Unser Abmahnmonitor kurz vor Weihnachten kommt mit vielen Bekannten daher. So erreichten unseren Abmahnbriefkasten Mitteilungen von Händlern, die von Eric Clapton, dem Schweizer Uhrenverband und wegen Verletzung der Marke „YOU & ME“ abgemahnt wurden.
Wer? Eric Patrick Clapton (über Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte)
Wie viel? 1065,00 Euro
Betroffene? Händler von Tonträgern
Was? Unerlaubte Verbreitung geschützter Tonbandaufnahmen
Echte Fans wollen, wenn möglich, alle Live-Auftritte ihres Künstlers mitverfolgen. Dass das weder aus Zeit- noch aus Geldgründen umsetzbar ist, ist klar. Deshalb hat sich schon vor Jahrzehnten ein Schwarzmarkt um Konzertmitschnitte gebildet (sog. Bootlegs), die teilweise Kultstatus erreichen. Die moderne Technik macht es möglich, dass Konzerte und andere Auftritte mitgeschnitten und später gewinnbringend vervielfältigt werden. Die Künstler halten von dieser „Fanliebe“ jedoch meist wenig und gehen dagegen vor. So aktuell wieder im Falle Eric Claptons. Mit Abmahnungen werden die Händler zum Unterlassen und Vernichten der Kopien verpflichtet. Die Kanzlei Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte ist als Promi-Kanzlei bekannt. Sie vertritt unter anderem auch die Rechte der Rolling-Stones-Lizenznehmer.
Wer? Verband der Schweizer Uhrenindustrie (über die Kanzlei bock legal)
Wie viel? 2324,88 Euro
Betroffene? Händler von Armbanduhren
Was? Unzulässige Verwendung der Bezeichnung „Geneva“ für Uhren
Die Schweiz ist bekannt für guten Käse und ... Kräuterbonbons. Und eben auch für hochwertige Uhren. Genau wie Autos „Made in Germany“ genießen auch Uhren aus der Schweiz einen besonders guten Ruf hinsichtlich Qualität und Lebensdauer. Durch die Produktion in der Schweiz haben die Uhren im Vergleich zu anderen Herkunftsländern althergebrachte Fertigungskunst. Werbeaussagen zum Vertrieb von Uhren als “Geneva“ sind daher zu unterlassen, wenn die für die Herstellung der Uhren wesentlichen Fertigungsschritte nicht in der Schweiz beziehungsweise im Kanton Genf stattgefunden haben.
Wer? Jean Paul Lissock (über die Kanzlei MS Concept Rechtsanwälte)
Wie viel? 2348,94 Euro
Betroffene? Händler von Glaswaren, Porzellan, Steingut
Was? Kennzeichenverletzung „YOU & ME“
Googlet man die Begriffe „YOU & ME“, findet man zahlreiche Einträge für diverse Waren und Dienstleistungen. Offenbar genießt die Wortkombination „YOU & ME“ jedoch in Deutschland markenrechtlichen Schutz, unter anderem für Glaswaren, Porzellan, Schreibwaren und Künstlerbedarf. Händler, die derzeit Tassen oder andere Trinkgefässe zum Verkauf anbieten und dabei Bezeichnungen wie „Tasse You and me“ verwenden, können abgemahnt werden. Dabei fordern die Abmahnschreiben zur sofortigen Unterlassung dessen auf. Neben der geforderten Rechtsanwaltskosten von weit über zweitausend Euro wird außerdem Auskunft über die verkaufte Menge und den erzielten Umsatz geltend gemacht.
Kommentar schreiben