Abmahnmonitor: Puma und VSM Deutschland GmbH

Veröffentlicht: 08.11.2016 | Geschrieben von: Katharina Däberitz | Letzte Aktualisierung: 12.03.2021

Auch diese Woche haben wir wieder unsere Augen und Ohren offen gehalten und dabei neue Abmahner ausfindig gemacht. Verkaufen Sie beispielsweise auf Ebay indizierte Trägermedien, sollten Sie unbedingt weiterlesen. Aber auch die Werbung mit Garantien ist weiterhin ein beliebter Abmahngrund.

Puma Logoricochet64 / Shutterstock.com

Wer? PUMA SE (über Rechtsanwälte Göhmann)
Wie viel? -
Betroffene? Händler von Schuhen
Was? Rechtswidriger Vertrieb von unlauter nachgeahmten Schuhen

Besonderheit in dieser Angelegenheit ist, dass die Gegenseite keine vorherige Abmahnung ausspricht, sondern direkt einen Beschluss im einstweiligen Verfügungsverfahren erwirkt hat. Den Antragsgegnern wird untersagt, im geschäftlichen Verkehr bestimmte Schuhe herzustellen, herstellen zu lassen, anzubieten, in den Verkehr zu bringen, einzuführen, auszuführen und/oder in der Werbung zu benutzen oder zu den vorgenannten Zwecken zu benutzen. Bei dem streitgegenständlichen Schuh soll es sich um eine Kopie des Modells „Creeper by Rihanna“ handeln, welcher eine Kombination aus klassischem Wildlederstoff und einer besonderen, gerillten Plateausohle darstellt.

Bei Zuwiderhandlung wird ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft angedroht. Sollten Sie ebenfalls eine einstweilige Verfügung erhalten haben, raten wir daher dringend, diese anwaltlich überprüfen zu lassen und die Widerspruchsfrist nicht verstreichen zu lassen.

Wer? VSM Deutschland GmbH (über Marquardt Rechtsanwälte)
Wie viel? 1044,40 Euro
Betroffene? Händler von Elektroartikeln
Was? Werbung mit Garantien  

Abgemahnt wurden die Angaben „volle Herstellergarantie“ sowie „2 Jahre Herstellergarantie“ innerhalb der Artikelbeschreibung auf Ebay ohne Näheres zur Garantie auszuführen. Die abgemahnten Händler wurden aufgefordert, dies zukünftig zu unterlassen.

§ 477 BGB legt Sonderbestimmungen für Garantien fest, die unbedingt eingehalten werden müssen. Dazu gehören neben dem Inhalt der Garantie auch alle wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind, insbesondere zum räumlichen Geltungsbereich der Garantie und Angaben zum Garantiegeber. Auch der Hinweis, dass die gesetzlichen Gewährleistungsrechte von der Geltendmachung der Garantie nicht beeinträchtigt werden, ist zwingend erforderlich.

Wie Sie die Werbung mit Garantien im Online-Shop rechtssicher darstellen, können Sie dem Hinweisblatt des Händlerbundes entnehmen.

 

Kommentare  

#1 Steffen 2016-11-21 01:27
Hallo alle zusammen,

auch ich bin betroffen vom Abmahnwahn des Herrn Stanislav Miliuk und auf der Suche nach weiteren Betroffenen. Bitte meldet euch bei mir.
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