Die Abmahnung selbst ist, allen Irrtümern zum Trotz, oftmals gar nicht das eigentliche Problem: So bewegen sich die Kosten einer einfachen Abmahnung durch Verbände und Vereine beispielsweise „nur“ im unteren dreistelligen Bereich. Kompliziert wird die ganze Sache durch die mitgeschickte Unterlassungserklärung, welche bei Unterzeichnung einen Vertrag zwischen beiden Parteien darstellt und weitreichende und schwerwiegende Konsequenzen mit sich bringen kann. Außerdem ist das diese Woche auf dem Abmahnradar gelandet: der Versand von Bestellabbrecher-Mails sowie ein folgenschwerer Bilderklau.

Forderung von 10.000 Euro Vertragsstrafe

Wer mahnt ab? Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e. V. 
Wie viel? 10.200 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen von Lebensmitteln

Wird die Unterlassungserklärung unterzeichnet und das zur Unterlassung verpflichtete Unternehmen hält sich an die Vorgaben der Unterlassungserklärung, gibt es nichts zu befürchten. Wiederholt der Shop allerdings den abgemahnten Fehler, droht die Zahlung einer, mitunter sehr hohen, Vertragsstrafe. So passierte es einem Lebensmittelhändler, der in sechs Fällen die für Lebensmittel notwendigen Angaben vergaß. Darunter war beispielsweise die fehlende Angabe des Lebensmittelunternehmers für alkoholische Getränke. Ob sich an den über 10.000 Euro Vertragsstrafe jetzt noch etwas drehen lässt, wird nun die beauftragte Kanzlei aushandeln müssen.

Obwohl es um den Bereich Lebensmittel ging, sind solche Summen bei Vertragsstrafen nicht unüblich und führen damit unweigerlich zu der Frage: Darf eigentlich bald am Arbeitsplatz gekifft werden?

Versand einer Bestellabbrecher-Mail

Wer mahnt ab? Privatpersonen allgemein
Wie viel? Mehrere Hundert Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen allgemein

Wenn die Kundschaft einen gefüllten Warenkorb zurücklässt, ist Kreativität beim Shop gefragt, um diese wieder zurückzuholen. Liegt keine Einwilligung zum Erhalt von E-Mail-Werbung vor, darf die Werbung ihr selbstverständlich nicht auf anderem Wege „untergeschoben“ werden. Das gilt auch für Bestellabbrecher-Mails: Die Person hat sich in solchen Fällen bewusst gegen eine Bestellung entschieden und möchte deshalb auch nicht an den Bestellabbruch erinnert werden. Bestellabbrecher-Mails werden deshalb rechtlich als E-Mail-Werbung eingestuft, da sie einzig den werblichen Zweck haben, den Kunden in den Shop zurückzuholen, wo er im Anschluss die Bestellung doch noch auslösen soll.

Die E-Mails zur Geschäftsabwicklung (also z. B. die Bestellbestätigungs-Mail) dürfen ebenfalls keine Werbung enthalten.

So teuer kann ein Bilderklau werden

Wer mahnt ab? dpa Picture-Alliance GmbH (vertreten durch ksp Rechtsanwälte)
Wie viel? 3.691,54 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen allgemein

Ordentlich zur Kasse gebeten wurde auch ein anderer Händler. Der Vorwurf: Bilderklau. Händlerinnen und Händler sollten sich immer versichern, dass sie auch die Rechte daran haben, die Bilder zu veröffentlichen. Etwa, weil sie sie selbst angefertigt haben oder durch einen Lizenzvertrag die Nutzungsrechte erworben haben. Ein Händler beachtete dies nicht und wurde vom oben genannten Unternehmen abgemahnt. Er wurde zur Unterlassung aufgefordert und soll neben den Abmahnkosten auch einen Schadensersatz an die Urheberin zahlen. 

 

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Von allen Unternehmern gefürchtet: Post vom Abmahnanwalt. Abmahnungen gehören leider zum E-Commerce-Alltag. Sie sind nicht nur kostspielig, sie rauben auch Zeit und Nerven. Und wenn man nicht aufpasst, können sich durch ungeprüft abgegebene Unterlassungserklärungen unangenehme rechtliche Folgen entwickeln wie z. B. horrende Vertragsstrafen. Der Händlerbund Abmahnschutz beugt Abmahnungen vor und schützt dich im Abmahnfall, damit du dich aufs Wesentliche konzentrieren kannst — dein Business.

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