Rechtsanwalt Sandhage findet weiter fleißig Abmahngründe. Diese Woche hat er es auf Bambussocken abgesehen. Zudem traf es Händler, die das Elektrogesetz und das Urheberrecht nicht beachtet haben.
Bambussocken
Wer mahnt ab? Como Sonderposten GmbH (vertreten durch Rechtsanwalt Sandhage)
Wie viel? 280,60 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler von Textilien
Die Kennzeichnung von Materialien kann schnell zu einer Abmahnfalle werden. So erging es auch einem Händler, der auf seiner Seite „Bambussocken“ anbot. Ein Mitbewerber wurde darauf aufmerksam und mahnte den Händler ab. Denn engmaschige Textilien können aus der Naturfaser Bambus nicht hergestellt werden. Die Ausgangsstoffe werden einem Viskoseprozess unterzogen, bei dem die Eigenschaften des Ausgangsstoffes verloren gehen. Somit darf auch nicht damit geworben werden, dass es sich um Bambus handele.
Verstoß gegen das Elektrogesetz
Wer mahnt ab? KidsBo Vermarktungs- und Vertriebsgesellschaft mbH
Wie viel? Keine Kostennote bekannt
Wer ist betroffen? Online-Händler von Elektrogeräten
Beim Verkauf von Elektrogeräten müssen Online-Händler die Pflichten aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) beachten. Neben einigen Informationspflichten müssen Händler, die Elektrogeräte erstmals in den Verkehr bringen, dabei auch beachten, dass sie sich bei der Stiftung Elektro-Altgeräte (EAR) registrieren müssen. Hat der Händler das unterlassen, liegt ein wettbewerbsrechtlicher Verstoß vor und es besteht Abmahngefahr.
Verstoß gegen das Urheberrecht
Wer mahnt ab? AFP Agence France-Presse GmbH (vertreten durch Image Law)
Wie viel? 1.113,12 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler allgemein
Auch wenn es verlockend ist, Artikelbilder dürfen nicht einfach von anderen Webseiten übernommen werden. Denn auch Fotos, die öffentlich im Internet einsehbar sind, sind urheberrechtlich geschützt. Die Abmahnungen von Urheberrechtsverstößen sind dabei besonders teuer, da neben den Abmahnkosten auch noch Schadensersatzkosten dazu kommen. Diese berechnen sich aus den fiktiven Nutzungsgebühren, die der Händler hätte zahlen müssen, wenn er das Bild rechtmäßig verwendet hätte. So landet man schnell im vierstelligen Bereich.
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