Bringt ein Konkurrent ein ähnlich aussehendes Produkt auf den Markt, handelt es sich möglicherweise um eine Markenrechtsverletzung. Im Ergebnis kann dann der Markeninhaber gegen diese Verletzung vorgehen.
Eine solche Verletzung der eigenen Marke sieht nun Haribo bei dem spanischen Hersteller Ositos.
Wodka, Tequila und Whiskey in Bärchenform
Im Land der Gummibärenbande ziehen dunkle Wolken auf und Schuld sind die beschwipsten Gummibärchen des Herstellers Ositos: Dieser stellt Gummibärchen mit einem Alkoholgehalt von 15 Prozent her. Der Käufer, der mindestens 18 Jahre alt sein muss, kann dabei zwischen den Sorten Wodka, Tequila oder Whiskey auswählen.
Haribo zeigt sich davon wenig begeistert und hat laut Handelsblatt, welches sich auf einen Bericht des WDR bezieht, bereits rechtliche Schritte gegen das spanische Unternehmen eingeleitet. „Es besteht die Gefahr einer irreführenden Verbindung zwischen unserer Marke und den alkoholischen Fruchtgummibären“, wird das Vorgehen von Haribo begründet. Die beschwipsten Gummibärchen hätten eine äußerliche Ähnlichkeit mit den Goldbären. Außerdem sieht Haribo durch die behauptete Verwechslungsgefahr den eigenen Ruf gefährdet. Für das Unternehmen stehe der „Nasch-Spaß für Jung und Alt“ im Vordergrund. Kinder und Alkohol schließen sich dabei gegenseitig „grundsätzlich aus“.
Kommentar schreiben