Missachtung der Buchpreisbindung
Wer mahnt ab? Preisbindungstreuhänder Deutscher Buchverlage (vertreten durch Rechtsanwaltskanzlei Fuhrmann Wallenfels)
Wie viel? 571,80 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler von Büchern
Wie teuer Bücher sind, ist in Deutschland genau festgelegt. Denn in Deutschland gilt die Buchpreisbindung. Wer online Bücher verkauft, sollte sich also an den gebundenen Verkaufspreis halten. Ein Händler verkaufte jedoch ein Kindersachbuch über Dinosaurier für 23,52 Euro anstatt für 19,99 Euro, wie die Buchpreisbindung es für den Artikel vorgibt. Damit verstößt er gegen § 3 des Gesetzes über die Preisbindung für Bücher.
Weitere Abmahnungen
Vorsicht bei der Verwendung von markenrechtlich geschützten Bezeichnungen
Wer mahnt ab? CrossFit, LLC, vertreten durch Rechtsanwaltskanzlei Bird & Bird
Wie viel? 3.744,50 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler auf Ebay
Eine Abmahnung im Markenrecht ist teuer. Das bekam auch der Verkäufer von Fitnesshandschuhen zu spüren. Auf seiner Ebay-Shopseite bot der Händler Fitnesshandschuhe an, die er „Crossfit Griffe Sveltus Pull-Up Gym Handschuhe schwarz 14 cm“ benannte. Dabei beachtete er offenbar nicht, dass die Bezeichnung „Crossfit“ markenrechtlich geschützt ist. So bekam der Händler prompt eine Abmahnung.
Verstoß gegen das Urhebergesetz
Wer mahnt ab? ddp media GmbH (vertreten durch Image Law Rechtsanwaltskanzlei)
Wie viel? 2.073,50 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler allgemein
Wer seinen Shop mit Bildern schmücken möchte, sollte sichergehen, dass er der Urheber dieser Bilder ist, oder aber einen wirksamen Lizenzvertrag hat. Ansonsten kann es teuer werden. Ein Händler hat dies nicht beachtet und ein Bild verwendet, ohne dass er dafür berechtigt war. Der eigentliche Urheber des Bildes wurde darauf aufmerksam und mahnte den Händler daraufhin ab. Da bei Abmahnungen, die einen Verstoß gegen das Urheberrecht zum Gegenstand haben, ein Schadensersatz auf Grund der entgangenen Lizenzgebühr mit verrechnet wird, fallen die Abmahnkosten verhältnismäßig hoch aus.
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