Maggi bietet seit geraumer Zeit „Immunsuppen“ an. Dabei handelt es sich um zwei Sorten Tütensuppen. So tragen die Gemüsecremesuppe, als auch die Blumenkohl-Broccolisuppe den Beinamen „Immunsuppe“. Nun hat das Unternehmen angekündigt, die Suppen nur noch bis Ende März zu verkaufen. Hintergrund ist unter anderem eine Abmahnung des Verbraucherzentrale Bundesverbands.
Reaktion auf Verbraucherbeschwerden
Mehrere Verbraucher wandten sich an die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und an das Portal des Verbraucherzentrale Bundesverband „Lebensmittelklarheit“. Es handelte sich dabei laut eigenen Angaben um Fragen und Beschwerden.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband schätzte in der Bezeichnung „Immunsuppe“ als eine unzulässige, gesundheitsbezogene Aussage ein und mahnte die Maggi GmbH darauf hin ab. Das Unternehmen unterschrieb daraufhin die Unterlassungserklärung, bat aber um eine Aufbrauchsfrist. Bis zum 31. März 2022 dürfen die gelieferten Bestände noch abverkauft werden. Das Unternehmen gab an, dass die Suppen ohnehin seit Ende 2021 nicht mehr produziert werden.
Gesundheitsbezogene Werbung nur im vorgegebenen Maß möglich
Werbeaussagen, die erklären, suggerieren oder auch nur mittelbar zum Ausdruck bringen, dass ein Lebensmittel eine Auswirkung auf die Gesundheit haben, sind nur im engen Rahmen gestattet. Welches Lebensmittel mit welchen Aussagen beworben werden darf, regelt die Health Claims Verordnung (HCVO). Im Anhang findet sich eine abschließende Liste mit Werbebotschaften. So darf Vitamin B12 damit beworben werden, zu einer normalen normalen Funktion des Immunsystems beizutragen.
- Regeln für Werbung: Einschränkung von gesundheitsbezogenen Aussagen auch bei Tierfutter
- Health Claims Verordnung: Abmahnung wegen gesundheitsbezogener Werbung – das steckt dahinter
- Rechtliche Fallstricke im Online-Handel: Lebensmittel rechtssicher im Internet verkaufen – so geht es
Zwar wurde auf den Suppen angegeben, dass die enthaltenen Vitamine B12 und B6 das Immunsystem unterstützen würden, die Bezeichnung „Immunsuppe“ sei aber nicht inhaltsgleich mit den zulässigen Claims im Anhang der HCVO. Immerhin werde damit das Produkt im Ganzen beworben und eben nicht nur die entsprechenden Inhaltsstoffe.
Gegenüber Lebensmittelklarheit hat Maggi erklärt, dass es sich bei dem Produktnamen nicht um eine spezifische, gesundheitsbezogene Angabe handeln würde. Für Verbraucher und Verbraucherinnen sei erkennbar, dass sich die Information auf die zugesetzten Vitamine beziehe. Maggi hat uns auf Nachfrage bestätigt, dass die Suppen ab April nicht mehr erhältlich sein werden.
Kommentar schreiben