Wer? Sandhage
Wieviel? 280,60 Euro
Was? Verpackungsgesetz
Sie ist immer noch häufig Gegenstand wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen: Die fehlende Registrierung beim Verpackungsregister LUCID. Wer als Händler systembeteiligungspflichtige Verpackungen in den Verkehr bringt, der kommt um eine solche Registrierung nicht herum. Vorgenommen wird sie bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister, die das Portal LUCID betreibt. Hier werden alle Registrierten aufgelistet – öffentlich, da das Ganze gerade der Kontrollmöglichkeit dient. Verbraucher etwa können sich so einfach darüber informieren, ob der künftige Kaufvertragspartner seine Pflichten auch ernst nimmt.
Abmahner haben es aber ebenfalls leicht, kann dieser abmahnfähige Rechtsverstoß auf diese Weise doch sehr einfach kontrolliert werden. Abmahnungen sind an dieser Stelle zudem nicht die einzige Gefahr: Wer sich trotz Pflicht nicht bei LUCID registriert, begeht auch eine Ordnungswidrigkeit – es kann also zudem auch zu Bußgeldern kommen. Eines ist sicher: Die Registrierung ist am Ende günstiger. Die kostet nämlich gar kein Geld.
Grundpreis: Auch in Anzeigen daran denken
Wer? Ido
Wieviel? k.A.
Was? diverse Verstöße
Auch die fehlende Angabe von Grundpreisen stellt einen Wettbewerbsverstoß dar. Dabei sollte sich der Grundpreis, der quasi den Kaufpreis je Mengeneinheit signalisiert, stets nah am Gesamtpreis befinden. Doch Vorsicht: Nicht nur auf der Produktdetailseite muss er sich finden, sondern etwa auch in Produktgalerien oder Anzeigen, wenn der Preis des Produktes dort angegeben wird. Verbraucher sollen sich mittels des Grundpreises nämlich einen einfachen Überblick bei den Kosten für ein Produkt machen können, das etwa nach Volumen oder Länge angeboten wird.
Auch nicht zu unterschlagen ist, wie wichtig ordnungsgemäße Angaben im Impressum sind. Rechtsform vergessen, Handelsregistergericht unterschlagen oder die vertretungsberechtigte Person nicht genannt – schnell liegt auch hier ein Verstoß vor.
ElektroG: So wird ein Händler zum Hersteller – mit ungünstigen Konsequenzen
Wer? Rechtsanwalt
Wieviel? 1.491,07
Was? ElektroG
Während die Registrierungspflicht nach dem Verpackungsgesetz für wirklich, wirklich viele Online-Händler gilt, ist der Kreis derer, die einer Registrierungspflicht nach dem Elektrogesetz unterliegen, schon etwas kleiner: Die gilt nämlich grundsätzlich nur für Hersteller solcher Geräte.
Nichtsdestotrotz: Händler können diesem Wortlaut schnell auf den Leim gehen. Hersteller ist nämlich nicht nur, wer per Lötkolben Transistoren auf Platinen lötet, sondern auch ein einfacher Online-Händler, wenn dieser Elektrogeräte zum Verkauf anbietet, deren Hersteller die Aufgabe der Registrierung nicht wahrgenommen hat – dann darf das jeweilige Gerät nicht angeboten werden. Passiert das doch, dann wird der Vertreiber zum Quasi-Hersteller, und muss sich selbst registrieren. In diesem Fall wird die Registrierung bei der Stiftung EAR durchgeführt.
Kommentar schreiben
Antworten
ich habe von einem kleinen Flötenbauer aus Israel eine Flöte gekauft. Dieser hat mir aber jetzt das Geld erstattet und meinte, er könne leider nicht mehr nach Deutschland liefern. Überall auf der Welt könnne er problemlos liefern, nur Deutschland hätte seit Juli dieses LUCID Problem. Es wäre für ihn zu kompliziert und mit allen Vorschriften auch zu teuer, sich dort zu registrieren.
Heißt das jetzt für mich, dass ich bei kleinen Instrumenten Manufakturen ausserhalb Deutschlands nichts mehr bestellen kann? Wer hat sich denn diesen Scheiß ausgedacht? Ich kann das nicht nachvollziehen! Das ist reine Schikane!
Falls es da doch Möglichkeiten gibt, wäre ich für eine Hilfestellung dankbar.
