Abmahnungen wegen Verkauf „Japanischer Messer“

Veröffentlicht: 13.09.2016 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 13.09.2016

Genau wie „Made in Germany“ für einige Waren genießen auch Messer aus Japan einen guten Ruf hinsichtlich Qualität und Lebensdauer. Kunden, die nach japanischer Wertarbeit suchen, sind daher möglicherweise eher bereit, mehr Geld für ein Messer auszugeben. Online-Händler von Messern sollten jedoch lieber noch einmal genau hinsehen, ob ihre Produkte tatsächlich aus Japan stammen.

Messer
© Ezio Gutzemberg – Fotolia.com

Werbung mit Herkunftsbezeichnungen

Schuhe aus Italien oder Olivenöl aus Griechenland: Mit einigen Regionen oder Ländern verbinden Kunden ein besonderes Vertrauensverhältnis, da die dort produzierte Ware eine vergleichsweise hohe Qualität hat. Online-Händler sollten sich jedoch vergewissern, dass der Artikel diese Herkunftsbezeichnung zu Recht trägt, denn Werbung mit falschen geografischen Herkunftsangaben ist ausdrücklich verboten (§ 127 MarkenG).

So werden immer wieder Online-Händler zur Verantwortung gezogen, die ihre Messer (wissentlich oder unwissentlich) als „Japanische Messer“ bewerben. Tatsächlich stammen diese Messer aber gar nicht aus Japan.

Abmahngründe

Da "Made in Japan" oder ähnliche Formulierungen in Bezug auf die Herkunft eines Messers besondere Erwartungen bezüglich der Produktqualität und der Zuverlässigkeit wecken, ist diese Kennzeichnung Messern vorbehalten, die entweder gänzlich in Japan hergestellt wurden oder eine in Japan für die Produktqualität entscheidende Behandlung erfahren haben.

Durch die Produktion in Japan haben die Messer im Vergleich zu anderen Herkunftsländern eine besondere Schärfe und eine althergebrachte Fertigungskunst. Werbeaussagen zum Vertrieb von Messern als “Made in Japan“ oder „Japanisches Messer“ sind daher irreführend und zu unterlassen, wenn die für die Herstellung der Messer wesentlichen Fertigungsschritte nicht in Japan stattgefunden haben.

Kunden, die nach japanischen Messern suchen, werden zu Unrecht auf solche unrichtigen Angebote gelockt. Zudem weisen die Messer, die nicht in Japan gefertigt werden, möglicherweise eine andere Qualität auf. Händler verschaffen sich daher einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil.

Wie gehe ich mit einer solchen Abmahnung um? 

Zunächst sollten Abmahnungen schon im Vorhinein vermieden werden. Wer Produkte aus bestimmten Regionen verkauft, muss sich vorher vergewissern, dass die Werbung auch richtig ist – um nicht Gefahr einer Abmahnung zu laufen. Zugegeben, keine leichte Aufgabe...

Die Abmahnungen sind relativ kostspielig und belaufen sich aufgrund des hohen Streitwertes auf über tausend Euro. Haben Sie eine Abmahnung aufgrund des unzulässigen Verkaufs von Messern unter der Bezeichnung „Japanisches Messer" erhalten, gilt: Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne weitere Überprüfung die mitgesendete Unterlassungserklärung, sondern lassen sich zunächst rechtsanwaltlich beraten. Grund hierfür ist, dass die Überprüfung der Herkunft der Messer schwer möglich ist und die Gefahr künftiger Unterlassungserklärungen bei einem erneuten Verkauf nicht-japanischer Messer unter der Bezeichnung „Japanisches Messer“ nicht auszuschließen ist.

Kommentare  

#2 Redaktion 2016-09-20 10:34
Hallo Mathias,

man kann einen Hinweis auf den Produktionsort verwenden oder lediglich den Namen "Messer" angeben.
VG!
Zitieren
#1 Mathias 2016-09-14 14:14
Wie darf man den ein Messer bezeichnen das aussieht wie ein Japanisches Kochmesser aber wo anders produziert wurde ?
Zitieren

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.