In unserer Reihe „Finde den Fehler“ stellen wir typische Fehler in Online-Shops vor, denn der Teufel steckt häufig im Detail.
Grundsätzlich steht Verbraucher:innen im Online-Handel ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Wie bei fast jeder Regel gibt es hiervon allerdings auch Ausnahmen. Dazu zählen unter anderem bestimmte Kosmetikprodukte, bei denen das Hygienesiegel gebrochen ist, sowie personalisierte Produkte. Auch bei digitalen Produkten, wie zum Beispiel Computerspielen, die zum Download angeboten werden, kann das Widerrufsrecht unter bestimmten Bedingungen ausgeschlossen werden.
Hinweis aufs Widerrufsrecht
Werden Computerspiele auf physischen Datenträgern verkauft und nicht digital zum Download angeboten, steht der Kundschaft ein Widerrufsrecht von mindestens 14 Tagen zu. Hiervon darf nicht abgewichen werden. Der Händler in diesem Beispielshop hat sich daran auch gehalten und gestattet ein Widerrufsrecht von 14 Tagen für die PC-Spiele, die er verkauft. Damit bei der Kundschaft keine Unsicherheit diesbezüglich aufkommt, weist er darauf hin. Was mit Sicherheit gut gemeint war, kann allerdings mit einer Abmahnung enden. Denn bei diesem Hinweis auf das Widerrufsrecht handelt es sich um „Werben mit Selbstverständlichkeiten” und kann abgemahnt werden.
„Versicherter Versand“
Und auch auf der Produktdetailseite befindet sich ein Fehler. Hier ist es der Hinweis „Versicherter Versand“, der eine Abmahnung verursachen kann. Denn ob die Ware versichert versendet wird oder nicht, ist für Verbraucher:innen irrelevant. Geht die Ware auf dem Transportweg verloren, oder wird sie beschädigt, müssen Händler:innen ohnehin der Kundschaft gegenüber haften. Versicherter Versand ist somit nur für den Händler selbst vorteilhaft. Ein Werben hiermit kann somit abgemahnt werden.
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