Muss ich mir jetzt Instrumente zu Freunden in der EU schicken lassen, damit die das dann als Privatpaket innerhalb der EU an mich weiterleiten? Das kann es ja wohl niocht sein! Und der Verpackungsmüll ist der gleiche!
mfG M.Metzler
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ich bin auch ein kleiner Onlinehändler, bin auch durch den landesweit bekannten Anwalt wegen VerpG angemahnt worden. Ich nehme ausschließlich bereits verwendete Verpackungen (Pappkartons)di e aus meinen Käufen stammen.Diese müssen ja von Irgendwann Registriert und lizenziert worden sein. Daß ich trotzdem als Hersteller einer Verpackung angesehen werde finde ich sinnlos. Der schlimme ist wo bleibt der Datenschutz wenn jeder bei Lucid nachsehen darf wer dort registriert ist und wer nicht.
Dann kommt noch die Lizenzierung von Verpackungen. Wer verdient dabei?
Private Verkäufer müssen dafür nicht zahlen und sich nicht registrieren lassen. Die lachen sich dabei kaputt.
Grüße
Ihre Antwort schreiben
Antworten
wir haben als Unternehmen keine Systembeteiligu ngspflicht. Unsere Verpackungen verbleiben in der Industrie. Müssen uns aber ab 1.Juli 2022 bei LUCID Registrieren. Was kommen dann für Kosten auf uns zu? Kostet die Registrierung an sich nichts oder?
Danke im Voraus
Grüße
Kaindl Julian
__________________________________________________________________________
Antwort der Redaktion
Lieber Herr Kaindl,
die Registrierung im Verpackungsregi ster LUCID ist selbst nicht mit Kosten verbunden. Über weitere Informationen hinsichtlich der kommenden Entwicklungen werden wir noch berichten.
Beste Grüße
die Redaktion
Ihre Antwort schreiben
Antworten
ich habe eine Abmahnung als kleiner Ebay Händler vom RA Sandhage bekommen.
Mein Gewerbe betreibe ich erst seit dem 01.09.2021.
Es handelt sich bei uns meistens um gebrauchtes bzw. teilweise neues Verpackungsmate rial ( Kartonagen / Polsterpapier etc. )
Diese sind doch aber beim Erstverkäufer bereits meldepflichtig und somit auch lizensiert.
Kann ich der Abmahnung dahingehend widersprechen das eine Meldepflicht erst ab 01.07.2022 besteht bzw. das das Verpackungsmate rial bereits lizensiert ist ??
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort und einen schönen Tag.
Mit freundlichen Grüßen
Marko Lukipudis
_______
Antwort der Redaktion:
Hallo Marko Lukipudis,
da jede Abmahnung eine juristische Einzelfallprüfu ng bedarf, können wir das in unserer journalistische n Arbeit leider nicht leisten.
Gerne kannst du dich mit deinem Anliegen an die Rechtsberatung des Händlerbundes richten. haendlerbund.de/.../...
Alles Gute und liebe Grüße
die Redaktion
Ihre Antwort schreiben
Antworten
__________________________________________________________________________
Antwort der Redaktion
Hallo Herr Sündram,
hierzu empfehle ich Ihnen diesen Artikel:
onlinehaendler-news.de/.../...
Die letzte Frage greift dabei ihr Problem auf. Wichtig ist es, zu wissen, ob die Verpackungen bereits im Vorfeld zur Systembeteiligu ng lizenziert war.
Ich hoffe, das kann Ihnen ein wenig weiter helfen.
Beste Grüße
die Redaktion
Ihre Antwort schreiben
Antworten
was ist mit den ganzen China Händlern.
Die müssen sich wohl nicht anmelden bei LUCID.
mfg paul
________________________
Antwort der Redaktion
Hallo Paul,
jeder Händler, der in Deutschland systembeteiligu ngspflichtige Verpackungen in Umlauf bringt, muss diese lizenzieren. Dies gilt auch für Händler mit Sitz in China.
Mit besten Grüßen
die Redaktion
Ihre Antwort schreiben
Antworten
was für ein Schwachsinn: wenn ich registriert bin muss ich auch bei einem Entsorger angemeldet sein.
Und das ist relativ teuer.
Also wenn ihr schon über etwas schreibt, dann doch bitte richtig!!
______________________________
Antwort der Redaktion
Hallo Angela,
die Registrierung an sich ist nun einmal kostenlos. Natürlich ist es mit der allein nicht getan und geht mit der bereits seit Mitte der 90er Jahre existierenden Lizenzierungspf licht einher.
Da das Verpackungsgese tz nun einmal zwei Pflichten vorsieht, von der eine nichts kostet, ist an der Aussage, dass die Registrierung kostenlos ist, ist also nichts falsch.
Mit besten Grüßen
die Redaktion
Ihre Antwort schreiben