Seit über einem Jahr befinden sich die Menschen in einer Pandemie und können weder Restaurants oder Veranstaltungen besuchen, noch Bekannte und Verwandte treffen. Ihnen dann auch noch die heiß begehrte Zerstreuung in Form der neusten Playstation 5 (PS5) vorzuenthalten, ist jedoch zu viel des Guten. Die große Zahl der Kunden ging leer aus und konnte keine PS5 ergattern, als diese zum Verkaufsstart im November 2020 auf den deutschen Markt kam. Wenig später wurden wenig überraschend Trittbrettfahrer und sogenannte Scalper auf den Plan gerufen, die statt der Konsolen nur die Verpackungen für horrende Summen anboten, um die ausgehungerten Kunden auszunutzen oder die Konsolen in großen Mengen bei Shops aufkauften und anschließend – oft zu deutlich höheren Preisen – wieder verkauften.
Verbraucherzentrale Sachsen mahnt saturn.de ab
Auch die Frage „Dürfen Online-Händler den PS5-Kauf stornieren?“, sorgte für viel Furore. Das hatte schon die Verbraucherzentrale Sachsen Anfang des Jahres mit einer Abmahnung gegenüber dem Online-Shop von Saturn berichtet und die zahreichen Betroffenen aufgefordert, ihre Rechte geltend zu machen. Zum einen fehlte es an der gesetzlich vorgeschriebenen Bestellbestätigung für die PS5-Vorbestellung und zum anderen hätte der Kunde die hohe Kaufsumme von rund 500 Euro bereits ins Blaue hinein bezahlen sollen, ohne überhaupt einen gültigen Kaufvertrag geschlossen zu haben, auf den er sich später berufen könnte. Dieser Umgang mit Kundinnen und Kunden sei nicht nur unfreundlich, sondern nach Auffassung der Verbraucherzentrale intransparent und unwirksam, so die damalige Meldung.
Saturn muss PS5-Verkaufsdebakel vor Gericht erklären
Wie bei jeder anderen Abmahnung auch müsste Saturn nun eine Unterlassungserklärung abgeben und das gerügte Verhalten einstellen. Dazu kam es aber offenbar nicht, denn wie vielfach berichtet wird, habe die Verbraucherzentrale Sachsen die Angelegenheit nun vor das Landgericht München gebracht und klagt, wie das Portal ingame berichtet. Wichtig wäre ein Urteil auf jeden Fall für die gesamte Branche, denn viele Händler sind betroffen, weil sie ein ähnliches Vorgehen an den Tag gelegt haben. Auch auf andere Konstellationen wie die rasant ausverkauften Schnelltests im Internet ließe sich derartige wegweisende Rechtsprechung übertragen.
Wir haben sowohl die Verbraucherzentrale als auch Saturn um ein Statement zum Verfahren und den Hintergründen gebeten und werden diese ergänzen, sobald sie uns vorliegen.
Update vom 12.04.2021
Auf unsere Anfrage teilte eine Sprecherin von Saturn mit: „Die von Ihnen genannte Klage liegt uns bislang noch nicht vor. Sobald dies der Fall ist, werden wir diese prüfen und über weitere Schritte entscheiden."
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3x versucht ein laptop zu kaufen, keines bekommen, aber 2x vorkasse und 1x kauf auf rechnung.
das beste war dann später eine mahnung von klarna, die viel schreiberei und sogar schufa anfrage zur folge hatte.
für ein nicht geliefertes laptop zum sonderpreis.! da das sonderangebot wohl nach 2 stück alle war.
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