Einschränkungen müssen die Menschen wohl noch sehr lange hinnehmen. Auch die meisten Konzerte und Veranstaltungen werden 2020 nicht oder wie geplant stattfinden. Der Konzert- und Veranstaltungsvermittler Eventim zeigte sich nun offenbar uneinsichtig und will den Käufern von Tickets, die ihr Geld zurückverlangen nicht entgegenkommen. Eine Abmahnung der Verbraucherzentrale NRW ist nun die Quittung dafür.
Kein Konzert, kein Geld!
Seien es die geschlossenen Geschäfte oder stornierte Flüge. Wegen der Corona-Pandemie müssen sich viele Menschen stark einschränken. Auch Konzerte, Sportveranstaltungen oder andere Events mit großen Menschenansammlungen sind wegen der Gesundheitsgefahren für 2020 wohl überwiegend von der Tagesordnung gestrichen. Ist das Event ersatzlos gestrichen, besteht ein Erstattungsanspruch auf den Ticketpreis.
Meist wagen die Veranstalter aber schon einen optimistischen Blick in die Zukunft und legen neue Termine fest. Nicht jedem passt aber dieser Ausweichtermin und die Kunden möchten ihr Geld zurück. Die Verlegung einer Veranstaltung müssen Verbraucher grundsätzlich nicht akzeptieren und können die Eintrittskarte zurückgegeben und den Kaufpreis und ggf. angefallene weitere Kosten (z. B. Versandkosten, Vorverkaufsgebühr) zurückverlangen. Betroffenen stellt die Verbraucherzentrale sogar ein Muster-Schreiben für genau diese Fälle zur Verfügung. Bedarf daran haben wohl einige Eventim-Kunden.
Vorgehen von Eventim „nicht akzeptabel”
Wer seine Karten auf der Webseite von Eventim bestellt hat, wird wohl mit Gegenwehr rechnen müssen. Wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in der vergangenen Woche mitteilte, haben sich viele Verbraucher beschwert, dass der große Ticketvermittler Eventim weder Geld zurückerstatten, noch Gutscheine ausstellen will.
Eventim verweigert die Erstattung mit der Begründung, die Tickets seien weiterhin gültig. Anders sieht dies die Verbraucherzentrale, die Eventim daraufhin abmahnte. Bis zum 17. April hatte das Unternehmen Gelegenheit, eine Unterlassungserklärung abzugeben, was jedoch nicht geschah. Die Verbraucherzentrale prüft nun weitere Schritte.
Die Behörde spricht sich auch noch einmal deutlich gegen den Plan der Bundesregierung aus, Verbraucher in solchen Konstellationen zum Akzeptieren von Gutscheinen zu verpflichten. Mit Gutscheinen gäben sie Unternehmen zinslose Kredite – und tragen das Insolvenzrisiko.
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Die Veranstaltung hätte heute vor einem Jahr stattfinden sollen. Ich habe meiner besten Freundin im Oktober 2018 über Groupon einen Gutschein zum Geburtstag geschenkt. Im Mai habe ich mich nicht darum gekümmert, da die Veranstaltung in den Oktober verlegt wurde. Im Oktober konnte sie selbstverständl ich abermals nicht stattfinden.
Nun werde ich von Groupon vertröstet, dass sie noch keine Informationen hätten, wie das nun weitergeht und sie vom Veranstalter weder eine Verlegung noch eine Absage erhalten hätten. Auf der Webseite der Künstler wird jetzt der Termin für die Veranstaltung an diesem Ort im Januar 2022 ausgegeben. Doch auch diesen Termin hat Groupon weder bestätigt noch dementiert oder eine konkrete Aussage dazu gegeben, ob meine Gutscheine denn überhaupt noch gültig wären, denn deren Ablaufdatum ist ja längst verstrichen.
Ich frage mich wie ich am besten weiter vorgehe. Wende ich mich an den Veranstalter (wobei ich ja nicht mal sicher bin, dass das der gleiche war, da ja auf den Gutscheinen keiner explizit ausgewiesen ist), wende ich mich an eine Verbraucherzent rale? Bei Groupon komme ich nicht weiter, ich weiß nicht wie oft ich auf konkrete Fragen dort nur Standard Floskeln zur Antwort erhalten habe.
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Antwort der Redaktion
Hallo Nicole,
wende dich am besten an die Verbraucherzent rale. Diese wird in den letzten Monaten schon einiges an Erfahrung mit solchen und ähnlichen Fällen gesammelt haben.
Mit besten Grüßen
die Redaktion
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obligatorischen Antworten nein. Dann schickte ich ca. 40 Faxe mit der Aufforderung,
war ja für mich viel einfacher als Mails zu schreiben. Dann kam endlich: aus Kulanzgründen
wird der Betrag überwiesen.
Nie wieder Eventim. Es kann nicht sein das der Kunde das Geschäftsrisiko übernehmen soll.
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Antwort der Redaktion
Hallo Oliver,
in diesem Fall hat Eventim Recht: Das Unternehmen hat nichts mit dem Verkauf deines Tickets zu tun. Entsprechend musst du dich an den Verkäufer oder den Veranstalter wenden. Sollte es beide nicht mehr geben, sind das leider keine guten Nachrichten für dich. In der Regel wirst du dein Geld dann nicht mehr zurück bekommen.
Mit besten Grüßen
die Redaktion
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Liebe Grüße
Andrea
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Hallo Andrea,
vielen Dank für deine Anfrage. Wir hatten dir bereits schon in einer Mail einen kleinen rechtlichen Einblick gegeben.
Entscheidet sich der Tickethändler freiwillig dazu, das Geld zu erstatten, muss der komplette Betrag erstattet oder zumindest in einem Gutschein gutgeschrieben werden. Der Veranstalter darf sich nicht auf etwaige Bearbeitungsgeb ühren berufen, zumal diese in diese Höhe keineswegs nachvollziehbar sind.
Wenn nun immer noch keine Reaktion erfolgt, bleibt wohl leider nur der Gang zum Anwalt. Wir geben jedoch zu bedenken, dass die Tickethändler derzeit massiv mit Anfragen überhäuft werden. Vielleicht haben Sie noch ein wenig Geduld.
Viele Grüße!
Die Redaktion
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der Fa. Wirecard ist ??
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Hallo Dr. No,
leider konnten wir keinen Zusammenhang herausfinden zwischen CTS Eventim und Wirecard. Möglicherweise hat Eventim mit Wirecard zusammen gearbeitet.
Beste Grüße!
Die Redaktion
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