In unserer Reihe „Finde den Fehler“ stellen wir typische Fehler in Online-Shops vor, denn der Teufel steckt häufig im Detail.
CE-Kennzeichnung, Elektrogesetz und Energieeffizienzklassen: Gerade Händler:innen von Elektrogeräten und Spielwaren müssen an einiges denken, um einen rechtssicheren Shop vorweisen zu können. Die Händlerin dieses Shops hat an die CE-Kennzeichnung und die Informationen zur Energieeffizienzklasse gedacht. Dabei sind ihr allerdings zwei Fehler unterlaufen, die zu einer Abmahnung führten.
CE-Kennzeichnung sollte selbstverständlich sein
Bei einer Reihe von Produkten besteht eine Pflicht zur CE-Kennzeichnung. Unter anderem zählen Spielzeuge und Elektrogeräte zu den Produktgruppen, die mit einer CE-Kennzeichnung versehen werden müssen. Bei der CE-Kennzeichnung handelt es sich um eine Selbstauskunft des Herstellers, dass das Produkt auf alle EU-weiten Anforderungen bezüglich Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz geprüft wurde.
Da diese Kennzeichnung bei den hier verkauften Produktgruppen gesetzlich vorgeschrieben ist, darf damit nicht geworben werden. Denn das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verbietet das sogenannte „Werben mit Selbstverständlichkeiten“. Wenn Händler:innen damit werben, dass gesetzliche Verpflichtungen eingehalten werden, wird der Kundschaft suggeriert, dass es sich um eine Besonderheit des Shops und einen Vorteil gegenüber anderen Angeboten handelt. Diese Irreführung ist Verbraucher:innen gegenüber nicht erlaubt und kann von Mitbewerbern abgemahnt werden.
Veraltetes Energieeffizienzklassenlabel
Beim Verkauf von Elektrogeräten muss in der Regel eine Information über die Energieeffizienz angegeben werden. So sollen Verbraucher:innen den Stromverbrauch von Geräten besser einschätzen und vergleichen können.
Hier wurde zwar ein Energieeffizienzklassenlabel im Shop abgedruckt, allerdings handelt es sich um ein altes Label. Seit 2021 gelten auch für Lampen die neuen Energieeffizienzklassen A-G. Die Händlerin hatte jedoch noch ein veraltetes Label mit den Klassen A++-E verwendet. Auch die falsche Kennzeichnung der Energieeffizienzklassen stellt einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar und kann abgemahnt werden.
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Kein Rechtsanwalt muss Abmahnen !!!! Und die Politiker der °Ampel" wissen gar nicht was draußen "im Feld" abgeht, Hauptsache sie bekommen ihr Gehalt.(Steuerg elder von fleißigen Bürgern) Tschüs
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Wenn heute in Europa 16 jährige zur Wahl gehen dürfen hört es sich so an als wenn diese Wähler intelligent genug zu wissen welche Auswirkungen ihre Stimme hat. Aber wenn die Händlerin ganz einfach das CE Zeichen erwähnt ist es gleich Werbung mit Selbstverständl ichkeiten! Das erkenn die Online Shopper natürlich nicht und muss abgemahnt werden!
Das geht mittlerweile alles in die falsche Richtung - merkt aber keiner - genau wie die Ergebnisse der Europawahl die einfach nur noch vernichtend sind!
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