Die Google-Fonts-Abmahnwelle vor rund 1,5 Jahren machte nicht nur in Deutschland die Runde. Auch in Österreich wurden zahlreiche Webseitenbetreiber:innen abgemahnt, weil sie Google-Fonts auf ihrer Seite eingebunden hatten. Dahinter steckte in zahlreichen Fällen eine gewisse Frau Z., die von dem Anwalt Marcus Hohenecker vertreten wurde. Ähnlich wie die deutschen Massenabmahner, scheiterten die beiden allerdings mit einigen Abmahnungen vor Gericht. Am Ende ermittelte sogar die Staatsanwaltschaft gegen das Duo.
Hotelier wehrt sich
Ein Hotelier, der ebenfalls eine Abmahnung von Frau Z. erhalten hatte, wehrte sich auf eine andere Art gegen die Forderung, wie Heise berichtete. In der Abmahnung, die er von Frau Z. erhielt, heißt es, die Verletzung des Datenschutzrechts bereite ihr Unwohlsein. Um das zu verhindern, hat der Hotelier ihr verboten, seine Webseite zu besuchen. Und ordnete das ganze sogar gerichtlich an.
Denn damit eine Wiederholungsgefahr ausgeschlossen werden kann, forderte der Hotelier Z. in einem anwaltlichen Schreiben dazu auf, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben, die Webseite nicht mehr zu besuchen. Als die Abmahnerin nicht auf das Schreiben reagierte, landete der Fall vor Gericht. Das Gericht war aufseiten des Hoteliers und entschied, dass die Abmahnerin die Hotel-Webseite nicht mehr aufrufen darf. Ihr wurde quasi ein virtuelles Hausverbot erteilt.
Abmahnerin legt Rechtsmittel ein
Der Abmahnerin ist es wohl allerdings ziemlich wichtig, genau diese Webseite zu besuchen, denn ihr Anwalt kündigte bereits an, Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen. Das Gericht stützte sich auf den österreichischen Paragrafen zum Hausverbot im „realen Leben“. Der erlaubt es Eigentümern, Dritte von der Nutzung des Eigentums auszuschließen, wenn es nicht ein monopolartiger Anbieter ist, auf dessen Nutzung man angewiesen ist – etwa der einzige Stromanbieter oder die einzige Apotheke im Ort. Dass diese Ausnahme bei der Webseite eines Hotels in Kärnten zu Anwendung kommt, ist also eher unwahrscheinlich.
Die Ansprüche, die Frau Z. wegen der Einbindung von Google Fonts gegen den Hotelier erhoben hat, wurden übrigens allesamt im Verfahren fallen gelassen.
Kommentar schreiben
Antworten
Ich möchte so gerne, dass diese Berufsgruppe und die Gesetzgeber dafür mal zur Rechenschaft gezogen werden. Die leben fürstlich und wir als echte Selbständige und nicht Zwischenwesen wie die Freiberufler, die sich ihre eigene günstigere Rechtslage geschaffen haben, die werden von solchen selbstgeschaffe nen Günstlingen tagtäglich fertig gemacht.
_______________________________________________
Antwort der Redaktion:
Hallo Drago,
auch in Deutschland wurde festgestellt, dass es sich bei vielen der Google Fonts Abmahnungen um Rechtsmissbrauc h handelt. Hier haben wir darüber berichtet: onlinehaendler-news.de/.../...
Allerdings ist es so, dass es sich immer um eine Einzelfallentsc heidung handelt und in einigen Fällen kann tatsächlich eine Datenschutzverl etzung vorliegen. Hinzu kommt, dass es sich bei der Entscheidung in diesem Fall um österreichische s Recht handelt, welches nicht 1:1 auf das deutsche Recht anzuwenden ist.
Als Infoportal des Händlerbundes haben wir zudem frühzeitig von den ersten Abmahnungen diesbezüglich berichtet, um zu verhindern, dass es anderen Online-Händler: innen genau so ergeht.
Alles Gute und viele Grüße
die Redaktion
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Immer lässt sich eine Kanzlei was einfallen und mahnt gleich ganz viele Websites bzw. Unternehmen ab. Man versucht schon alles dass man sich legal verhält, aber es gibt immer wieder neue Regeln und so schnell kann man manchmal gar nicht reagieren außer man hat eine Abteilung dafür die sich jeden Tag darum kümmert.
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Die Politiker, die das so entscheiden haben, die sollten doch alles mal dafür bestraft werden, damit die lernen und es nie wieder ein Politiker so unverantwortngs voll mit ihrer Macht umgehen.
Ihre Antwort schreiben