Falsche Angaben zum gewerblichen Verkauf
Wer mahnt ab? Angelcenter-Kassel (vertreten durch MUENSTER LEGAL Rechtsanwälte)
Wie viel? 1.134,55 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler allgemein
Im gewerblichen Handel gelten für den Verkäufer andere Pflichten, als im privaten Handel. Manch einer versucht den Pflichten zu entkommen, in dem er angibt, er sei ein privater Verkäufer. So handelte auch ein Ebay-Verkäufer von Angelzubehör und bekam die Quittung dafür in Form einer teuren Abmahnung.
Auf seiner Ebay-Verkaufsseite fand sich die Angabe „Angemeldet als privater Verkäufer”, der abmahnende Mitbewerber war allerdings der Ansicht, dass es sich aus der Gesamtschau der Umstände um einen gewerblichen Verkauf handelt. Berücksichtigt wurde dabei vor allem, die Vielzahl der Angebote sowie die Tatsache, dass es sich um mehrfach verfügbare Artikel handelt, die original verpackt sind.
Bei der Abmahnung wurde ein Gegenstandswert von 15.000 Euro zugrunde gelegt, dementsprechend lagen die Abmahnkosten auch im vierstelligen Bereich.
Weitere Abmahnungen
Unvollständige Garantieangaben
Wer mahnt ab? Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V.
Wie viel? 245,18 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler allgemein
Viele meinen es gut, wenn sie ihren Kunden ein Garantieversprechen geben, wer dabei allerdings nicht einiges beachtet, hat schnell eine Abmahnung am Hals. So erging es auch einem Online-Händler auf Ebay, der einen Videorecorder anbot und mit „1 Jahr Garantie“ warb. Der Händler unterließ es in seinem Angebot allerdings, die Kunden über die weiteren Bedingungen zum Geltendmachen der Garantie hinzuweisen. Dazu ist der Händler nach dem BGB allerdings verpflichtet.
Der Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. wurde darauf aufmerksam und mahnte den Händler ab, da damit auch ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vorliegt.
Teure Markenrechtsverletzung
Wer mahnt ab? Firma MV Marketing und Vertrieb für Produktneuheiten aller Art GmbH (vertreten durch Marcel van Maele Rechtsanwalt)
Wie viel? 2002,41 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler allgemein
Wieder gab es eine teure Abmahnung wegen eines Verstoßes gegen das Markenrecht. Auf der Verkaufsplattform Kaufland wurde ein Parfüm mit einer markenrechtlich geschützten Bezeichnung verkauft. Damit hat der Händler gegen § 14 Abs. 2 Ziffer 1 und 2 des Markengesetzes verstoßen. Der Markenrechtsinhaber mahnte den entsprechenden Händler ab und forderte ihn zur Unterlassung auf. Da der Gegenstandswert auf 50.000 Euro festgesetzt wurde, fielen die Abmahnkosten vergleichsweise hoch aus.
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