Abmahnmonitor: Mensch ärgere dich nicht, Markenparfüms, MO Streetwear

Veröffentlicht: 10.01.2017 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 26.07.2017

Sind kostspielige Abmahnungen sinnvoll und notwendig, um einen fairen Wettbewerb zu erhalten und Verstöße gegen eingetragene Marken zu ahnden? Darüber scheiden sich die Geister. In den letzten Tagen flatterten uns diese Abmahnungen in den virtuellen Briefkasten.

Parfums

Kolomiec / Shutterstock.com

Wer? Schmidt Spiele GmbH (über die Kanzlei 24IP Law Group)

Wie viel? 1973,90 Euro

Betroffene? Händler von Spielen/Spielzeug

Was? Verkauf von Gesellschaftsspielen

Abmahnungen der Schmidt Spiele GmbH sind unseren Lesern bereits bekannt. Wir haben beispielsweise im vergangenen Jahr über die Abmahnungen berichtet. Nun besteht aber wieder Anlass für Händler, sich zu ärgern. Aktuell werden wieder Abmahnungen der Schmidt Spiele GmbH an Händler versendet, die ungefragt die Marke „Mensch ärgere dich nicht" verwenden. Betroffen sind Händler, die Gesellschaftsspiele vertreiben, die vom Erscheinungsbild und dem Spielablauf dem Original ähneln und damit einen Eingriff in die geschützte Marke darstellen. Da die Abmahnungen kostspielig sind, sollten Händler die Finger vom Vertrieb solcher Artikel lassen.

 

Wer? u. a. Coty Germany GmbH (über die Kanzlei Lubberger Lehment)

Wie viel? 2424,80 Euro

Betroffene? Händler von Parfums

Was? Verkauf von Duftzwillingen (z. B. Hugo Boss "Boss Bottled")

Wer ein Markenparfum kaufen möchte, muss dafür ordentlich in die Tasche greifen. Bekannte Namen wie Hugo Boss, Jil Sander oder Davidoff lassen sich das Image, die Qualität und den einzigartigen Duft gut bezahlen. Die Verwendung von Duftvergleichen mit den bekannten Markenparfums, also der Verkauf sog. Duftzwillinge, können jedoch die Markenrechte des Originalherstellers verletzen und eine unzulässige Imitationswerbung darstellen. So sind aktuell Händler von Kopien bekannter Markenparfums ins Visier geraten. Beispielhaft ist der Verkauf von Imitaten der Marke Hugo Boss mit einem Duft ähnlich des Parfums „Boss Bottled“ zu nennen – ein teurer Spaß.

 

Wer? MO Streetwear GmbH (über die Kanzlei Preu Bohlig & Partner)

Wie viel? --

Betroffene? Händler von Textilartikeln

Was? Markenverletzung der Marke „Isha“

Auch die Firma MO Streetwear GmbH ist eine alte Bekannte, wenn es um Abmahnungen geht. Im letzten Jahr wurde die unberechtigte Verwendung der markenrechtlich geschützten Bezeichnung „MO“, die beim Deutschen Patent- und Markenamt als Marke eingetragen ist, abgemahnt. Auch für den Namen „Isha“ hat eine Markeneintragung stattgefunden. Die uns bekannten abgemahnten Händler machten sich diesen Namen zunutze und verwendeten die Kombination „Isha“ für die Bewerbung ihrer Waren, hier Beanie-Mützen und Schals.

 

Kommentare  

#1 abgemahnter 2017-01-11 20:01
Bezogen auf den letzten Fall (Mo...) muss ich um Korrektur bitten: Wir wurden nicht abgemahnt weil wir dieselbe Bezeichnung verwendet haben - sondern weil wir einen ähnlich klingenden Namen verwendet hatten welcher der (größere Marken-) Hersteller des Artikel verwendet hatte und wir diesen für die korrekte Beschreibung nutzen mussten. Am Ende mussten wir mangels Rechtssicherhei t trotzdem eine 4-stellige Summe zahlen damit wir vor dem (vom Abmahner ausgewählten Gericht) keine 5-stellige Niederlage riskieren konnten.
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