In zahlreichen YouTube-Videos erklären die selbsternannten Schmerzspezialisten aus Bad Homburg, wie man Schmerzen behandeln kann. Das Pärchen vertreibt auch Bücher und eine App mit einem kostenpflichtigen Abo-Modell. 

Die YouTuber wurden bereits mehrfach wegen unzulässiger Werbeaussagen in Form von Gesundheitsversprechen abgemahnt. Bereits im Frühjahr 2023 landete der Fall vor dem Landgericht Frankfurt am Main, welches die Beiden zu einer Vertragsstrafe verurteilte. Im Dezember gab es erneut eine Abmahnung der Verbraucherzentrale. 

Wiederholt problematische Werbe-Claims

Damals ging es um die Werbeaussage „Ob Gestresste, Schmerzgeplagte, Alt, Jung, Vegetarier, Veganer, Sportler oder Schwangere — unsere Premium-Nahrungsergänzungsmittel wurden für Menschen jeden Alters, in jeder Lebensphase und mit jedweden Lebensgewohnheiten entwickelt“. Problematisch war der Satz unter anderem deshalb, weil die verwendeten Inhaltsstoffe, die beworben wurden, bei bestimmten Personen schädliche Wirkungen hervorrufen können, wie die Verbraucherzentrale NRW in einer Pressemitteilung im April 2023 bekannt gab. 

Zunächst hatte sich das Paar per Unterlassungserklärung dazu verpflichtet, nicht mehr mit diesem Satz zu werben, kurze Zeit später traf es allerdings eine Werbeaussage, die nahezu wortgleich war. Das Landgericht Frankfurt verurteilte die Beiden daraufhin zu einer Vertragsstrafe in Höhe von 4.000 Euro. 

Auch den Titel „Schmerzspezialist Nr. 1“ darf Roland Liebscher-Bracht nicht mehr tragen, da er kein Mediziner, sondern Wirtschaftsingenieur ist. 

Weitere Abmahnung der Verbraucherzentrale

Im Dezember vergangenen Jahres gab es dann erneut eine Abmahnung gegen Liebscher und Bracht, wie die Hessenschau berichtete. Liebscher und Bracht bieten eine App für ihre Interessent:innen an. Mit verschiedenen Abo-Modellen von 20 Euro monatlich bis zu 150 Euro im Jahr oder 800 Euro verdienen sie damit auch einiges an Geld. 

Allerdings finden sich auch hier, nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW, abmahnwürdige Werbeaussagen, die denen der vorherigen Abmahnungen ähneln. Unter anderem das Versprechen eines Behandlungserfolgs, unabhängig von der Ausgangssituation. Auch sollen die Bewertungen so hervorgehoben worden sein, dass irrtümlich das Bild entstehe, es gäbe nur positive Bewertungen. 

Kritik von vielen Seiten

Weiter war auf der Homepage von Liebscher und Bracht vor einiger Zeit noch die Behauptung zu finden, sie können Arthrose heilen. Nachdem das in dem Podcast „Die Quarks Science Cops“ kritisiert wurde, wurde diese Behauptung wieder entfernt. Auch die „Studien“, auf die sich Liebscher und Bracht berufen, werden in diesem Podcast stark kritisiert. Denn diese seien lediglich von den eigenen Mitarbeiter:innen durchgeführt worden und sind zudem nicht in wissenschaftlichen Fachmagazinen erschienen. 

Der Anwalt der YouTuber teilte gegenüber der Hessenschau dazu mit, dass die Studien und deren Kriterien transparent und nachvollziehbar auf der Seite einsehbar seien. 

Auch eine Fachzeitschrift mit Expert:innen aus Orthopädie und Physiotherapie hat die Machenschaften des Paars bereits im letzten Jahr unter die Lupe genommen und fand zahlreiche Aussagen, die wissenschaftlich nicht haltbar sind, unter anderem, dass sich Arthrose durch eine spezielle Ernährung behandeln lasse. 

Nach der Kritik der Hessenschau sind einige Inhalte vom YouTube-Kanal von Liebscher und Bracht entfernt worden. Gegenüber der Hessenschau hat sich niemand des Unternehmens geäußert. 

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