Mit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge sollen Dauerschuldverhältnisse einfacher von Verbrauchern gekündigt werden können. Mit einem Kündigungsbutton, ähnlich wie der „Jetzt kaufen“ Button soll verhindert werden, dass Verbraucher nicht wissen, in welcher Form Verträge gekündigt werden müssen. Diese Regel gilt für alle, die es Verbrauchern über eine Webseite ermöglichen, einen Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr zu schließen, der ein Dauerschuldverhältnis zum Inhalt hat. Also Verträge wie Zeitschriftenabos, aber auch Fitnessstudio- und Streamingdiensteverträge.
Überprüfung von 840 Webseiten
Die Verbraucherzentrale hat jetzt bei der Überprüfung von 840 Webseiten festgestellt, dass die Vorgaben von vielen Webseitenbetreibern nicht ordentlich umgesetzt werden, wie die Tagesschau berichtete. Bei 349 Seiten fehlte der Button komplett, bei über 100 Seiten war der Button entweder versteckt, oder nicht richtig beschriftet. Bei 339 Webseiten gab es weitere Verstöße. Lediglich 273 Seiten hatten den Button ordnungsgemäß eingebunden.
Tatjana Hahn, Referatsleiterin Markt und Recht bei der Verbraucherzentrale Bayern, bedauert, dass die Gesetzesänderung bei so vielen Seiten nicht ordnungsgemäß umgesetzt wird. „Wir hoffen, dass jetzt auf allen Seiten unverzüglich nachgebessert wird“, so Hahn.
Erste Fortschritte
Die Überprüfung zeigt bereits erste Fortschritte. Anfang November haben bereits 86 der abgemahnten Webseitenbetreiber eine Unterlassungserklärung eingereicht, so die Verbraucherzentrale. In einigen Fällen wird es wohl auch zu Gerichtsverhandlungen kommen. Auch Unternehmen, die keine Abmahnung bekommen haben, sollen von sich aus ihre Seite nachgebessert haben. Die Verbraucherzentrale wird die Problematik weiter im Auge behalten und wenn nötig weitere Abmahnungen aussprechen.
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