Transparenzhinweis: In einer vorherigen Version des Artikels hieß es, dass die von Instagram bzw. Meta zur Verfügung gestellte Musik grundsätzlich nicht für kommerzielle Zwecke genutzt werden darf. Da diese pauschale Aussage so nicht zutreffend ist, haben wir den Artikel überarbeitet. Wir bitten dies zu entschuldigen.
Instagram stellt in seiner Musikbibliothek Musikstücke zur Verfügung, die dann von Nutzern und Nutzerinnen unter Reels und in Storys gepackt werden können. Aber Achtung: Seit dem 19. Oktober 2022 gilt eine neue Musik-Richtlinie – und die sorgt insbesondere bei Betreibern von kommerziellen Seiten für Fragezeichen.
Nutzung von Musik nur für private Zwecke?
Den Anlass zur Diskussion bieten verschiedene Medienberichte, die über eine neue Musik-Richtlinie berichten. Nach dieser Richtlinie soll es nun mehr illegal sein, Songs aus der Musikbibliothek kommerziell zu nutzen. Dafür wird sich auf folgenden Teil von Facebooks Musik-Richtlinie gestützt: „Insbesondere die Nutzung von Musik für gewerbliche oder nicht private Zwecke ist verboten, es sei denn, du hast entsprechende Lizenzen eingeholt.“
Damit bezieht sich dieser Teil der Musik-Richtlinie nicht auf ein spezielles Meta-Angebot, sondern auf die Nutzung von Musik im Allgemeinen. Diese „Richtlinie“ ist also eher als Hinweis zu verstehen, nicht einfach Musik für kommerzielle Zwecke hochzuladen, ohne über eine entsprechende Lizenz zu verfügen.
Instagram-Musikbibliothek nur eingeschränkt nutzbar
Wer auf Instagram Musik von Instagram selbst einbinden möchte, sollte daher einen Blick auf die Insta-Nutzungsbedingungen werfen. Dort heißt es, dass Musik aus der lizenzierten Musikbibliothek genutzt werden darf. Allerdings gibt es folgende Einschränkung: „Bestimmte Business-Konten oder Beitragsarten können jedoch nicht darauf zugreifen.“ Als Grund werden Vereinbarungen mit den Rechteinhabern genannt, die die Verwendung der Musik „lediglich auf die persönliche, nichtkommerzielle Nutzung“ beschränken. Daher darf die Musikbibliothek tatsächlich nur für private Zwecke verwendet werden. Diese Einschränkung sollte auch auf gar keinen Fall umgangen werden, indem einfach private Accounts angelegt werden, die dann die Musik nutzen, um diese Inhalte dann über den Unternehmens-Account zu teilen. Werden auf einem „privaten“ Account Inhalte hochgeladen, die kommerziell genutzt werden sollen, ist der Account quasi „scheinprivat“.
Ausweichen auf Sound Collection
Wer einen Business-Account betreibt und die Musikbibliothek nicht verwenden darf, kann aber gegebenenfalls auf die Sound Collection von Facebook zurückgreifen. Dort finden sich über 9.000 lizenzfreie Musikstücke, die auch zur kommerziellen Nutzung freigegeben sind. Ein Teilen der Inhalte auf Instagram ist ausdrücklich durch Facebook gestattet. Konkret heißt es dazu in den Nutzungsbedingungen der Sound Collection: „Meta gewährt dir hiermit eine nicht exklusive, gebührenfreie Lizenz zur Nutzung der SC-Audioinhalte für kommerzielle oder nicht kommerzielle Zwecke in Inhalten, die du in den Produkten der Meta-Unternehmen erstellst, hochlädst und verbreitest (einschließlich durch Links zu den Produkten der Meta-Unternehmen, die in Websites Dritter eingebettet sind).“
Aber: Wie kann ich die Instagram-Musik trotzdem kommerziell nutzen?
