Wie vertreibt man sich im aktuellen und wohl noch weiter andauernden Lockdown die Zeit? Klar, mit Netflix & Co. Eine weitere Möglichkeit könnte auch die App Clubhouse sein. In der Social-Media-App können Nutzer Live-Talks ähnlich wie in einem Podcast anhören. Anders ist jedoch, dass sich die Zuhörer auch aktiv an den Diskussionen beteiligen können. Der Hype wird noch durch einen exklusiven Zugang (nur für Apple-Handys sowie über Einladung) und die teils prominenten Speaker befeuert.
Doch wie bei jeder App kommt mit dem Hype sogleich der juristische Zeigefinger. Als hätten wir es schon geahnt, ist es mit dem Datenschutz (wie fast immer) nicht weit her. Clubhouse greift unter anderem auf das komplette Kontaktverzeichnis des Nutzers zu (Überraschung!). Doch der Vorwurf geht noch weiter: Clubhouse soll sogar sogenannte Schattenprofile von Kontakten aus den Adressbüchern anlegen. Clubhouse soll aktuell „offenkundig nicht in der Lage“ sein, europäische Datenschutzvorgaben einzuhalten, kritisierte auch Johannes Caspar, Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit.
Clubhouse-Kritik: Kaum Datenschutz, kein Impressum
Das war für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Grund genug, sofort zur Tat zu schreiten. Kurz nach dem Start der App warnt die Verbraucherzentrale vor der App. Es fehle bereits an einem Mindestmaß an Datenschutz. Angefangen bei der Datenschutzerklärung, die nicht in deutscher Sprache verfügbar sei, bis hin zu den wesentlichen, verpflichtenden Informationen (z. B. eine Adresse für Datenschutzauskünfte). Außerdem sollen Gespräche unter dem Deckmantel der Prävention (insbesondere wegen Hasskommentaren) auf den Servern in den USA aufgezeichnet und so möglicherweise ausgewertet werden. „Deshalb sollten sich Teilnehmer überlegen, ob sie das Gesagte so auch öffentlich, zum Beispiel im Radio, sagen würden”, schreibt die Verbraucherzentrale.
Nicht nur beim Datenschutz hapert es. Auch ein Impressum sowie deutschsprachige AGB sucht man laut den Verbraucherschützern vergebens. Wegen der zahlreichen Bedenken und Verstöße hat der vzbv den Betreiber der Clubhouse-App im Januar 2021 abgemahnt.
Kommentar schreiben