Tchibo erhält Abmahnung beim Verkauf der ZahnersatzCard

Veröffentlicht: 23.07.2013 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 23.07.2013

Dass Tchibo – eines der größten deutschen international tätigen Konsumgüter- und Einzelhandelsunternehmen – nicht nur Kaffee, sondern u.a. auch allerlei Gebrauchs- und Haushaltswaren, Reisen, Mobilfunkverträge und sogar Blumen und Strom anbietet ist keine Neuigkeit mehr. Nun hat der Kaffeeröster auch „Billig-Zähne“ aus Fernost im Angebot - die jedoch für heftige Diskussionen sorgen.

Abmahnung

Was kann die ZahnersatzCard?

Vom 16. Juli 2013 bis zum 26. August 2013 können Kunden im Online-Shop eine sog. „ZahnersatzCard“ kaufen. Das Angebot ist eine Kooperation mit dem Zahnlabor Novadent und kostet 24 Euro. Die Karte funktioniert wie eine Art Rabattkarte und hat eine Gültigkeit von 24 Monaten. Mit der ZahnersatzCard können die Nutzer 24 Monate Zahnersatz aus „hochwertigen Materialien“ zu „günstigen Preisen“ erwerben.

Jedoch hat die Sache einen Haken, denn bei dem Zahnersatzangebot werden die Zähne bzw. Zahnersatzteile auf den Philippinen hergestellt. Ob die Produkte auch so hochwertig sind – wie Tchibo behauptet – bleibt dabei offen.

Die Kosten für den Zahnarzt selbst bleiben dem Kunden auch bei Verwendung der ZahnersatzCard nicht erspart. Ist der konsultierte Zahnarzt mit der Verwendung der Produkte der Firma Novadent nicht einverstanden, kann er die Anwendung verweigern.

Unternehmen mahnt Tchibo ab

Dieses Angebot lässt sich ein Unternehmen der gleiche Branche nicht gefallen: Aufgrund des Angebotes der ZahnersatzCard wurde Tchibo letzte Woche von einem Mühlheimer Zahntechnikunternehmen namens Audentic AG wegen unlauteren Wettbewerbes abgemahnt. Nach Ansicht der abmahnenden Audentic AG ist die Werbung seitens Tchibo für die neue ZahnersatzCard mit zahlreichen irreführenden Aussagen versehen. Diese können sich zum Nachteil der Verbraucher und der Zahnärzte auswirken.

Die Audentic AG beanstandet, dass der Patient nicht ausreichend über den Leistungsumfang der ZahnersatzCard aufgeklärt wird, denn die Preisnachlässe sollen nur für ausgewählte Bereiche der Zahnersatzversorgung gelten.

Außerdem wirft das Zahntechnikunternehmen Tchibo vor, mit „Mondpreisen“ zu werben, denn die Firma Novadent AG habe die Leistungen noch vor wenigen Jahren zu weitaus günstigeren Preisen angeboten.

Es sei außerdem der Zahnarzt, der über den Einsatz von Zahnersatz im Rahmen seiner medizinisch-therapeutischen Verantwortung entscheidet und damit notwendig auch über seinen Hersteller. Das komme beim Angebot seitens Tchibo nicht hinreichend zum Ausdruck.

Tchibo will sich die Abmahnung nicht gefallen lassen und nun anwaltlich gegen diese vorgehen. Über den Ausgang des Verfahrens werden wir an dieser Stelle berichten.

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