Damit benötigt jeder nicht rein private Account eine Lizenz für die Nutzung von Musik aus der Instagram-Bibliothek. Doch: Woher bekommt man eine solche Nutzungslizenz? Man kann sich natürlich direkt an den Rechteinhaber wenden und Lizenzen für einzelne Musikstücke erwerben. Allerdings gibt es auch Anbieter, wie etwa Universal Production Music, die eine eigenen Musikbibliothek pflegen und Lizenzen für die kommerzielle Nutzung verkaufen. Bei solchen Verwertungsgesellschaften muss aber streng darauf geachtet werden, dass die Lizenz auch für die Nutzung auf Instagram gilt. Die Gema beispielsweise bietet zwar verschiedene Tarife zur Musiknutzung im Internet an; eine Nutzung für Reels und Storys auf Instagram scheint in den Standard-Tarifen aber nicht vorgesehen zu sein.
Neben Musik, die lizenziert werden muss, können aber auch gezielt Stücke mit Creative Common Lizenzen (CC-Lizenzen) zurückgegriffen werden. Solche Stücke werden zwar kostenlos bereitgestellt, dennoch müssen die Regeln beachtet werden. So ist nicht jedes Musikstück für die kommerzielle Nutzung freigegeben. Zudem bestehen die Urheber und Urheberinnen oftmals auf eine namentliche Nennung.
Auch kurze Stücke müssen lizenziert werden
Reels und Storys zeichnen sich durch ihre Kürze aus. Hier könnten jetzt einige Personen auf die Idee kommen, dass für kurze Musikstücke keine Lizenz benötigt wird. Der Gedanke kommt aus der 2017 in Kraft getretenen EU-Urheberrechtsrichtlinie, die besonders wegen der Einführung von Upload-Filtern bekannt ist.
Die Richtlinie sieht aber eine Reihe von Fällen vor, in denen urheberrechtlich geschützte Werke auch ohne Lizenz verwendet werden. Eine lizenzfreie Nutzung ist dann möglich, wenn der Umfang eine Bagatellgrenze nicht überschreitet. Diese liegt für Musikstücke bei 15 Sekunden. Hinzu kommen noch weitere Bedingungen, die allerdings für die Frage nach der kommerziellen Nutzung unerheblich sind. Die 15-Sekunden-Regel gilt nämlich nur für die nicht-kommerzielle Nutzung und hilft Unternehmen auf Instagram also nicht weiter.
Nutzung ohne Lizenz kann teuer werden
Die einfache Nutzung von Musiktiteln aus der Instagram-Bibliothek wird damit faktisch für Unternehmens-Account unmöglich. Zwar ist es grundsätzlich möglich, Lizenzen für einzelne Songs zu erwerben, allerdings ist es nicht immer einfach, an Lizenzen zu kommen und unterm Strich lohnt sich das insbesondere für kleine Unternehmen nicht in jedem Fall. Noch teurer wird es aber, wenn Musikstücke für kommerzielle Zwecke verwendet werden, ohne dass eine Erlaubnis vorliegt. In so einem Fall können Rechteinhaber eine urheberrechtliche Abmahnung aussprechen. Allein die Rechtsanwaltsgebühren für so eine Abmahnung liegen in der Regel bei über 1.000 Euro. Dazu kommen aber noch Schadensersatzansprüche, wie etwa die fiktive Lizenzgebühr.
Kommentar schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
wenn du keinerlei Produkte oder Dienstleistungen verkaufst, ist dein Account nicht kommerziell. Du bist von den Regelungen daher nicht betroffen.
Gruß, die Redaktion
Antworten
WER genau kann denn abmahnen? Nur der Künstler / Sänger selbst, wenn er beispielsweise auf einem kommerziellen Account seine Musik wiederfindet, ohne dass eine Lizenz gekauft wurde?
Nehmen wir als Beispiel ein Lied von Miley Cyrus.. die wird ja nicht unbedingt selbst sehen, wenn ein kleiner Instagram Account ihr Lied benutzt ohne Lizenz. Der deutsche Sänger XY eventuell schon, wenn er noch nicht so berühmt ist und selbst da drauf achtet.
Kann die Gema auch abmahnen? Für Musik von beispielsweise wieder Miley Cyrus? Oder wirklich nur der Sänger selbst?
