Unterlassungserklärung: Pokémon Go Entwickler lenkt ein

Veröffentlicht: 25.10.2016 | Geschrieben von: Julia Ptock | Letzte Aktualisierung: 25.10.2016

Die Fans waren von Pokémon Go begeistert. Der Verbraucherzentrale Bundesverband nicht – was vor allem an den Nutzungs- und Datenschutzbedingungen des Spiels lag. Eine Abmahnung war die Folge. Nun lenkt App-Entwickler Niantic ein und hat in allen beanstandeten Punkten eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Samsung Smartphone mit geöffnetem Playstore – Pokémon Go App

Randy Miramontez / Shutterstock.com

Die Kritik an der Pokémon Go App war vernichtend. Die Datenschützer bemängelten unter anderem, dass die App zu viele Zugriffsrechte verlange. Ein anonymes Spielen sei unmöglich. Personenbezogene Daten können laut der Nutzungsbedingungen einfach weitergegeben werden. Die Kritik veranlasste den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zur Abmahnung von Niantic, dem Entwickler der Pokémon Go App.

Nun beugt sich Niantic dieser Abmahnung und hat in allen 15 beanstandeten Punkten eine verbindliche Unterlassungserklärung abgegeben. Das Ergebnis: Ab 2017 können deutsche Spieler auf rechtskonforme Nutzungs- und Datenschutzbedingungen hoffen. Schon in der Umstellungsphase darf sich Niantic gegenüber Kunden nicht mehr auf die beanstandeten Klauseln berufen. 

Fragwürdige Klauseln: Bereits in Umstellungsphase wird darauf verzichtet

„Wir freuen uns, dass sich Niantic einsichtig gezeigt hat. Nutzerinnen und Nutzer von Pokémon Go in Deutschland können nun erwarten, dass sich das Unternehmen künftig an hier geltenden Verbraucherschutzstandards orientiert.“, sagt Heiko Dünkel, Rechtsreferent beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Unter den 15 beanstandeten Punkten finden sich unter anderem folgende:

Niantic hatte sich das Recht herausgenommen, den Vertrag jederzeit einseitig zu verändern oder fristlos zu kündigen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband sah dies jedoch kritisch und vertrat die Ansicht, dass eine Sperrung des Zuganges nicht im alleinigen Ermessen des Unternehmens möglich sein soll. Zudem war die  Rückerstattung von mit echtem Geld getätigten In-App-Käufen ausgeschlossen. Weiterhin sorgte auch die Möglichkeit, dass die Weitergabe personenbezogener Daten der Verbraucher an private Dritte ohne gesonderte Einwilligung der Betroffenen möglich sein sollte, für Kritik.

Mit der verbindlichen Unterlassungserklärung erklärt Niantic sich nun bereit, sich an den in Deutschland geltenden Verbraucherschutzstandards zu orientieren. Und dies nicht erst ab 2017. Bereits während der Umstellungsphase bis Ende 2016, die Niantic von dem vzbv eingeräumt bekommen hat, will sich der App-Entwickler nicht mehr auf die Klauseln berufen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte bei Nichtabgabe der Unterlassungserklärung damit gedroht, eine Klage zu prüfen.

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