Sowohl im eigenen Shop als auch Marktplätzen gibt es einige Abmahnfallen, die Händlerinnen und Händler vermeiden sollten. So sorgten in dieser Woche die fehlende Grundpreisangabe, eine fehlende LUCID-Registrierung und ein Markenrechtsverstoß für Abmahnungen.
Fehlende Grundpreisangabe
Wer mahnt ab? Verband sozialer Wettbewerb
Wie viel? 238 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler allgemein
Beliebte Fehler, die immer wieder für Abmahnungen sorgen, sind Verstöße gegen die Preisangaben Verordnung. Neben Regeln, wie mit Rabatten geworben werden darf, findet sich hier auch die Vorschrift, dass bei Produkten, die nach Volumen, Länge oder Gewicht verkauft werden, muss neben dem Gesamtpreis auch der Grundpreis mit angegeben werden. So zum Beispiel, bei Lebensmitteln oder Kosmetikprodukten. Verbraucher sollen so Preise von Lebensmitteln mit verschiedenen Packungsgrößen leichter vergleichen können.
Ein Händler, der unter anderem Wein und Spirituosen verkauft, hatte nur den Gesamtpreis angegeben, nicht jedoch den Grundpreis, prompt kam es zu einer Abmahnung.
Ebay-Händler wegen fehlender Registrierung abgemahnt
Wer mahnt ab? Thomas Babel (vertreten durch RA Karsten Ludolph)
Wie viel? 818,20 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler allgemein
Auch das Verpackungsgesetz sorgt mit seinen Vorgaben für die LUCID-Registrierung für zahlreiche Abmahnungen. Denn wer registrierungspflichtige Verpackungen erstmals in den Verkehr bringt, ist verpflichtet, beim Verpackungsregister LUCID zu registrieren.
Die Nichtregistrierung stellt einen Wettbewerbsverstoß dar, der von Mitbewerbern abgemahnt werden kann. So erging es auch eine gewerblichen Händler auf Ebay, der Elektronikartikel verkauft.
Verstoß gegen das Markenrecht
Wer mahnt ab? Fossil Group Europe GmbH (vertreten durch twainscore Rechtsanwälte)
Wie viel? 2.904,70 Euro
Wer ist betroffen? Online Händler allgemein
Markenprodukte stellen für viele Kunden ein Qualitätsversprechen dar. Händler sollten unbedingt darauf achten, dass sie die erforderlichen Lizenzen haben und in jedem Fall Originalware verkaufen. Denn ein Markenrechtsverstoß hat häufig eine teure Abmahnung zur Folge, wie in diesem Fall bei einem Ebay-Händler, der Uhren verkaufte, die den Anschein erweckten, es würde sich um Uhren der Marken „Armani“ oder „Michael Kors“ handeln. Der Markeninhaber wurde allerdings darauf aufmerksam und stellte fest, dass es sich nicht um originale Markenware handelt und machte den Markenrechtsverstoß in Form einer Abmahnung geltend.
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