Danke vorab und liebe Grüße
____________________________
Antwort der Redaktion
Hallo Pauline,
da die Gema die Lizenzen verwaltet, kann sie auch selbst Urheberrechtsve rstöße abmahnen. Zusätzlich können natürlich die Künstler:innen selbst Verletzungen verfolgen.
Mit den besten Grüßen
die Redaktion
Ihre Antwort schreiben
Antworten
In meinem Beispiel: ich habe einen Instagram Account (1600 Abonennten) und dem ich Bücher rezensiere. Hierfür Stellen Verlage auch Rezensionsexemp lare zur Verfügung.
Es fließt kein Geld. Ich habe keine Vorgaben ob meine Rezension gut oder schlecht sein muss. Ich kann frei und ehrlich schreiben.
Die ganze Sache wird in der ganzen Bookstagram Bubble immer wieder diskutiert.
90% der Leute betreiben den Account als Hobby.
Aber keiner weiß ab wann man als "kommerziell" gilt und wirklich Probleme bekommen kann.
__________________________________________________________________________
Antwort der Redaktion
Liebe Kadi,
sobald eine Gegenleistung erfolgt, handelt es sich eigentlich bereits um eine kommerzielle Leistung und müsste folglich zumindest als "Werbung" gekennzeichnet werden.
Im Hobby-Bereich, wie bei Buchrezensionen , ist mit Abmahnungen tendenziell weniger zu rechnen. Wenn du auf der sicheren Seite bleiben möchtest, wäre eine ordnungsgemäße Kennzeichnung aber ratsam.
Beste Grüße
die Redaktion
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Zu den Hintergründen:
Aufmeiner gewerblichen Insta-Seite präsentiere ichInhalgte, die mit meinem Online-Musikmag azin zu tun haben. Eingestellt ist der Account als gewerblich, Kategorie "Herausgeber".
Mir werden in der Instagram-Bibli othek zahllose Musiktitel angeboten, ergo habe ich natürlich die Beiträge und Storys zu Band XY auch mit der Musik von Band XY untermalt.
Im Artikel steht nun:
"Dort heißt es, dass Musik aus der lizenzierten Musikbibliothek genutzt werden darf. Allerdings gibt es folgende Einschränkung: „Bestimmte Business-Konten oder Beitragsarten können jedoch nicht darauf zugreifen.“"
Heißt das, sobald mir die Stücke angeboten werden, darf ich sie auch verwenden?
Später heißt es ja "Damit benötigt jeder nicht rein private Account eine Lizenz für die Nutzung von Musik aus der Instagram-Bibli othek."
Bezieht sich das jetzt nur auf jene Accounts, denen die Musikstücke nicht "frei" angeboten werden? Oder heißt "jeder" in diesem Zusammenhang wirklich, dass ich theoretisch dennoch für alle Musikstücke eine einzelne Lizenz einholen müsste?
In dem Fall müsste ich nämlich zeitnah alle Beiträge der letzten Monate löschen und könnte im Grunde meinen Instagram-Accou nt einstampfen.
___________________________________
Antwort der Redaktion
Hallo Frank,
die AGB von Instagram lassen den Schluss zu, dass du jedes Musikstück nutzen darfst, welches dir mit deinem Business-Accoun t angeboten wird. Die Krux besteht aber darin, dass wir nicht wissen, wie die Verträge zwischen Meta und den eigentlichen Rechteinhabern ausgestaltet sind. Es kann durchaus sein, dass zwar Musikstücke für Business-Accoun ts angeboten werden; aber zwischen Meta und den Rechteinhabern gar keine Freigabe für diese Art der kommerziellen Nutzung besteht. Hier kann die fehlende Transparenz ein Risiko darstellen.
In diesem Artikel sind wir noch einmal genauer darauf eingegangen: onlinehaendler-news.de/.../...
Mit den besten Grüßen
die Redaktion
Ihre Antwort schreiben
Antworten
vielen Dank erstmal für diesen Beitrag.
