Den Händlerbund erreichten seit Ende Juni 2013 vermehrt Abmahnungen betroffener Mitglieder wegen einer angeblichen Verletzung der gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflichten nach der Textilkennzeichnungsverordnung.
Was war geschehen?
Die Unternehmerin Verena Alice Böhm (Firma „Verena Alice“) lässt durch die Hamburger Anwaltskanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zahlreiche Abmahnungen gegenüber Online-Händlern im Bereich der Bikinimode wegen Verstoßes gegen die Textilkennzeichnungsverordnung aussprechen. Die Abmahnerin betreibt selbst einen Online-Shop, in dem sie unter anderem Posing- und Showbikinis anbietet.
Die mit der Abmahnung beauftragte Kanzlei Fareds fordert neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auch die Kosten der Abmahnung, die je nach Gegenstandswert zwischen 650 € und 1000 € liegen.
Den Betroffenen wird im Namen der Verena Alice Böhm unter anderem vorgeworfen, die ihnen obliegenden Pflichten aus der Textilkennzeichnungsverordnung (EU-VO Nr. 1007/2011, sog. TextilKennzVO) nicht zu erfüllen.
Textilerzeugnisse dürfen nur dann auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie etikettiert oder gekennzeichnet sind, Artikel 4 Textilkennzeichnungsverordnung.
Die Beschreibung der Faserzusammensetzungen auf Etiketten und Kennzeichnungen von Textilerzeugnissen dürfen nur die Textilfaserbezeichnungen nach Anhang I verwendet werden, Artikel 5 Textilkennzeichnungsverordnung.
Ein Verstoß gegen diese Vorgaben stellt einen Wettbewerbsverstoß dar, der – wie hier – eine kostenpflichtige Abmahnung nach sich ziehen kann. Die abgemahnten Unternehmer gaben teilweise überhaupt keine Faserzusammensetzung an oder verwendeten eine unzulässige Faserbezeichnung. In einigen Fällen fehlte außerdem die Rohstoffgehaltsangabe in Prozent.
Verstöße vermeiden!
Verstöße gegen die Textilkennzeichnungspflicht sind sowohl wettbewerbsrechtlich als auch ordnungsstrafrechtlich relevant. Zur Vermeidung einer eigenen Abmahnung empfehlen wir dringend, die von Ihnen in Ihrem Shop angebotenen Textilerzeugnisse im Hinblick auf die Einhaltung der Textilkennzeichnungsvorschriften zu kontrollieren.
Nach der Textilkennzeichnungsverordnung ist die richtige Rohstoffgehaltsangabe auch im Onlineangebot erforderlich. Verwenden Sie nur die Faserbezeichnungen, die in unserem Hinweisblatt „Textilkennzeichnung - Faserbezeichnungen“ enthalten sind.
Die korrekte Textilkennzeichnung lautet beispielhaft „100% Baumwolle“ oder „ganz Baumwolle“ oder „reine Baumwolle“. Bei Textilerzeugnissen mit verschiedenen Fasern sieht die Angabe beispielhaft wie folgt aus: „80% Baumwolle 20% Polyester“.
Achtung: Bezeichnungen wie „Lycra“ oder „Spandex“ sind keine zulässigen Textilfaserbezeichnungen.
Erzeugnisse, die nicht mit einer Rohstoffgehaltsangabe versehen werden müssen, sind in unserem Hinweisblatt „Textilkennzeichnung - Ausnahmen“ zu finden. Weitere ausführliche Hinweise, um eine eigene Abmahnung zu vermeiden, finden Sie auch in unserem FAQ zur Textilkennzeichnungsverordnung.
Des Weiteren möchten wir Sie auf unser Webinar zum Thema Textilkennzeichnungsverordnung hinweisen, in welchem die wichtigsten rechtlichen Fragen zum Thema „Wer? Was? Wie? zu kennzeichnen hat“ erklärt werden. Das Webninar ist abrufbar im youtube Channel des Händlerbundes.
Abmahnung: Was tun?
