Abmahnmonitor: Rolling Stones, Reisenthel und IDO

Veröffentlicht: 25.10.2016 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 02.11.2016

Als Online-Händler muss man scheinbar stets ein Auge auf alles haben. So kann die Abmahngefahr an allen Ecken und Enden lauern. Wir haben wieder drei Abmahnungen herausgesucht, die in den vergangenen Tagen eingetroffen sind. Diesmal sind die Schlagwörter: Rolling Stones, Reisenthel und IDO.

Rolling Stones
Igor Vkv / Shutterstock.com

Wer? Bravado International Group Ltd. (über Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte)

Wie viel? 2073,90 Euro

Betroffene? Ebay-Händler

Was? Unberechtigte Verwendung des Rolling Stones-Logo

Nicht nur Musikfans denken beim Logos mit der einem offenen Frauenmund und herausgesteckter Zunge sofort an die Rolling Stones. Wie nicht anders zu erwarten, wurde für den Namen „ROLLING STONES“ und das betreffende Mund-Logo auch eine geschützte Marke eingetragen. Die Abmahnerin, die Bravado International Group Ltd., ist Lizenznehmerin für verschiedene Rolling-Stones-Marken, u.a. „Rolling Stones“ und die bekannte „Stones-Zunge“.

Die abgemahnten Händler haben Artikel bei Ebay vertrieben (z.B. Webbänder), ohne die entsprechende Lizenz für die Nutzung der Zeichen und Bildnisse zu besitzen. Mit den Abmahnungen geht die Bravado International Group Ltd. gegen die unzulässige Verwendung vor.

 

Wer? Peter Reisenthel Accessoires (über die Kanzlei Busse & Partner)

Wie viel? Differiert je nach Gegenstandswert von mindestens 50.000 Euro

Betroffene? Händler von Täschnerwaren

Was? Verstoß gegen das Geschmacksmuster „Carrybag“

Sie sind praktisch und leicht und dürfen bei keinem Einkaufstrip fehlen: die Einkaufskörbe mit dem markanten Aluminiumrahmen. Groß herausgebracht hat sie die Firma Reisenthel, die sich – verständlicherweise - sowohl die Marke Carrybag, als auch das entsprechende Geschmacksmuster dafür schützen lassen hat.

Neben der üblichen Abgabe der Unterlassungserklärung fordert der Abmahner in seiner Abmahnung Auskunft über den Verletzungsumfang sowie Schadensersatz. Aufgrund der vorformulierten weiten Unterlassungserklärung und der hohen Kosten sollte unbedingt ein Rechtsanwalt im Abmahnfall konsultiert werden.

 

Wer? IDO Verband

Wie viel? 232,05 Euro

Betroffene? Ebay-Händler

Was? Werbung mit versichertem Versand

Und auch ein alter Bekannter darf in diesem Abmahnmonitor nicht fehlen. So tritt der IDO Verband immer wieder wegen einer veralteten Widerrufsbelehrung und fehlenden Informationspflichten (z.B. Vertragstextspeicherung, Gewährleistungsrecht) in Erscheinung. Besonders auffällig wurden uns Abmahnungen zugeleitet, die die unzulässige Werbung mit einem versicherten Versand betrafen. Besonders ärgerlich, da die Abmahnungen nicht sein müssen. Außerdem muss darauf hingewiesen werden, dass wieder verstärkt Vertragsstrafen geltend gemacht werden.

Kommentare  

#6 peter 2022-04-17 12:49
Hallo Leute,
ich bin kleingewerblich er Unternehmer und betreibe meinen Online-Shop nebenberuflich. Mein Jahresumsatz beläuft sich ca. 1000€. Dieser Umsatz ist ok für und es macht mir auch Spaß.

Nun wurde ich von einer Kanzlei angemahnt mit einer Summe von über 2000€, siehe Artikel welches 1:1 auf mich gemünzt ist.
ratgeberrecht.eu/.../...

Die Ware, die angemahnt wurde, konnte ich noch nicht mal verkaufen. Das heißt, mit dem unbewusst benutzen Keyword "Reisethel" habe ich keinen Umsatz sprich "Vorteile" generiert.

Was sind eure Erfahrungen mit so was?
Kann ich nicht auf Stückchen Papier eine eigene Unterlassung aufsetzen mit den Worten "Sorry, ich tue es nie wieder" (natürlich viel freundlicher formuliert)
Muss ich zahlen?
Kann ich nicht einfach sagen, mein generierte Jahresumsatz ist im Verhältnis zu der Summe zu hoch.
Kann ich keine Summe selber bestimmen?

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttagt
Theodrikis Zalikis


____________________

Antwort der Redaktion:

Hallo Herr Zalikis,

da es sich bei jeder Abmahnung um einen Einzelfall handelt, empfiehlt es sich, professionelle rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Leider können wir als Redaktion, auch aus Gründen der Haftung, keine individuelle Rechtsberatung geben. Gerne können sie sich mit ihrem Anliegen an unsere Rechtsabteilung wenden. haendlerbund.de/.../...

Alles Gute und viele Grüße

die Redaktion
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#5 Fränky 2017-07-10 15:26
Natürlich sollen die Rechte geschützt werden, auch Urheber- u. Markenrechte, allerdings sind wir mittlerweile so weit das sich jeder der über entsprechende Geldmittel verfügt alles Mögliche einfach schützen lässt (es lässt sich beim DPMA ja fast alles ohne Probleme eintragen wenn man nur die Gebühr bezahlt). Von einem Gewerbetreibend en wird dann verlangt er müsse sich über alles informieren! Hat schon einmal jemand von unseren Politikern versucht sich einen Überblick über Geschmacksmuste r, Gebrauchsmuster , Wort- und Bildmarken zu machen? Das ist so gut wie unmöglich und jeden Tag kommen neue dazu - ein Gewerbetreibend er der das alles beobachten will kann ja nichts anderes machen.

