Schon am Samstag ist der erste Advent. Wenn für viele Händler der beste Umsatz des Jahres ansteht, wollen andere ein Stück davon abhaben. Auch in der Weihnachtszeit lassen sich Händler und Anwälte nicht davon abhalten, Briefe an Konkurrenten zu senden und sie zur Zahlung zu bitten. In der vergangenen Woche sind uns besonders die Marke Superfly, die NB Technologie bzw. abgemahnte Verstöße gegenüber scheinprivaten Verkäufern aufgefallen.

Abmahnmonitor
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Wer? Yarda Tekstil Konfeksiyon Sanayi Ve Ticaret Limited Sirketi (über die Kanzlei Preu Bohlig & Partner)

Wie viel? (noch) keine Kostenrechnung in den ersten Schreiben

Betroffene? Händler von Textilartikeln

Was? Markenverletzung der Marke „Superfly“

Die Kanzlei Preu Bohlig & Partner ist bereits für die Vertretung von zahlreichen Abmahnern bekannt. So haben wir bereits in einem vorangegangenen Abmahnmonitor über Abmahnungen der Firma MO Streetwear berichtet. Ähnliche Abmahnungen sind uns diese Woche zu Ohren gekommen. In den Abmahnungen dreht sich alles um die Verletzung der Marke „Superfly“, die unter anderem für Textilien unter der Registernummer 302015064669 beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen wurde.

Kosten werden in den uns vorliegenden ersten Abmahnschreiben noch nicht geltend gemacht. Von der Forderung der Unterlassungserklärung sieht man aber nicht ab. Aufgrund des generell hohen Streitwertes bei Markenverletzungen sollte hier jedoch nicht leichtfertig vorgegangen werden und die Unterlassungserklärung nicht ohne Rechtsrat unterzeichnet werden.

 

Wer? NB Technologie (über die Kanzlei Bauer & Partner)

Wie viel? -

Betroffene? Händler von Schmuck

Was? Unrichtige Werbung mit „nickelfrei“

Und auch eine alte Bekannte, die NB Technologie, die seit Jahren wegen der Abmahnung der fehlerhaften Bezeichnung „nickelfrei“ geläufig ist, tauchte jüngst wieder auf. Wir hatten immer wieder darüber berichtet, dass eine Werbung mit „nickelfrei“ wirklich nur statthaft ist, wenn der Schmuck tatsächlich keinen Anteil von Nickel enthält. Viele Großhändler verkaufen aber wohl immer noch Schmuck mit Nickelanteil, obwohl die Schmuckstücke mit „nickelfrei“ bezeichnet werden. Kleine Händler müssen sich auf diese Angaben verlassen und übernehmen die unrichtigen Werbeaussagen – mit der Gefahr der Abmahnung.

Bitte holen Sie sich unbedingt Rechtsrat im Abmahnfall ein, da es jüngst zu Streitigkeiten hinsichtlich des Streitwertes kam.

 

Wer? Used-IT (über Rechtsanwalt Marcel van Maele)

Wie viel? 1531,90 Euro

Betroffene? Händler von IT-Zubehör

Was? Getarnte Privatverkäufe bei Ebay 

Während gewerblich handelnde Verkäufer viel Zeit und Mühe in die rechtssichere Gestaltung ihrer Shops investieren, rutschen die scheinprivaten Händler durch. Sie gewähren weder ein Widerrufs- noch ein Gewährleistungsrecht und verschaffen sich dadurch im Wettbewerb einen großen (und unzulässigen) Vorteil. Aus diesem Grund sind sie auch auf dem Radar der Abmahner, da sie zahlreiche Informationspflichten verletzen. Die sehr hohen Kosten von über 1500 Euro für die rechtsanwaltliche Vertretung machen eine genauere Prüfung der Abmahnung unerlässlich.