Die veranstalteten Jubiläumsdeals verstoßen gegen das Rabattverbot in der Versicherungsbranche. Check24 hat eine Bank gegründet. Oder „BaFin untersagt Versicherungsgeschäft von Check24”. An Schlagzeilen mangelte es bei Check24 noch nie. Auch kurz vor Weihnachten hat das Portal wieder eine neue Abmahnung erhalten.

„Abgasmanipulation – Nutzen Sie Ihr Recht auf Entschädigung"

Aktuell war es die Wettbewerbszentrale, die Check24 auf den Zahn gefühlt hat. Das Thema Dieselskandal ist seit Jahren großer Bestandteil der Nachrichten und wegen der vielen Betroffenen trifft jegliche Werbung den Nerv der Autofahrer. Das Portal Check24, das auch als Makler für Kfz-Versicherungen fungiert, soll laut einer aktuellen Meldung der Wettbewerbszentrale Fahrzeughaltern das Gefühl vermittelt haben, erfolgreich wegen des Abgasskandals klagen zu können. Per Mail erhalten die Empfänger ein Werbeschreiben, in welchen ihnen die Prüfung der Ansprüche auf Entschädigung aus dem Dieseskandal vorgeschlagen wurde. „Wenn Sie jetzt Ihre Ansprüche einfordern, können Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einer Entschädigung rechnen. Bis zu 10.000 € Schadensersatz“ heißt es unter anderem in den Werbeschreiben.

Erfolgsaussichten bei Dieselklagen gegen den Hersteller so gut wie noch nie

Tatsächlich schürt Check24 Hoffnungen die, trotz der EuGH-Rechtsprechung (Urteil vom 17.12.2020, Aktenzeichen: C‐693/18), nicht bestehen. „Die Aussagen zum Vorwurf der Abgasmanipulation durch das Kraftfahrtbundesamt entsprechen ebenso wenig den Tatsachen wie die Behauptungen zu den gerichtlichen Verfahren und dem Hinweis, die Erfolgsaussichten bei Dieselklagen gegen den Hersteller seien so gut wie noch nie”, schreibt die Wettbewerbszentrale. Wie gut die Erfolgsaussichten hingegen bei der Verteidigung der Abmahnung sind, wird sich noch zeigen. Ein solches Geschäftsgebaren fördert die „Dieselklageindustrie“, so Rechtsanwalt Dr. Andreas Ottofülling von der Wettbewerbszentrale in einer Stellungnahme. Wie und ob sich Check24 zur Abmahnung geäußert hat, ist derzeit nicht bekannt. Auch die Frage, ob Check24 überhaupt berechtigt war, die Mail zuzusenden, stand nicht zur Frage.