Abmahnmonitor: Grundpreise, TTPM GmbH, OLAPLEX

Veröffentlicht: 28.11.2016 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 29.11.2016

Gesetze und Rechtsprechung sind stetig im Wandel und Online-Händler dürfen daher niemals nachlässig werden. Auch die Abmahnbranche folgt Trends, die es zu beobachten gilt. Mitunter sind die Fehler ganz einfach zu beseitigen und teure Abmahnungen werden vermieden.

Grundpreise
© Curioso / Shutterstock.com

Wer? Firma Besser-Hollandrad (über Rechtsanwältin Rahel Fischer-Battermann)

Wie viel? 745,40 Euro

Betroffene? Verkäufer von Fahrrädern, Ersatzteilen und Zubehör

Was? Fehlender Grundpreis

Besonders Zubehör zu Fahrrädern (wie Öle und Fette) werden meist nach Millilitern angeboten. Wer ein Produkt nach Volumen vertreibt, muss auch den hierfür ausgerechneten Grundpreis ergänzen, um Verbrauchern eine Grundlage zum Vergleich der Preise am Markt ermöglichen zu können. Ein Fehler, der Händlern von Fahrradzubehör teuer zu stehen kommen kann. So liegen uns einige Abmahnungen der Firma Besser-Hollandrad vor wegen eines fehlenden Grundpreises. Nach wie vor raten wir Händlern, bei Ebay den Grundpreis zu Beginn der Artikelüberschrift zu ergänzen.

 

Wer? TTPM GmbH (über die Rechtsanwälte Maurer & Kollegen)

Wie viel? 984,60 Euro

Betroffene? Verkäufer von Sonnenschirmen

Was? Widersprüchliche Widerrufsfristen, fehlender Link zur OS-Plattform

Als am 9. Januar die neue Informationspflicht in Kraft trat, fürchteten sich viele Händler vor Abmahnungen. Besonders die Frage der fehlenden OS-Plattform sorgte für Verunsicherung. Die große Abmahnwelle blieb jedoch weitestgehend aus. Nunmehr sollten alle Händler die Informationspflicht umgesetzt haben. Dem ist aber nicht so. In fast allen unseren Abmahnmonitoren berichteten wir von Abmahnungen wegen des fehlenden Links auf die OS-Plattform (z. B. hier und hier). Auch die TTPM GmbH lässt dies über die Rechtsanwälte Maurer & Kollegen abmahnen. Dem Händlerbund liegen bereits sechs dieser Art vor.

Außerdem werden Widersprüche zwischen Widerrufsfristen in den Ebay-Kurzinformationen und in der Widerrufsbelehrung beanstandet.

Beispiel:

Ebay Kurzinformationen
Ebay Kurzinformationen

Auf dieses Problem haben wir bereits hingewiesen. Zur Lösung hier.

 

Wer? New Flag GmbH (über die Kanzlei BRP Renaud & Partner mbB)

Wie viel? 1531,90 Euro

Betroffene? Verkäufer von Haarpflegeprodukten und Friseurbedarf

Was? Unberechtigte Nutzung der Marke „Olaplex“

Vergleichende Werbung, d. h. Vergleiche von Produkten mit Waren anderer Marken, ist kein einfaches Thema und kann für Händler nach hinten losgehen. So die aktuelle Olaplex-Abmahnung. Bei Produkten unter der Marke Olaplex handelt es sich um sehr hochwertige Haarpflegeprodukte, die von der Firma New Flag GmbH hergestellt werden. Da die Preise der Produkte im Luxussegment liegen, ist der New Flag GmbH sehr viel am Schutz der Marke Olaplex gelegen. Händler, die Haarpflegeprodukte anbieten, und diese vergleichend „wie Olaplex“ bewerben, können mit einer Abmahnung belangt werden.

Kommentare  

#1 Dirk Reichel 2016-11-30 18:23
Was bitte ist DAS denn für ein Blödsinn? Die New Flag GmbH ist doch kein Hersteller, sondern nur ein Importeur und Händler, mehr nicht (auch wenn sie zB bei der Produkthaftung als Hersteller gilt). Zu prüfen wäre also erst einmal, ob die New Flag GmbH wirklich alle Rechte des Herstellers bekommen hat, um abmahnen zu dürfen. Der Hersteller sitzt in Kalifornien.
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