Abmahnmonitor: VAWID e.V., Marcel Frank, MO Streetwear

Veröffentlicht: 01.11.2016 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 18.07.2017

Ohne Zweifel, die Uhr tickt ständig weiter und neue Vereine und Abmahner schießen aus dem Boden. Wir haben einen neuen Abmahner erspäht, der uns beim näheren Hinsehen plötzlich gar nicht mehr so unbekannt vorkommt.

Abmahnmonitor
© Halfpoint / Shutterstock.com

Wer? VAWID e.V. (Verein zur Abwehr von Wettbewerbsverstößen Gewerbetreibender in Deutschland)

Wie viel? 297,50 Euro

Betroffene? Ebay-Händler

Was? Fehlender Link zur OS-Plattform

Als gäbe es nicht bereits genug Vereine, die sich einem „fairen Wettbewerb“ verschrieben haben, kam aktuell wieder ein ganz aktueller Kandidat hinzu: der VAWID e.V. aus Köln. Zunächst bewegt man sich auf sicherem Eis und rügt den fehlenden Link zur OS-Plattform. Jedoch ist der Verein erst kürzlich unter diesem Namen im Vereinsregister zu finden. Vorher hieß er „Verein zur Abwehr von Wettbewerbsverstößen und gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.“ oder kurz „VAUG e.V.“. Spätestens jetzt dürfte es bei dem einen oder anderen Betroffenen klingeln. Fairer Wettbewerb schön und gut... Auch beim VAWID e.V. ist die Legitimation, Abmahnungen auszusprechen, zu bezweifeln und daher ein näheres Hinsehen im Abmahnfall auf jeden Fall angebracht.

 

Wer? RC-Fahrzeug-Shop-Frank (Marcel Frank, über die Kanzlei Sandhage)

Wie viel? 413,90 Euro

Betroffene? Ebay-Händler von RC-Modellbauartikeln

Was? Fehlender Link zur OS-Plattform

Offensichtlich ist ein fehlender Link zur OS-Plattform und die damit vernachlässigte Pflicht aus einer europäischen Verordnung derzeit ein gefundenes Fressen für Abmahner. Auch ein Herr Marcel Frank lässt über die Kanzlei Sandhage abmahnen, wenn der Link und der entsprechende Hinweis im Ebay-Shop fehlen. Betroffen sind aber derzeit nur Händler von RC-Modellbauwaren. Dennoch ist dieser Fehler unnötig und muss nicht sein. Machen Sie es den Abmahnern nicht so leicht und beugen entsprechend mit dem Hinweis vor. Formulierungsbeispiel:

"Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter http://ec.europa.eu/odr." Der Hinweis wird im Impressum und in den AGB und Kundeninformationen eingefügt.

 

Wer? MO Streetwear GmbH (über die Kanzlei Preu Bohlig & Partner)

Wie viel? (noch) keine Kostenrechnung in den ersten Schreiben

Betroffene? Händler von Textilartikeln und Taschen

Was? Markenverletzung der Marke „MO“

Die Bezeichnung „MO“ ist beim Deutschen Patent- und Markenamt als Marke eingetragen. Die uns bekannten abgemahnten Händler machten sich diesen Namen zunutze und verwendeten die Kombination „MO style“ für die Bewerbung ihrer Waren, meist Kleidungsstücke. Dies hält die Abmahnerin für einen Verstoß gegen ihre eingetragene Marke und geht dagegen vor. Kosten werden in den uns vorliegenden ersten Abmahnschreiben noch nicht geltend gemacht. Von der Forderung der Unterlassungserklärung sieht man aber nicht ab. Aufgrund des generell hohen Streitwertes bei Markenverletzungen sollte hier jedoch nicht leichtfertig vorgegangen werden.

 

Kommentare  

#2 Starlord 2016-11-05 09:15
Unglaublich das der Abmahnbetrug seit mehr als 10 Jahren nicht gestoppt oder gehindert wird - was denkt denn der Gesetzgeber wen der dadurch entstehende volkswirtschaft liche Schaden am Ende treffen wird? Sicher ist: nicht die Berufsgenossen (Juristen).
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#1 Grit 2016-11-02 16:40
Sandhage ist ein bekannter Massenabmahner in allen Bereichen
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