Abmahnungen zur Herstellung eines fairen Wettbewerbs gehören für Online-Händler zur Normalität. Aber neben Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht (z. B. bei fehlender Grundpreisangabe) können auch Markeninhaber einen Schutz ihrer Marke beanspruchen und Verletzungshandlungen bekämpfen. Davon macht auch der Autohersteller Audi Gebrauch.
Wie das Markenrecht funktioniert, ist vielen Händlern unklar. Grundsätzlich hat der Inhaber einer Marke ein ausschließliches Nutzungsrecht und Dritten ist es nicht erlaubt, im geschäftlichen Verkehr Logos oder geschützte Namen zur Kennzeichnung identischer Produkte zu nutzen.
Auch die Marke Audi gehört zu den weltweit bekanntesten Herstellern von Automobilien, die weitreichenden Schutz genießt. Die Marke Audi sowie die damit verbundenen vier Ringe sind im On- und Offline-Handel bekannt und haben einen großen Wiedererkennungswert. Zum Schutz dieses Images muss Audi jedoch immer wieder zu Abmahnungen zurückgreifen, denn besonders in der Ersatzteilbranche sind die Zubehörteile beliebt.
Markenprojektion durch Einstiegsleuchten
Immer wieder werden uns Abmahnungen der Audi AG aus Ingolstadt bekannt. In letzter Zeit ging es vermehrt um sogenannte Einstiegsleuchten. Diese Leuchten können in die Unterseiten von Autotüren eingebaut werden. Wird die Tür geöffnet, wird ein Logo auf den Boden projiziert, das dem Audi-Logo (vier Ringe über Audi) gleicht. Die Einstiegsleuchten werden daher als originale von Audi produzierte bzw. lizenzierte Produkte wahrgenommen. Bei den Produkten handelt es sich jedoch nicht um von Audi hergestellte bzw. mit deren Zustimmung hergestellte Produkte, was einen Markenrechtsverstoß darstellt.
Produktbilder
Den abgemahnten Händlern wurde meist auch die unzulässige Verwendung der Abbildungen „Vier Ringe über Audi“ und „s line“ innerhalb der Angebotsbeschreibungen vorgeworfen. Es sei lediglich Audi als Inhaber der Marke vorbehalten, diese in der Werbung zu nutzen. Die Nutzung der Wort-Bildmarken zum Zwecke der Werbung unter dem Aspekt des Ersatzteilgeschäfts sei nicht gerechtfertigt.
Wer mahnt ab?
Ausgesprochen werden die Abmahnungen durch die Audi AG. Rechtsanwaltlich vertreten lässt sich die Audi AG bei seinen Abmahnungen durch die Kanzlei „HK2 Rechtsanwälte“ aus Berlin. Bei den Abmahnungen werden die abgemahnten Händler zur Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Kostenpauschale aufgefordert. Die Kosten werden anhand des beträchtlichen Streitwertes von 150.000 Euro berechnet.
Wie gehe ich mit einer solchen Abmahnung um?
Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von Audi erhalten, gilt: Unterschreiben Sie aufgrund der Höhe der geforderten Beträge auf keinen Fall ohne weitere Überprüfung die mitgesendete Unterlassungserklärung! Unsere Erfahrung im Umgang mit den Abmahnungen durch die Audi AG hat gezeigt, dass es durchaus Sinn macht, sich gegen die Abmahnung zu wehren und insbesondere bezüglich der Höhe der Kosten Vergleichsverhandlungen mit der Gegenseite anzustreben.
Abmahnung vermeiden! Über Verkauf und Werbung zu Ersatzteilen informieren wir im Beitrag Vorsicht bei der Werbung mit fremden Marken für Ersatzteile und Zubehör.
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