Haben auch Sie eine Abmahnung der Verena Alice Böhm erhalten, sollten Sie die geforderte Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung nicht ohne weitere anwaltliche Prüfung abgeben.
Dennoch sollte die Abmahnung unbedingt ernst genommen und die gesetzte Frist eingehalten werden. Wird zu spät reagiert, können höhere Kosten oder gar der Erlass einer einstweiligen Verfügung drohen.
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Das sollte ich auch mal probieren den diese Dame ist mit Abstand ein extremfall!
Sie verlangt für einen Bikini im durhschnitt 500€ ! WIE KANN DAS SEIN?
klar ist das viel handarbeit aber ich habe eine dame kennengelernt die vieeeeeeeeel mehr service anbietet für weniger als die hälfte! und die bikinis sind TOP. und die ist eine Staatlich anerkannte modedesignerin.
also das ist total die abzocke bei der verena !
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Lieber auf Abstand bleiben.
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Ich verstehe dein Problem und wollte selber ein bikini bei ihr kaufen jedoch haben mich diese Abmahnungen erschrocken und will so eine person nicht unterstützen!
Nach kurzer Recherche bin ich auf eine junge reizende Dame gestoßen die zu fairen Preisen sehr hochqualitative bikinis anfertigt und jedem Wunsch entgegen kommt!
Falls du Interesse hast dann sag gern bescheid, ich leite dich gerne weiter !
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Jedoch wenn ich bei Google ihren Namen eingeben,sehe ich nur Internetseiten in denen sie Abmand.Ich kenne viele Künstler die selbständig und sehr erfolgreich sind.Diese bestechen mit eigene Stil und Leidenschaft.Da s wirft ein negatives Bild auf sie.Deswegen ist man sich als Frau sehr unsicher mit ihr in Kontakt zu treten,und schaut dann lieber wo anders.
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Sie sollte eine Tanzstange als Geschenke bei jeder Bestellung anbieten, dann wäre Sie eventuell erfolgreicher.
Übrigens, hat Jemand gemerkt, dass seit 12 Monate nichts neues dort gibt?
Mir scheint, dass die Marke nur zum Zweck der Abmahnwelle kreiert wurde
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bin ehrlich gesagt entsetzt und auch etwas entmutigt, weil so eine Schickane einem die ganze Existenz zerstören kann, nur weil man Baumwolle anstatt reine Baumwolle geschrieben hat!? Dann muss man sicher irgendwann noch das Land und den Namen des Pflückers mit angeben... - Wenn es um falsche Versprechen geht oder tatsächliche Vergehen bin ich auch für Abmahnungen, aber in diesem
Fall komme ich mir vor wie eben nur in Deutschland, wo sich mehr um ein demoliertes Auto gekümmert wird als um eine Vergewaltigung! Sorry, musste mir mal kurz Luft machen.
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Ich sehe täglich Mitbewerber die gegen Regeln verstoßen - teilweise gar gegen das Gesetz (Juschg)... Selber hatte ich auch aus dem Bereich bereits eine (ungültige) Abmahnung im Haus. Trotzdem geh ich nicht los und mahne wie bekloppt ab, eine email mit dem Hinweis auf einen Verstoß ist bei fast allen besser angebracht und sichert einem für die Zukunft die Gunst anderer.
Außer Idioten die einen dafür anmachen, ob man selber nichts besseres zu tun hat und sich gefälligst um seine eigenen Sachen kümmern soll... Solche Leute habens verdient...
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Der eine ist, die Anwaltskanzlei verdient einfach ihr Geld damit und der andere ist, die Firma Verena Alice Böhm braucht solche Praktiken, um sich am Markt behaupten zu können und die Mittbewerber zu schädigen.
Sind nur persönliche Einschätzungen von mir und haben kein recht auf Gültigkeit. Aber jeder soll sich selber ein Bild über sowas machen, vor allem die Verbraucher, ob sie mit solchen Firmen eine Geschäftsbezieh ung eingehen möchten, welche offensichtlich den Rechtsweg vor dem Dialog führt.
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