Um das bekannte deutsche Unternehmen Miele wird es aktuell noch nicht wirklich ruhiger. Nachdem bekannt wurde, dass der Hersteller von Haushaltsgeräten nicht nur Stellen abbauen will, sondern sich auch vom Marktplatz Amazon zurückgezogen hat, lagen uns auch mehrere Abmahnungen vor, die im Namen von Miele ausgesprochen wurden. Nun traf es erneut einen Amazon-Händler, der nicht nur wegen einer fehlenden Autorisierung abgemahnt wurde, sondern auch urheberrechtlich geschützte Produktfotos von Miele verwendete.
Darüber hinaus gibt es wieder zwei Klassiker unter den Abmahnungen: Ein Nahrungsergänzungsmittel wird mit einem falschen Gesundheitsversprechen beworben und eine CE-Prüfung als Besonderheit hervorgehoben.
Verwendung geschützter Produktfotos
Wer mahnt ab? Miele & Cie. KG (durch Brandi Rechtsanwälte)
Wie viel? 2.816,69 Euro (inklusive Testkauf)
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen von Miele-Produkten
Vor zwei Wochen haben wir darüber berichtet, dass Miele einen Händler auf dem Marktplatz Amazon abgemahnt hat, weil dieser nicht über die notwendige Autorisierung durch das Unternehmen verfügte und somit keine Produkte des Geräteherstellers auf Amazon vertreiben durfte. Doch Miele stört sich nicht nur am fehlenden Anschluss an das selektive Betriebssystem.
Darüber hinaus soll ein weiterer, möglicherweise ebenfalls nicht autorisierter, Amazon-Händler von Miele-Ersatzteilen und -Zubehör auch die urheberrechtlich geschützten Produktfotos des Unternehmens benutzt haben. Die Zustimmung oder eine Lizenz für die Bildnutzung habe der Händler nach Auffassung von Miele nicht. Daraus würde sich jedoch eine rechtswidrige Nutzung der Produktbilder ergeben, die ihn teuer zu stehen käme.
Gesundheitsbezogene Werbeaussagen
Wer mahnt ab? Verband Sozialer Wettbewerb e.V.
Wie viel? 238,00 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen von Nahrungsergänzungsmitteln
Um Nahrungsergänzungsmittel unters Volk zu bringen, verwenden Händler:innen immer wieder Werbeaussagen, die die gesundheitlichen Wirkungsweisen ihrer Produkte belegen und verdeutlichen sollen. Meistens können die tatsächlichen Auswirkungen auf das Wohlbefinden der Verwender:innen jedoch nicht wissenschaftliche nachgewiesen werden. Daher ist es unlauter, mit gesundheitsbezogenen Versprechen die Produkte anzupreisen.
Ein Händler von „Brennnessel Tabletten“ wies in der Produktbeschreibung unter anderem auf den durchblutungsfördernden, entschlackenden und entzündungshemmenden Effekt der Tabletten hin. Außerdem solle sich die Einnahme positiv auf ein „normales Herz-Kreislaufsystem“ auswirken. Da diese Wirkungsbehauptungen jedoch nicht wissenschaftlich belegt sind, ist die Bewerbung irreführend.
Werben mit CE-Prüfung
Wer mahnt ab? Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V.
Wie viel? 270,00 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen allgemein
Ein weiterer Klassiker unter den Abmahnungen liegt uns aktuell wieder vor: das Werben mit einer CE-Prüfung. Auf der Plattform Ebay wurde ein elektronisches Produkt unter den Artikelmerkmalen mit dem „Gütesiegel CE-Geprüft“ beworben. Dabei handelt es sich jedoch um eine Irreführung, denn der angesprochene Verkehrskreis versteht unter dieser Aussage eine Besonderheit und könnte somit eher zum Kauf verleitet werden. Bei einem solchen elektronischen Produkt ist es Pflicht, dass dieses das CE-Zeichen trägt, um überhaupt in der EU in Verkehr gebracht werden zu können. Daher handelt es sich hierbei um ein wettbewerbswidriges Werben mit einer Selbstverständlichkeit.
Lass Abmahner abblitzen
Von allen Unternehmern gefürchtet: Post vom Abmahnanwalt. Abmahnungen gehören leider zum E-Commerce-Alltag. Sie sind nicht nur kostspielig, sie rauben auch Zeit und Nerven. Und wenn man nicht aufpasst, können sich durch ungeprüft abgegebene Unterlassungserklärungen unangenehme rechtliche Folgen entwickeln wie z. B. horrende Vertragsstrafen. Der Händlerbund Abmahnschutz beugt Abmahnungen vor und schützt dich im Abmahnfall, damit du dich aufs Wesentliche konzentrieren kannst — dein Business.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
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Diese Aussage von euch ist so auch nicht korrekt.
Es gibt keine Instanz die eine CE "manuell" prüft - dies ist eine reine Erklärung des Herstellers, die eine Konformität des Produktes mit den geltenden Anforderungen symbolisiert.
(nicht nur für elektronischen Produkte, sondern alle Produkte für die eine Norm existiert)
*klugscheiss off" :-)
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Antwort der Redaktion
Hi Jens,
vielen Dank für den konstruktiven Kommentar. Wir haben das ganze angepasst.
Liebe Grüße aus der Redaktion
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