Abmahnungen von Wettbewerbszentralen, Verbraucherzentralen & Co. sind für Online-Händler nichts Neues mehr. Auch der IDO Verband ist im Handel bekannt für seine Abmahnungen. Seit vergangener Woche sind uns vermehrt Abmahnungen wegen einer unvollständigen Garantiewerbung bei Amazon vorgelegt worden.
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Garantien als Werbemaßnahme
Auch wenn die Wegwerfgesellschaft im Elektronikbereich keinen Halt macht: Garantien haben besonders auf dem Elektronikmarkt einen hohen Stellenwert, da sie bei hochpreisigen Produkten ein Gefühl von zusätzlicher Sicherheit vermitteln. Wer einen Fernseher oder Laptop im vierstelligen Bereich kauft, freut sich über zusätzliche Rechte, die ihm neben der gesetzlichen Gewährleistung garantiert werden. Nicht umsonst boomt der Handel mit Zusatzgarantien, wie sie beispielsweise Amazon seit Jahren anbietet.
Wie bereits erwähnt, ist eine Garantie eine zusätzliche Absicherung, die entweder der Händler oder der Hersteller gewähren. Da sie über die gesetzlich festgelegte Gewährleistung hinausgeht, dürfen die Garantiegeber auch selbst die Bedingungen hierfür festlegen. Genau das ist der Dreh- und Angelpunkt der Abmahnungen durch den IDO Verband. Wer eine Garantie zu seinem Produkt anbietet oder eine fremde Garantie werbewirksam einsetzen will (z.B. Herstellergarantie), muss den angesprochenen Kundenkreis aber auch über die genauen Bedingungen informieren. Hier hat sich die Rechtsprechung in den letzten Jahren eindeutig positioniert.
Garantiebedingungen Pflicht
Amazon-Händler, die in Zusammenhang mit ihren Amazon-Artikel Garantien bewerben, sind jedoch zur Zielscheibe für den IDO Verband geworden. Seit vergangener Woche werden uns vermehrt Abmahnungen zugeleitet, bei denen Amazon-Händler mit Garantien warben, ohne diese näher zu erläutern und die Garantiebedingungen anzugeben.
Einer Abmahnung können Händler, die weiterhin mit Garantie werben möchten, nur wie folgt entgehen: Die Garantiebedingungen sind direkt in der Artikelbeschreibung bei Amazon anzugeben. Problematisch ist hierbei jedoch das Platzproblem. Außerdem ist die Gefahr der Veränderung groß, wenn die angehangene Händler an den Bedingungen zu schaffen machen und diese (nachträglich) ändern oder entfernen.
Alternativ kann der Begriff „Garantiebestimmungen“ (oder eine ähnliche eindeutige Formulierung) in der Artikelbeschreibung verwendet werden und diese mit einem Link zu einer Shop-Unterseite hinterlegt werden, die über den Umfang der Garantie aufklärt (sprechender Link). Aber auch bei dieser Lösung dürfen Händler auf Amazon Probleme in der Umsetzung bekommen.
Unterlassungserklärung: Aus für Garantien?
Wegen der mangelhaften Umsetzungsmöglichkeiten bei Amazon sollte nicht ohne Weiteres eine Unterlassungserklärung auf die Abmahnung des IDO Verbandes abgegeben werden. Eine vollständige Werbung inklusive Garantiebedingungen ist derzeit bei Amazon wohl nur schwer umsetzbar. Mit der Unterlassungserklärung entsteht jedoch genau die Verpflichtung dazu. Holen Sie sich also kompetente Hilfe bei der Abwehr der Abmahnung.
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