Post vom Rechtsanwalt ist nie ein angenehmes Erlebnis. Auch Online-Händlern, die eine Abmahnung erhalten, rutscht zunächst einmal das Herz in die Hosentasche. Nicht zuletzt wegen der unangenehmen Zahl, die sich am Ende des Schreibens befindet. Aber wie berechnen sich die Summen eigentlich? Und wem fließt das Geld am Ende zu?

Abmahnkosten
© cherezoff / Shutterstock.com

Der deutsche Gesetzgeber hat sich dazu entschieden, den Wettbewerb nicht staatlich überwachen zu lassen, sondern dies dem Markt und den beteiligten Unternehmen – und Vereinen/Verbänden – zu überlassen. Über Sinn und/oder Unsinn dieser Idee und dem Institut der Abmahnung haben wir auf OnlinehaendlerNews schon oft diskutiert und darüber berichtet. In diesem Beitrag soll es jedoch vielmehr darum gehen, wie sich die Kosten einer Abmahnung zusammensetzen.

Teurer Spaß! Abmahnungen und ihre Kosten

„EILT! ABMAHNUNG X gegen Y wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens... Sehr geehrter Online-Händler, unter anwaltlicher Versicherung ordnungsgemäßer Bevollmächtigung zeigen wir an, dass uns die Firma X in dieser Angelegenheit mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt hat...“ - So oder so ähnlich sehen die ersten Zeilen einer Abmahnung im Online-Handel aus. Gefolgt sind sie von langen Ausführungen zum Verstoß und den rechtlichen Hintergründen. Irgendwann tauchen einige in Fettschrift gedruckte Fristen auf, gefolgt von einer großen Zahl: die Kosten der Abmahnung. 

Woher kommen diese Kosten? Zunächst einmal zum „Ob“. Die wenigsten Unternehmer trauen sich zu, selbst eine Abmahnung auszusprechen. Das müssen sie auch gar nicht, denn jeder hat das Recht, sich zur Durchsetzung seiner Ansprüche an einen Rechtsanwalt zu wenden. Das macht in den allermeisten Fällen auch Sinn, da der Rechtsanwalt die rechtliche Lage besser einschätzen kann - und seine Schreiben auch eine größere Signalwirkung versprühen. Bei einem Bilderklau ist die Schadensersatzberechnung für den Laien ohne Rechtsanwalt kaum händelbar.

Kostenerstattungsanspruch für Abmahner

Stellt ein Online-Händler also bei einem Konkurrenten einen Verstoß fest, dürfen auch die Kosten für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts, der diesen Verstoß verfolgen soll, zurückverlangt werden: „Soweit die Abmahnung berechtigt ist, kann der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden.“ So will es das Wettbewerbsrecht.

Die Höhe dieser Kosten richtet sich nach dem sog. Gegenstandswert. Soll eine offene Forderung eingefordert werden, ist die Berechnung einfach. Stehen eintausend Euro aus, ist der Gegenstandswert 1000 Euro. Bei einer alten Widerrufsbelehrung muss jedoch zunächst ein fiktiver Wert bestimmt werden, da der Schaden oder die Summe eines solchen Rechtsstreites nicht greifbar ist.

Kleine Gebührenkunde der Rechtsanwaltsgebühren

Daher legen die Gerichte einen fiktiven Gegenstandswert/Streitwert fest. Einer fehlenden oder falschen Widerrufsbelehrung kann der Wert des Streits schnell eine Höhe von 10.000 €, nach Ansicht einiger Gerichte sogar bis 15.000 €, erreichen. Aus diesem Wert berechnen sich anhand des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes die Kosten für den beauftragten Rechtsanwalt - zuzüglich einer Portopauschale von 20 Euro. In den meisten Fällen bewegen sich die Kosten für einen Rechtsanwalt, der mit der Abmahnung betraut wird, im höheren dreistelligen Bereich.

So oder so ähnlich sieht die Kostenaufstellung in der Abmahnung aus:

Abmahnkosten
Beispiel Abmahnkosten

Eine Gebühr für eine Abmahnung dürfen im Übrigen auch Vereine und Verbände (z.B. der Ido Verband) in Abzug bringen, die pauschal erhoben werden. Auch die abmahnenden Verbände und Vereine dürfen die ihnen entstandenen Kosten vom Abgemahnten fordern. Voraussetzung dessen ist natürlich, dass die Anfertigung und Übersendung des Abmahnschreibens Aufwendungen in Höhe des Gesamtkostenbetrages produziert, im Falle von Ido-Abmahnungen derzeit von 232,05 Euro.

Schadensersatzansprüche bei Abmahnungen

Kosten für Abmahnungen aus dem Markenrecht können noch andere Dimensionen erreichen. Dort sind die Kosten für den Anwalt anhand der hohen Streitwerte oft über 1.500 Euro pro Abmahnung. Hinzukommen können Schadensersatzansprüche, beispielsweise bei der unberechtigten Verwendung von Marken und Markenlogos.

Grund ist, dass der Abmahner selbst zwar auch einen Schadensersatzanspruch hat. Der Nachweis eines Schadens, der durch den fehlenden Grundpreis entstanden ist, ist jedoch nicht möglich. Deshalb schlagen bei Wettbewerbsverstößen bei den Abmahnkosten lediglich die Kosten des Anwaltes zu Buche. Der Irrglaube, dass sich die Abmahner an den Abmahnern bereichern, ist unbegründet.

Fazit

Da nicht nur die abzugebende Unterlassungserklärung schmerzt, sondern auch die anfallenden Kosten, ist stets zu klären, ob die Gebühren richtig berechnet sind. Nur ein Rechtsanwalt kann prüfen, ob die Abmahnung inhaltlich zulässig und begründet ist – und ob die Kosten für das Abmahnschreiben richtig berechnet wurden. Zwar kostet der eigene Rechtsanwalt ggf. wieder Geld (nicht für Händlerbund-Mitglieder!). Die Kosten sind jedoch langfristig gut investiert.