die mehrere Geschäftsführer haben. Diese müssen alle im Impressum genannt werden. Achtung: Vornamen dürfen nicht einfach abgekürzt werden. Was aber geht, ist ein „vertreten durch“ mit einem „vert. d.“ abzukürzen.
Weitere Abmahnungen
Fehlende Grundpreisangabe
Wer? Ido-Verband
Wie viel? 232,05 Euro
Betroffene? Ebay-Händler
Eine der häufigsten Fehlerquellen ist der fehlende Grundpreis. Dieser muss immer dann angegeben werden, wenn gegenüber dem Verbraucher mit dem Gesamtpreis geworben wird. Betroffen sind Waren, die in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden. Die Angabe muss dabei in der Nähe zum Gesamtpreis pro einem Kilogramm, einem Liter, einem Kubikmeter, einem Meter oder einem Quadratmeter erfolgen. Bei Waren, deren Nenngewicht beziehungsweise Nennvolumen üblicherweise 250 Gramm oder Milliliter nicht übersteigt, darf auch auf einen Grundpreis pro 100 Gramm beziehungsweise pro 100 Milliliter zurückgegriffen werden.
Auf Ebay kann der Grundpreis zwar im Backend eingepflegt fehlen, dennoch empfiehlt sich die zusätzliche Angabe zu Beginn der Produktüberschrift. Das hat den Hintergrund, dass Ebay in manchen Übersichten zwar den Gesamtpreis anzeigt; den Grundpreis aber verschluckt.
Fehlender OS-Link
Wer? iOcean UG (durch Rechtsanwalt Sandhage)
Wie viel? 334,75 Euro
Betroffene? Ebay-Händler
Auch auf Ebay müssen gewerbliche Händler den Link zur Online-Streitbeilegungsplattform für Verbraucher bereit halten. Dieser muss, wie im eigenen Online-Shop auch, klickbar gestaltet sein. Eingepflegt wird das Ganze in dem Feld „zusätzliche, gesetzlich erforderliche Angaben“ im Rahmen des Impressums.
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Online-Händler sind grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, an einer außergerichtlic hen Streitbeilegung vor einer Schlichtungsste lle teilzunehmen. Zwar ist jeder Unternehmer im Geschäft mit Verbrauchern verpflichtet, den OS-Link zu nennen, daraus erwächst aber nicht die Pflicht, am Ende an einem solchen Verfahren teilzunehmen. Ein Hinweis ist daher nicht notwendig.
Beste Grüße,
die Redaktion
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vielen Dank für dein Interesse an diesem Thema und deine spannende Frage. Grundsätzlich ist es so, dass man sich nicht an Angeboten Dritter zur Förderung des eigenen Absatzes bedienen sollte, ohne sicher zu gehen, dass dieses Angebot auch den rechtlichen Anforderungen gerecht wird. Da das Verhalten für einen Unterlassungsan spruch nicht zwingend schuldhaft sein muss, ist es umso nötiger, die Umstände selbst zu überprüfen. Abschließend lässt sich dieser hypothetische Fall aber so nicht beantworten, weil der Fall einigen Spielraum lässt.
Beste Grüße,
die Redaktion
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ist es eigentlich möglich die Klärung über die Streitbeilegung splattform, sich zu verweigern?
Ist das in Ordnung das bei meinen Shopify Shop die Rechtstexte erst beim Checkout zu sehen sind?
Danke
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Stellen wir uns mal vor da ist ein Wochenmarkt mit 50 Händlern die alle ihrer Verpflichtung der Grundpreisangab e nachkommen.
Nun kommt der Betreiber des Wochenmarktes auf eine werbestrategisc he Idee und stellt am Eingang des Wochenmarktes eine Tafel mit den Preise seiner Händler auf um dem kaufwilligen Kunden die Suche nach dem günstigsten Preis zu erleichtern.
Nun vergisst dieser findige Markplatzbetrei ber an dieser Stelle (auf der Werbetafel) die Grundpreisangab e und es kommt wie es kommen muß... Herr Krause (der Name ist frei erfunden) vom Gewerbeaufsicht samt ist in seiner Mission, die einzelnen Händler auf die Einhaltung der Grundpreisangab e zu überprüfen auf direktem Weg zum Eingang des Wochenmarktes.
Als aufmerksamer Beamter entgeht ihm natürlich nicht die am Eingang des Wochenmarkten vom Betreiber des Wochenmarktes aufgestellte Werbetafel mit fehlender Grundpreisangab e.
Wer haftet den nun für diese Werbetafel???
Der Marktbetreiber oder die einzelnen Händler die ja nichts dafür können das der Marktbetreiber die Grundpreisangab e auf der Werbetafel unterschlagen hat obwohl jeder einzelne Händler seiner Verpflichtung der Grundpreisangab e an seinem Stand nachkommt.
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