Fehlende Information zur Haltbarkeit
Wer mahnt ab? BAUFIX GmbH (durch Rechtsanwalt Reiners)
Wie viel? 627,13 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler auf Ebay
Ein Online-Händler verkaufte auf Ebay ein Anti-Schimmel-Produkt und unterließ es dabei den Käufer über relevante Informationen aufzuklären. Denn das verkaufte Produkt hatte ein Haltbarkeitsdatum, was bereits seit mehreren Jahren verstrichen war. Darauf wurde weder auf der Angebotsseite, noch beim Bestellprozess hingewiesen. Die Haltbarkeit eines Produkts ist eine sogenannte verkehrswesentliche Eigenschaft. Wird auf eine solche Eigenschaft nicht hingewiesen, handelt es sich nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb um eine Irreführung durch Unterlassen. Das Unternehmen des Produkts selbst wurde auf den Fehler aufmerksam und mahnte den Händler daraufhin ab.
Weitere Abmahnungen
Bilderklau kann teuer werden
Wer mahnt ab? Firma Dinotech e.K (vertreten durch Rechtsanwalt Tewaag)
Wie viel? 1.398,25 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler auf Ebay
Zu einer guten Verkaufsseite gehören immer auch Produktbilder. Doch Händlerinnen und Händler sollten sich immer versichern, dass sie auch die Rechte daran haben, die Bilder zu veröffentlichen. Etwa weil sie selbst der Urheber sind oder durch einen Lizenzvertrag. Ein Händler auf Ebay beachtete dies nicht und wurde vom Urheber der verwendeten Bilder abgemahnt. Er wurde zur Unterlassung aufgefordert und muss neben den Abmahnkosten auch einen Schadensersatz an den Urheber zahlen. Der Schadensersatz ergibt sich aus den branchenüblichen Honoraren, die hätten gezahlt werden müssen und einem Zuschlag in Höhe von 100 %. Der genaue Betrag des Schadensersatzes kann erst nach Auskunft des Händlers berechnet werden. Die hohen Abmahnkosten ergeben sich aus einem geschätzten Streitwert.
Die Registrierungspflicht des Verpackungsgesetzes sollte beachtet werden
Wer mahnt ab? Como Sonderposten GmbH (durch Rechtsanwalt Sandhage)
Wie viel? 280,60 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler allgemein
Zum Schluss noch ein Klassiker unter den Abmahnungen. Ein Händler, der auf Ebay Masken verkaufte, unterließ es, sich im Verpackungsregister LUCID einzutragen. Alle Händlerinnen und Händler, die Verpackungen in Verkehr bringen, sind nach dem Verpackungsgesetz dazu allerdings verpflichtet. So kam es prompt zu einer Abmahnung durch Rechtsanwalt Sandhage.
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Wie sieht es generell aus mit der Haltbarkeit bei Baustoffen aus?
Muss immer die Angabe über die Haltbarkeit erfolgen? "Sack Zement ist noch solange haltbar???"
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Antwort der Redaktion:
Sehr geehrter Herr Schmidt,
grundsätzlich muss der Händler gegenüber Verbrauchern die wesentlichen Produktmerkmale angeben. Die produktbezogene Umsetzung muss allerdings individuell erfolgen.
In jedem Fall muss allerdings darüber aufgeklärt werden, wenn das Datum bereits verstrichen ist und das Produkt trotzdem verkauft wird.
Alles Gute und viele Grüße
die Redaktion
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