Nach der Preisangabenverordnung muss der Grundpreis von Lebensmitteln, neben dem Verkaufspreis, immer mit angegeben werden. So muss bei Getränken der Preis pro Liter mit angegeben werden, bei festen Lebensmitteln der Preis pro Kilogramm oder pro 100 Gramm. Für den Verbraucher sollen so Preise besser verglichen werden können, unabhängig von der Größe der Verpackung. Dies gilt sowohl für Online-Händler, als auch für Supermärkte und Discounter vor Ort.
Zahlreiche Verstöße von Aldi-Nord
Aldi-Nord Filialen in Hamburg hatten sich hieran nun mehrfach nicht gehalten, wie die Verbraucherzentrale Hamburg berichtete.
Die Verbraucherzentrale klagte daraufhin gegen Aldi-Nord. Im Verfahren ging es konkret um eine Packung veganen Aufschnitt, der in einer 70 Gramm Verpackung verkauft wurde. Die Angabe des Grundpreises fehlte auf dem Preisschild. Laut Angaben der Verbraucherzentrale war dies nur stellvertretend für eine Reihe von Produkten, auf denen der Grundpreis nicht angegeben war. Im Frühjahr 2021 wurden bei einer stichprobenartigen Untersuchung der Verbraucherzentrale in Hamburg mehr als 100 Fälle von Verstößen gegen die Preisangabenverordnung dokumentiert. Nicht nur der fehlende Grundpreis, auch unzulässige Angaben von Preissenkungen wurden von der Verbraucherzentrale bemängelt.
Zu wenig Kontrollen
Die Verbraucherzentrale kritisiert, dass es zu wenig Kontrollen gibt, die das Verhalten der Händler kontrollieren. In Hamburg wurden in den Jahren 2020 und 2021 nur fünf Bußgeldbescheide gegen Verstöße der Preisangabenverordnung dokumentiert. So haben Händler vor Ort leichtes Spiel, die Verbraucherschutzrechte zu missachten, da sie nicht damit rechnen müssen erwischt zu werden.
Vor dem Landgericht Itzehoe (Az.:5 HKO 14/21) gestand Aldi-Nord den Fehler nun allerdings ein, sodass ein Anerkenntnisurteil ergehen konnte.
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Ein Rechenfehler kann immer mal passieren, aber manches hat entweder Methode oder resultiert aus Gleichgültigkei t, wenn wochenlang falsche Angaben aushängen. Wenn mir das als Kunde schon auffällt, wieso nicht den Leuten, die dort täglich arbeiten? Wenn das schlecht bezahlte Front-Personal dafür "zu dumm" ist, ist es eben eine Aufgabe für die studierten Bezirksleiter.
Uneinheitliche Berechnungen bei Produkten mit Inhaltsmenge vs. Füllmenge (Würstchen im Glas, Fisch) oder z.B. Gewürze ein Preis, aber unterschiedlich e Füllmengen, kein Preis bei Sonderartikeln, 600g Pommes im Angebot, aber es liegt an der Stelle dann nur die teure Kilopackung. Alles an der Tagesordnung.
Richtig frech ist Netto. Normalerweise nehmen Märkte im Laufe des Samstages die auslaufenden Angebotspreise ab. Das ist ok, es wird keiner an der Kasse benachteiligt. Aber Netto hängt Nachmittags z.T. auch schon die neuen Preise auf. Wer da nicht gerade der kleingedruckten Kalenderwoche Beachtung schenkt, wird an der Kasse abgezockt. Und mal ehrlich: wer kennt schon die aktuelle KW?
Letzteres wird sogar vorsätzlich gemacht, weil die Angestellten dafür angeblich sonst keine Zeit haben.
Wenn man bedenkt, wie Onlinehändler drangsaliert werden, sollte man beim stationären Handel auch mal genauer hinschauen. Nur fair. Keine Zeit für Retouren dürfend Versandhändler schließlich auch nicht haben.
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Das dafür, dass er dann nicht mehr rechnen muss. Na klar, entweder man ist zu faul zum rechnen oder man ist zu blöde dazu.
Und wer zahlt eigentlich die Verbraucherzent rale?
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