Ende Juli mussten wieder zahlreiche Amazon-Händler dafür einstehen, dass Amazon bei seinen Darstellungen nicht ganz auf der rechtskonformen Seite steht. Wir haben darüber berichtet, dass Amazon-Händler wegen der bei Amazon dargestellten Versanddauer „Voraussichtliche Versanddauer 1 - 3 Tage“ abgemahnt wurden.
Liefertermine: Nägel mit Köpfen machen
Händler sind gesetzlich verpflichtet, dem Kunden einen Termin zu nennen, wann dieser mit dem Eintreffen der Ware rechnen kann. Voraussichtliche Liefertermine sind nicht statthaft. Grund sind unter anderem auch nachgelagerte Streitigkeiten wegen verspäteter Lieferungen. Mit offenen Lieferterminen kann der Händler bei Überschreitung der Versandzeit ggf. Schadensersatzansprüche umgehen.
Wer eine „voraussichtliche Versanddauer„ angibt kann im Gegenteil sogar mit Abmahnungen rechnen – egal ob die Darstellung vom Amazon-Händler beeinflussbar ist oder nicht. Anfang August konnten wir allen Amazon-Händlern zumindest ein wenig Entwarnung geben, weil Amazon offensichtlich wegen seiner Lieferzeiten nachgebessert und die Angabe „voraussichtlich“ entfernt hat.
Erneut Nachbesserungsbedarf
Beim Blick auf Amazon lässt sich jedoch aktuell wieder feststellen, dass einige Artikel wieder mit einer voraussichtlichen Versandangabe am Artikel versehen wurden:
Offensichtlich hängt die Darstellung von den verschiedenen Browsertypen ab – ändern kann dies jedoch nichts daran, dass die Darstellung Amazon-Händler weiter in die Bredouille bringen kann. Hier muss Amazon also nochmal ran und nachbessern.
Und auch an dieser Stelle erneut der Hinweis auf die Entfernung des Hinweises „voraussichtlich“ in den detaillierten Verkäuferinformationen, die über den verlinkten Verkäufernamen erreichbar sind. Die dort angezeigte Versandkostentabelle enthält gegebenenfalls weiterhin eine „voraussichtliche Versanddauer“. Hier sollte jeder Händler noch einmal hineinschauen und – soweit möglich – für eine Änderung sorgen.
Als Fazit muss daher gesagt werden: Es ist alles wie gehabt und die Probleme für Händler hören nicht auf...
Kommentar schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Wir z.b. haben Bestellwaren, das heißt, dass man diese nicht auf Lager produzieren kann, da Nischenprodukt und die Kunden hier besser fahren preislich, als auch bzg. Sonderwünschen, wenn wir erst produzieren, wenn der Kunde "GEKAUFT" hat.
Diese werden dann im Ausland produziert, auf See geschickt in GANZEN Containern.
Was sagt der Politiker-Geist es-Zwerg nun dazu, dass hier kein normaler Mensch auf der Welt einen Liefertermin nennen kann, der nahezu 100% ist. Und warum muss irgendein RA dazu noch die Augen zumachen und den Erfüllungsgehil fen eines so schwachsinnigen Staates spielen.
Das müsst ich als Bürger verklagen dürfen. Am besten auch gleich ohne Gerichtsverfahr en abmahnen dürfen mit Strafe von 100 Tagessätzen des Saltärs des armen Politkermannes oder -frau, so wie die jedem die Möglichkeit geben uns Händler abzumahnen ohne ein Gerichtsverfahr en.
Die Politiker sollten sich alle nur schämen.
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Oder man storniert einfach Sendungen und schickt Sie retour nur weil bei DHL das Geschäftskunden portal streikt und der Routingcode fehlerhaft ist.
Möchte echt wissen wer sich all den Schwachsinn einfallen lässt. Es wird immer unlustiger.
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Kontaktmail vom 27.07.2016 - 16:25 bisher ohne Antwort, ausser, dass die Mail angekommen ist.....
>>Ihre E-Mail hat den Händlerbund erreicht. Vielen Dank!
Die für Sie zuständige Mitarbeiterin Frau Y.B. wird sich schnellstmöglic h um Ihr Anliegen kümmern und sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen
>>
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Hellmeier
ziczac-affaires
Ihre Antwort schreiben