Wie sieht es denn aus, wenn ich in einer Tanzschule bin und auf meinem privaten Account Tanzvideos mit Menschen, die mit mir mittanzen, poste? Es ist ja auf einen privaten Account für nicht kommerzielle Zwecke?
Vielen Dank im Voraus.
Liebe Grüße
____________________________
Antwort der Redaktion
Hallo Alejandro,
das ist eine gute Frage: Wenn es wirklich rein privat ist und es auch nicht darum geht, Werbung für den Verein zu machen, ist es in der Regel kein Problem.
Beste Grüße
die Redaktion
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ich habe ein privaten Instagram-Accou nt und nutze diesen ausschließlich für private Zwecke.
Seit letzter Woche habe ich aber nur noch eine begrenzte Auswahl an Songs. Ich gehe davon aus, dass es die lizenzfreien sind.
Ich habe bereits alles versucht: mich abgemeldet, neu angemeldet, die App runtergeschmiss en und neu installiert. Nichts hilft.
Was ist das Problem?
Grüße
Laura
Ihre Antwort schreiben
Antworten
wie verhält es sich generell mit Vereinen. Also eine Vereinsseite für Karneval, Fußball, Kirmes, Freizeitvereine usw.
Kann eine solche Seite als Privater Account angelegt werden oder sollte es ein Businessaccount sein?
Dürfen Vereine lizenzpflichtig e Musik ohne Lizenz nutzen oder nur Lizenzfreie Stücke?
Leider findet man so pauschal zu diesem Thema nichts..
Danke! :)
__________________________________________________________________________
Antwort der Redaktion
Lieber Micha,
Vereine haben zwar in der Regel keinen kommerziellen Zweck, sind aber auch nicht privat. Werden Inhalte auf Instagram und Co. geteilt, geht es meistens darum, neue Mitglieder zu gewinnen oder den Verein bekannter machen.
So wurden bei der Jerusalema-Chal lenge mit dieser Begründung beispielsweise auch Polizeidienstst ellen abgemahnt, obwohl diese auch keine Gewinnerzielung sabsicht hatte. Bei Vereinen sollte daher entweder generell lizenzfreie Musik verwendet werden oder aber auf die Musik zurückgegriffen werden, die mit dem Business-Accoun t verfügbar ist.
Beste Grüße
die Redaktion
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Danke vorab.
Viele Grüße
Vanessa
__________________________________________________________________________
Antwort der Redaktion
Liebe Vanessa,
es geht lediglich um Risiken im Zusammenhang mit der gewerblichen Nutzung. Privatpersonen sind bei rein privater Nutzung nicht betroffen.
Beste Grüße
die Redaktion
Ihre Antwort schreiben
Antworten
ist man schon ein "business" wenn man einen "profi" account hat, auch wenn dahinter kein Gewerbe steckt?
Geht es also um den reinen Zustands des Kontos auf Insta oder um die Tätigkeit in der realen Welt?
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ich habe einen öffentlichen Account für meinen Hund auf Instagram. Ich unterstütze einen Non-Profit jungen Deutschen, der in der Ukraine einen Tiershelter mit eigenen Mitteln aufgebaut hat und ausschließlich auf Spenden angewiesen ist. Hin und wieder stelle ich für ihn Geschichten über seine Tiere als Beitrag oder Story bei mir ein, teilweise mit Musik von Instagram und bitte um Spenden für seine Tiere. Ist das auch Werbung? Weder er noch ich verdienen etwas dabei. Wäre nett, wenn Sie mir antworten würden. Vielen Dank und viele Grüße
_____________________________________
Antwort der Redaktion
Hallo Birgit,
dazu kann und darf ich leider keine Aussage treffen. Handelt es sich um einen Verein, den Sie damit unterstützen, so könnten die Inhalte aber tatsächlich an kommerziell eingestuft werden und das auch dann, wenn es keine Gewinnerzielung sabsicht gibt: onlinehaendler-news.de/.../...
Mit den besten Grüßen
die Redaktion
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Bitte um Klärung! Danke!!!
Ihre Antwort schreiben