Der Verkauf von Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln ist nicht immer einfach. Denn welche Aussagen getroffen werden dürfen, ist streng reguliert. Und so tappten auch in dieser Woche einige Händler:innen in die Abmahnfalle.
Werbeaussagen für Bio-Tee
Wer mahnt ab? Verband Sozialer Wettbewerb
Wie viel? 238 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen von Lebensmitteln
In einem Online-Shop wurde Tee angeboten, der eine ganze Reihe von Wirkweisen versprach. So hieß es, dass der Tee zur Entspannung beitrage. Außerdem sollen Beifußkraut, Himbeerblätter und Basilikum zur Förderung des Eisprungs beitragen können. Weiter hieß es „Basilikum wird außerdem eine Steigerung der sexuellen Lust nachgesagt“ und „Schafgarbenkraut soll förderlich für die Einnistung der Eizelle in der Gebärmutter sein“.
Der Verband Sozialer Wettbewerb sah in den Werbeaussagen mehrere Gesetzesverstöße. Zum einen sah der Verband eine unzulässig krankheitsbezogene Werbung und somit einen Verstoß gegen die Lebensmittelinformationsverordnung. Zudem handelt es sich um gesundheitsbezogene Aussagen, die gegen die Health-Claims-Verordnung verstoßen könnten.
Wenn gegen diese Verordnungen verstoßen wird, liegt in der Regel auch ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor. Das machte der Verband hier geltend und stellt dem Unternehmen Abmahnkosten in Höhe von 238 Euro in Rechnung.
Werbung für Nahrungsergänzungsmittel
Wer mahnt ab? Verband Sozialer Wettbewerb
Wie viel? 238 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen von Nahrungsergänzungsmitteln
Ein weiterer Online-Händler hat eine Abmahnung des Verbands Sozialer Wettbewerb bekommen. Erneut ging es um Werbeaussagen mit Gesundheitsbezug. Hier verkaufte der Händler in seinem Ebay-Shop Nahrungsergänzungsmittel in Form von Kapseln. In der Artikelbeschreibung hieß es dann, dass die Kapseln das Immunsystem unterstützen und es sich um ein Heilmittel handle.
Der Verband bemängelte, dass hier mit übertriebenen und keineswegs belegten Wirkungsbehauptungen geworben wird und mahnte den Händler daraufhin ab.
Verbotene Inhaltsstoffe in Kosmetik
Wer mahnt ab? Naturprodukt24.de (vertreten durch Rechtsanwalt Sandhage)
Wie viel? 1.134,55 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen von Kosmetikprodukten
Auch Rechtsanwalt Sandhage hat wieder Abmahnungen verschickt. Diesmal traf es einen Händler von Kosmetikprodukten. Dieser verkaufte Produkte, die den Inhaltsstoff Pyrithionzink enthalte. Dieser Inhaltsstoff ist in Kosmetika in der EU verboten. Bei dem Verstoß einer verbraucherschützenden Norm lag hier auch ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor, welcher abgemahnt wurde.
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