Verstoß gegen ElektroG: Deutsche Umwelthilfe mahnt Ikea ab

Veröffentlicht: 16.08.2016 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 20.06.2017

Das schwedische Möbelhaus Ikea wurde von der Deutschen Umwelthilfe abgemahnt. Dem Unternehmen wird vorgeworfen, gegen die Rücknahmepflichten, die das neue ElektroG mit sich gebracht hat, zu verstoßen.

Elektrogeräte

© viperagp – Fotolia.com

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat das schwedische Möbelhaus Ikea abgemahnt. Ikea soll nach Ansicht der Deutschen Umwelthilfe „massiv gegen die im Elektrogesetz festgeschriebene Rücknahmeverpflichtung von alten Elektrogeräten“ verstoßen. Bei Testbesuchen habe die DUH festgestellt, dass Ikea die Rücknahme von Elektrokleingeräten verweigerte und nicht korrekt über die Rücknahmepflichten informierte – damit handele das Möbelhaus rechtswidrig.

„Dass ausgerechnet Ikea Umwelt- und Verbraucherrechte ignoriert, passt nicht zur Werbung mit dem Elch und intakter Natur“, kommentiert DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. „Sollte sich der schwedische Möbel- und Einrichtungskonzern weigern, die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben und die Verbrauchertäuschung zu beenden, werden wir Klage vor dem zuständigen Landgericht erheben.“ Die DUH fordert Ikea auf, bis zum 19. August 2016 eine strafbewährte Unterlassungserklärung abzugeben und die rechtswidrige Praxis zu beenden. 

Ikea spricht von Einzelfällen und Anlaufschwierigkeiten

Philipp Sommer, Referent für Kreislaufwirtschaft bei der DUH, kritisiert das Möbelhaus vor allem deshalb, weil Ikea über seinen Online-Shop und deutsche Filialen „Millionen LEDs und Energiesparlampen, sowie hundertausende anderer Elektrogeräte pro Jahr“ verkaufe. Durch die schlechte Informationspraxis seien Verbraucher nicht darüber im Bilde, dass sie alte Elektrogeräte abgeben können. Die Deutsche Umwelthilfe fordert das schwedische Unternehmen nun dazu auf, die Kunden korrekt zu informieren und in den Filialen entsprechende Hinweistafeln anzubringen. Im Online-Shop soll direkt bei der Produktdarstellung über die Rückgabemöglichkeiten informiert werden.

Ikea erklärt auf Anfrage von OnlinehändlerNews, dass man bereits vor dem 24. Juli 2016, dem Stichtag zur Umsetzung des neuen ElektroG, damit begonnen habe, die Regelung in die Praxis umzusetzen. „Alle Einrichtungshäuser sind informiert und arbeiten entsprechend“, bekräftigt das Unternehmen. Probleme bei der Rücknahme seien Einzelfälle und „Anlaufschwierigkeiten, wie sie bei der Einführung von neuen Verfahrensweisen auftreten können“, heißt es weiter.

Alt-Elektrogeräte nehme das Unternehmen beim Kauf eines neuen Produkts gleicher Funktion in allen Einrichtungshäusern in Deutschland kostenlos zurück. Kleingeräte mit einer Kantenlänge von weniger als 25 cm will Ikea auch unabhängig von einem Neukauf zurücknehmen. Die Deutsche Umwelthilfe beschreibt unterdessen einen Fall, bei dem einem DUH-Mitarbeiter am Informationsschalter in einer Ikea-Filiale erklärt wurde, dass die Rückgabe eines Elektrokleingeräts nicht möglich sei.

Die Deutsche Umwelthilfe war zuvor bereits schon gegen Amazon vorgegangen, weil auch der US-Konzern gegen die Bestimmungen des neuen Elektrogesetzes verstoßen habe. Amazon habe ebenfalls eine Abmahnung mit strafbewährter Unterlassungserklärung erhalten.

Neue Abmahnungen durch ElektroStoffV

Die Umsetzungsfrist für das neue ElektroG ist am 24. Juli 2016 abgelaufen. Bis zu diesem Tag mussten Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten die Rücknahmestellen für Altgeräte eingerichtet haben. Das neue Gesetz verpflichtet Vertreiber von Elektrogeräten, die eine Verkaufsfläche von mindestens 400 Quadratmetern für diese Geräte haben, dazu, beim Verkauf eines neuen Geräts an einen Endkunden ein Altgerät kostenfrei zurückzunehmen. Bei Online-Händlern ist die Lagerfläche für Elektro- und Elektronikgerät ausschlaggebend dafür, ob das Gesetz zur Anwendung kommt.

Händler von Elektro- und Elektronikprodukten müssen sich zudem offenbar auf weitere Abmahnungen durch die Deutsche Umwelthilfe einstellen: Durch die ElektroStoffV dürfen Elektro- und Elektronikgeräte nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn bestimmte Werkstoffe – darunter Quecksilber oder auch Blei – nur zu je 0,1 Gewichtsprozent enthalten sind. Dem Händlerbund liegt bereits eine Abmahnung der Deutschen Umwelthilfe gegen einen Händler wegen des Verstoßes gegen die ElektroStoffV vor. Am 21. September 2016 wird zudem der Bundesgerichtshof den Vertrieb von Energiesparlampen mit erhöhtem Quecksilbergehalt verhandeln. Auch dieser Händler hatte eine Abmahnung erhalten, weil er die Grenzwerte überschritten haben soll. 

Kommentare  

#1 Christian 2016-08-17 10:59
Scheinbar ist das deutsche Umweltamt maßlos überfordert. So wundert es mich kaum, dass man nur die größeren Unternehmen wie Ikea und Amazon in die Pflicht nimmt. Jedoch übersieht man die Verstöße bei den anderen 99% großzügig. Denn die wenigsten Händler die ElektroGeräte aus Fernost vertreiben wie auf Ebay und Co halten sich an die ElektroG Norm.
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