Leider sind in der Politik zu viele Juristen die ihren Standesgenossen sicher nicht die Geschäftsgrundl age entziehen indem sie einfach mal eine Pflicht zu kostenneutralen Erstabmahnung durchsetzen.

Aber das Heer von Juristen ohne sinnvolle Aufgaben würde sicherlich aufschreien wenn man ihnen eine solch einfache und vor allem lukrative Einkommensquell e nehmen würde - die müssten sich dann ja um richtige Arbeit kümmern.

Vielleicht gibt es ja mal jemanden der Widerstand gegen diese Abzocke organisiert - ich wäre dabei.
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#4 Helmut Diefenbach 2017-01-18 17:32
Stimme meinen Vorrednern zu. Bin als Künstler, der über Ebay versucht seine Arbeit zu verkaufen, um am Rande der Existenz leben zu können, gezwungen als "gewerblich" aufzutreten und gleichzeitig ziehe ich mir damit den Boden unter den Füßen weg, da ich als Künstler nicht anerkannt werde, sondern als Gewerbetreibend er dastehe. Folge: Rechtsstreit mit Eric Clapton wegen Recht am Bild verloren, ca. 10 tsd EUR an der Backe (ich hatte ein Gemälde von Eric gemalt und für 120 Euro verkauft). Somit ist generell mein Recht Werke im höheren Interesse der Kunst anzufertigen und zu verwerten, nichtig. Nun machen Abmahnanwälte mich gänzlich platt, da ich auch Rolling Stones und Keith Richards gemalt hatte. Hauptsache der Porsche vom Abmahnanwalt ist damit finanziert.
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#3 Jürgen Blask 2016-11-30 17:13
Es wird alle höchste Zeit dass wir Online - Händler uns zusammen tun und etwas unternehmen. Es geht uns alle an und wir sind aufgerufen etwas zu unternehmen.
Wie viele Existenzen müssen noch zerstört werden durch Abmahner.
Es ist an der Zeit alle Händler aufzurufen sich solidarisch zusammen zu tun.
Unterschriften sammeln in Millionen - Höhe. So viel sind wir. Eine Eingabe machen die diesen Unsinn abreißt und beendet. Strafe ja aber Willkür nein.
Wer ist bereit einen Händlerverein zu gründen und wer ist bereit mit daran zu arbeiten.
Denkt daran morgen könntet Ihr abgemahnt werden. Wir sind Menschen und die machen leider Fehler.
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#2 Huber S. 2016-10-29 12:37
Ich kann dem voran gegangen Kommentar nur beipflichten. Leider ist das hier das falsche Forum um eine Änderung anzuregen oder anzustoßen. Der "Händlerbund" sieht das Abmahnwesen hier Deutschland dann doch eher als zu lukratives Geschäftsfeld für sich selbst (Beratung/Artik el) als endlich mal ein wenig Lobby für die Händler zu organisieren. Schade eigentlich, das wir Händler keinen echten Lobbyverband in der Politik haben. Schnell wäre der Spuk vorbei, wenn sich die gesamte deutsche eCommerce Szene auf eine serösere Gangart einigen könnte. Die hemmungslose und vor allem Gschäfts- und Existenzbedrohe nde der Abzocke durch unseriöse Anwaltskanzleie n wäre schlagartig vorbei. Das gesamte europäische Ausland reibt sich verwundert die Augen angesichts der Summen dieser Wegelagerei und freut sich insgeheim, das die deutschen Mitbewerber hier so eiskalt von Anwälten und unseriösen Kaufleuten (auch aus dem Ausland!) abgezockt werden können. Mit Rechtspflege hat das deutsche Abmahnwesen schon sehr, sehr lange nichts mehr zu tun!
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#1 Wolfgang Köbke 2016-10-26 15:06
Sehr geehrte Frau Bachmann,

sie stellen die Frage:"Sind Abmahnungen sinnvoll und notwendig, um einen fairen Wettbewerb zu erhalten" Ich meine im Prinzip NEIN in der Realität manchmal schon ja.

Wenn ein Bürger meint, die Darsrellung in einem z.B. Internetportal verstoße gegen geltendes Recht, was ja in Deutschland oft nicht zu erkennen ist, so kann er dem Betroffenen eine kostenfreie Mitteilung senden, damit jenes zeitnah verändert wird. Das gilt auch für Rechtanwälte und ist nicht gesetzlich verboten!

Aber scheinbar geht es einigen Leute nicht um einen gewissen Verstoß , sondern nur um reines "Geldmachen". Gerade Rechtanwälte, die auf Kosten der Allgemeinheit (Steuerzahler) ihre Juraausbildung Ausbildung an der Uni gemacht haben geben hier oft ein schlechtes Beispiel. Es gibt andere Möglichkeiten Geld zu verdienen- auch als Rechtsanwalt.

Dieses regt mich bei der ganzen Abmahnthematik am meisten auf. GELD. GELD und nochmals GELD!

Und glauben Sie mir, unser Justisminister Heiko Maas wird da nichts ändern. "Man verärgert doch keine Kollegen" Und der logische Menschenverstan d bleibt da wo er ist- naja sie wissen schon wo.

Tschüs
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