Sind Abmahnungen sinnvoll und notwendig, um einen fairen Wettbewerb zu erhalten? Darüber scheiden sich die Geister. Nichtsdestotrotz nimmt die Welle an Abmahnungen im Online-Handel nicht ab. Im Gegenteil, je mehr Händler auf den E-Commerce-Markt drängen, desto mehr Notwendigkeit der „Zurechtweisung“ entsteht. Das sind die neuesten Clous der Abmahner.
Wer? Arthur Schifferer (über die Kanzlei Kreitmaier & Collegen Rechtsanwälte)
Wie viel? 984,60 Euro
Betroffene? Händler von Trägermedien (USK/FSK 18)
Was? Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz
Nach den Vorschriften aus dem Jugendschutzgesetz dürfen Trägermedien (USK 18, FSK 18) nur an volljährige Personen verkauft und versendet werden. Handeln Händler mit derartigen jugendgefährdenden Produkten, dürfen diese nicht für Kinder und Jugendliche einsehbar sein (vergleichbar mit einem Erwachsenenbereich in Videotheken). Außerdem muss eine Altersverifikation durchgeführt werden. Kommt man als Händler diesen Verpflichtungen nicht nach, ist eine Abmahnung wahrscheinlich. Vorsicht: der Abmahner macht Testkäufe. Außerdem wird den Abgemahnten vorgeworfen, keinen Jugendschutzbeauftragten bestellt zu haben.
Wer? SOTOL Trading GmbH (über Rechtsanwalt Dr. jur. Theo Kalogeropoulos)
Wie viel? 3.022,96 Euro (inkl. Schadensersatz)
Betroffene? Händlern von Stretchfolien
Was? Irreführende Werbung (Mogelpackungen)
Mit einer auffallenden Häufigkeit ist und ganz aktuell die SOTOL Trading GmbH aufgefallen (aktuell 7 Abmahnungen). Die SOTOL Trading GmbH ist als Großhändlerin im Bereich „Stretchfolien“ aktiv und mahnt entsprechende irreführende Werbeaussagen für Stretchfolien ab. Durch Testkäufe konnte festgestellt werden, dass die beworbenen Länge (300 Meter) nicht zutreffend war, sondern die Folien angeblich deutlich kürzer waren. Aufgrund des sehr hohen Streitwertes (50.000 Euro) und in dieser Konstellation unüblichen Schadensersatzanspruchs von 1.200 Euro sollte unbedingt Rücksprache mit einem Rechtsanwalt genommen werden, bevor nähere Schritte eingeleitet werden.
Wer? Jacek Grzegorowski (über die Kanzlei für Verbraucherschutz und Internetrecht, Rechtsanwalt Rosing)
Wie viel? 865,00 Euro
Betroffene? Händler von Naturpflegeprodukten (z.B. Duftöle)
Was? Fehlende Informationspflichten, Link zur OS-Plattform
Auf jeder Webseite, über die über die Kauf- oder Dienstleistungsverträge mit Verbrauchern geschlossen werden, muss sich seit dem 9. Januar 2016 ein Hinweis auf die neue Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission (sog. „OS-Plattform“) befinden. Mitbewerber, die diese Informationspflicht nicht erfüllt haben, werden von Jacek Grzegorowski abgemahnt.
Bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr muss der Unternehmer den Kunden unterrichten darüber, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist, Artikel 246c Nr. 2 EGBGB. Ebenfalls ein Verstoß, den Jacek Grzegorowski mit Hilfe seines Anwaltes verfolgt.
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tatsächlich gibt es eine solche Initiative :)
www.fair-commerce.de/
Liebe Grüße
Die Redaktion
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Sie verharmlosen die Abmahnungspraxi s. Es es geht hier auch darum volkswirtschaft lichen Schaden abzuwenden und eine ständige Insolvenzbedroh ung zu verhindern . Es geht bei den Abmahnungen fast immer um Kleinigkeiten die ohnehin vom Kunden kaum oder gar nicht wahrgenommen werden . Auch dürften Flüchtigkeitsfe hler nicht zu Vertragsstrafen führen . Sie wissen mit Sicherheit was das für die meisten kleineren Händler bedeutet. Ich gehe sogar soweit , dass die Abmahnpraxis Neugründungen verhindert aus Angst vor der Geschäftswelt.
Aber wie gesagt, Abmahnungen haben natürlich einen Sinn müssen aber auf den Prüfstand...
Eine Initiative wäre wünschenswert
Danke
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Es wird höchste Zeit, dass sich die Händler zusammenschließ en, um gemeinsam eine Änderung der Gesetzeslage zu bewirken. Der Händlerbund wäre dafür sicher die richtige Organisation und man sollte sich überlegen, innerhalb des Händlerbundes ein Forum interessierter Händler einzurichten und mit diesen zusammen Strategien zu entwickeln, die auf eine Veränderung der derzeitigen Situation auf politischer Ebene (z.B. durch Petitionen) abzielen. Das Warnen vor Abmahnungen alleine reicht nicht mehr!
Die Situation, dass jeder Onlinehändler automatisch stets mit einem Bein vor Gericht steht, muss ein Ende haben!!! Wir wollen nicht länger eine sichere und jederzeit nach Gutdünken verfügbare Geldquelle für Anwälte sein, die nichts besseres gelernt haben, als skrupellos Kapital aus ihrem juristischen Wissensvorsprun g gegenüber Laien zu ziehen.
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MfG Dieter Klaucke
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Abmahnung ja - aber mit einer 7tägigen Frist den Mißstand zu beheben und im Wiederholungsfa ll gibt es eine Strafe.
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Vieleicht haben 4 Jahre noch nicht gereicht das er es jetzt so versucht?
Vieleicht sollte man sich mal anschauen und genauer überprüfen ob er wirklich die angegebe Waren verkauft oder ob es nur ein Schein tätigkeit ist
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Das wissen auch Richter , urteilen aber anders ..
Akademische Abschlüsse garantieren eben nicht ethische Korrektheit .
Normalerweise würde ich so etwas wesentlich schäfer ausdrücken !!
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